Bürgerinformationssystem

Auszug - Überschwemmungsgebiet der Ilmenau; Zwischenbericht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.04.2017    
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7171/17 Überschwemmungsgebiet der Ilmenau; Zwischenbericht
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Stadtrat Moßmannhrt aus, dass zum Überschwemmungsgebiet der Ilmenau zuletzt in 2013 im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vorgetragen wurde. Inzwischen sei das Verfahren zur Festsetzung eines neuen Überschwemmungsgebietes weiter betrieben worden. Der Landkreis habe sein Überschwemmungsgebiet schon festgesetzt. Die Hansestadt befinde sich aber noch im Zeitplan, den das Land Niedersachsen in einer Richtlinie festgelegt hat. Danach sollen die Überschwemmungsgebiete innerhalb einer 5-Jahres-Frist nach der vorläufigen Sicherung somit bis Ende 2017 - festgesetzt werden.

 

Herr Schulz trägt vor, dass es zwei bedeutende Hochwasser in Lüneburg in den letzten 100 Jahren gegeben habe, nämlich 1941 und 1970. Er verdeutlicht die Unterschiede eines Hochwassers, das langsam abfließt und als Ursache einer Schneeschmelze im Winter oder einer langen Regenperiode im Sommer entsteht und eines kurzzeitigen Hochwassers aufgrund eines Starkregenereignisses in den Sommermonaten. Für die Berechnung eines Überschwemmungsgebietes sind die langsam abfließenden Hochwässer relevant.

 

Nach den Schäden aus den schweren Hochwässern der Oder, der Elbe und der Donau haben die Rückversicherer ihren Druck auf die Politik erhöht, damit das Wasserhaushaltsgesetz geändert und neue Überschwemmungsgebiete entlang der Flüsse festgesetzt werden. Auf Grund einer Verordnung des Landes Niedersachsen aus 2007 musste unter anderen auch für die Ilmenau ein Überschwemmungsgebiet ermittelt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat daraufhin ein Ingenieurbüro beauftragt, neue Karten für das Überschwemmungsgebiet der Ilmenau zu ermitteln. Das neue Überschwemmungsgebiet wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 28/2012 vorläufig gesichert.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in der Folge das Überschwemmungsgebiet für den Abschnitt der Ilmenau, der durch Lüneburg fließt, in einer Verordnung festzusetzen. Die Verordnung hat letztlich der Rat zu beschließen. Diese Verordnung wird aus einem Übersichtsplan, vier Detailplänen und dem Verordnungstext bestehen. Diese Teile sind auch online zu stellen.

 

Herr Schulz erklärt die präventiven Verbote mit Erlaubnisvorbehalt, die r Überschwemmungsgebiete gelten. Es dürfen keine baulichen Anlagen errichtet werden; Stoffe und Gegenstände, die den Wasserabfluss behindern oder weggeschwemmt werden könnten, dürfen nicht gelagert werden; das Überschwemmungsgebiet darf nicht erhöht werden; Baumschonungen und Hecken dürfen nicht quer zur Fließrichtung angelegt werden; Wiesen dürfen nicht umgebrochen werden. Vorhandene Anlagen und Geude haben Bestandsschutz. Neue Anlagen und Gebäude können im Einzelfall genehmigt werden. Im Zulassungsverfahren würden insbesondere die Faktoren Hochwasserckhaltung, Abflussfreiheit, bestehender Hochwasserschutz und hochwasserangepasstes Bauen geprüft.

 

Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Ratsherr Petroll fragt nach, ob das Baugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz in Wilschenbruch im neuen Überschwemmungsgebiet liegt. Herr Schulz erklärt, dass der C-Platz im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet lag und im Fall eines Bemessungshochwassers etwa 12-16 cm unter Wasser gestanden hätte. Es wurde dort zur Bebaubarkeit Boden aufgefüllt. Der dadurch beseitigte Rückhalteraum wurde an der benachbarten Uferböschung durch Wegnahme von Boden ausgeglichen. Ein Vermessungsingenieur hat den Ausgleich überprüft. Für die Maßnahme hat es eine Zulassung seitens der Hansestadt Lüneburg als Wasserberde gegeben.

 

Ratsherr Minckschte wissen, ob Kleingärtner künftig mit Einschränkungen zu rechnen haben. Herr Schulz erklärt, dass die Kleingärten dem Bestandsschutz unterlägen. Neue Lauben bedürften einer Einzelfallbetrachtung.

 

Ratsherr Gross fragt nach, inwieweit der Verordnungsentwurf vom vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet abweicht. Herr Schulz erklärt, dass es grundsätzlich nur kleine Änderungen geben wird, insbesondere an den Stellen, an denen eine Nachvermessung eine erforderliche Korrektur ergab.

 

Ratsherr Soldanchte wissen, ob Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden müssen. Herr Schulz erklärt, dass bestehende Gebäude Bestandsschutz haben und nicht verändert werden ssen. Auf die Frage von Herrn Soldan, ob denn in den neuen Baugebieten noch Ausgleichsflächen möglich seien, antwortet Stadtrat Moßmann, dass dies je nach Art der Ausgleichsmaßnahme zwar grundsätzlich möglich sei, sich im Einzelfall aber wahrscheinlich als schwierig herausstelle.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Gerlach, ob das Bemessungshochwasser mit dem Hochwasser aus 1941 verglichen werden kann, antwortet Herr Schulz, dass es in etwa dem Ausmaß des Hochwassers aus 1941 entspricht. Ratsherr Gerlach regt an, das neue Überschwemmungsgebiet auch im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr zu behandeln, sofern die Hauptwache der Lüneburger Feuerwehr auch im Überschwemmungsgebiet liege. Stadtrat Moßmann erläutert, dass beim Bau der neuen Feuerwehr dies bereits berücksichtigt wurde. Herr Schulz ergänzt, dass die Wohngebäude der Feuerwehr am Rande des Überschwemmungsgebietes liegen.

 

Beigeordneter Blanck spricht sich für eine gemeinsame Sitzung des Feuerwehrausschusses mit dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten aus. Er möchte wissen, was die Verwaltung bei der Umsetzung des Überschwemmungsgebietes plane und welche Kontrollen durchgeführt werden sollen. Zudem bittet er um Informationen zum zukünftigen Umgang mit Heizölanlagen sowie Lagerflächen von Betrieben. Herr Schulz erklärt, dass sich am Bestand nichts ändern wird. Mit Hinweis auf die zuvor genannten Verbote sse im künftigen Überschwemmungsgebiet eine Einzelfallprüfung erfolgen. Zu den Lagerflächen führt er aus, dass es einen Hochwasserschutz-Alarmplan gibt. Vom NLWKN werden an den Oberufen der Ilmenau, der Gerdau und der Stederau Pegel betrieben. Sobald diese Pegel ein Hochwasser ankündigen, werden die Unteren Wasserberden per Mail informiert. Nach einer Telefonliste werden alle betroffenen Pächter, Eigenmer, die Deutsche Bahn und Betriebe entlang der Ilmenau umgehend informiert, damit sie die notwendigen Vorkehrungen z.B. zum Schutz der Lagerflächen einleiten können. Stadtrat Moßmann betont, dass die in der Verordnung festgelegten Verbote präventive Verbote seien, die durch Einzelerlaubnis eingeschränkt werden können. Er räumt ein, dass die Kontrolle z. B. bei Baum- und Strauchanpflanzungen etwas schwieriger und aufwändiger sei. Dass Bauvorhaben unerkannt blieben, sei eher unwahrscheinlich.

 

Herr Müller, Vertreter des Kleingartenbezirksverbands, möchte wissen, was er den Kleingartenvereinen empfehlen könne, denn Gebäude in den Kleingärten seien genehmigungsfrei. Herr Schulz antwortet, dass auch hier bestehende Lauben Bestandsschutz hätten. Im Übrigen haben vor einigen Tagen Vorsitzende der betroffenen Kleingartenvereine mit dem Sachbearbeiter im Bereich Umwelt zur Klärung der Frage Kontakt aufgenommen.

 

Ratsherr Soldan erinnert daran, dass auch der Ortsrat Ochtmissen wieder beteiligt werden müsse. Die nächste Sitzung sei im August 2017.

 

Beigeordneter Blanck fragt nach, in welcher Form und in welchen Maßstäben die Karten zur nächsten Sitzung vorgelegt werden. Herr Schulz erklärt, dass der Maßstab vom Land vorgegeben sei und auch so den Ausschussmitgliedern vorgelegt wird.


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten nimmt Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ÜSG_Präsentation_UA neu (23463 KB) PDF-Dokument (8665 KB)