Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfrage zu Kitagebühren (Anfrage des Ratsherrn Dirk Neumann vom 20.12.2016, eingegangen am 05.01.2017)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 02.03.2017    
Zeit: 17:02 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/7047/17 Anfrage zu Kitagebühren (Anfrage des Ratsherrn Dirk Neumann vom 20.12.2016, eingegangen am 05.01.2017)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  Fachbereich 5a - Soziales und Integration
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadträtin Steinrücke beantwortet die Anfrage der AfD. Für die Nutzung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft sei von den Sorgeberechtigten ein Entgelt gemäß § 5 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten zu zahlen.

Im Kalenderjahr 2015 beliefen sich die vorgenannten Entgelte für die städtischen Kindertagesstätten auf 2.104.291,54 €. Darüber hinaus erhielt die Stadt vom Landkreis Lüneburg als Ausgleich für die Beitragszahler in den geringsten Einkommensstufe (sog. „Nullzahler“) eine Ausgleichszahlungen i.H.v. 773.734,00 € und für die Kostenübernahme nach § 90 Abs. 3 SGB VIII i.H.v. 52.159,50€. Als Ausgleich für das beitragsfreie letzte Kita-Jahr zahlte das Land Niedersachsen einen Beitrag von 526.840,00 €.

 

Die Stadt habe für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft im Jahr 2015 durch die Elternbeiträge Zahlungen in Höhe von 3.457.025,04 € vereinnahmt. Bei einer kostenfreien Bereitstellung der Betreuungsplätze müssten diese Einnahmen aus dem Haushalt gedeckt werden.

 

Neben den rund 1.300 Betreuungsplätzen in den städtischen Kindertagesstätten stellten freie Träger wie Kirchen, Sozialverbände oder Elterninitiativen weitere rund 1900 Betreuungstze zur Verfügung. Diese würden ebenfalls Betreuungsentgelte entsprechend der Entgelttabelle erheben. Da die Hansestadt Lüneburg verpflichtet sei, die Defizite der freien Träger aus dem Betrieb derer Kindertagesstätten auszugleichen, hätte der Wegfall der Betreuungsentgelte bei den freien Trägern ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

Der Verwaltung sei die Gesamtsumme der vereinnahmten Entgelte bei den freien Trägern nicht bekannt. Werde davon ausgegangen, dass die Betragszahlen der Beitragszahler ähnlich zu der städtischen Beitragsstruktur sei, dürfte sich die Höhe von den Sorgeberechtigten zu zahlende Entgelte auf rd. 3.075.000 pro Jahr belaufen. Hinzu kämen wie bei den städtischen Kindertagesstätten die Ausgleichszahlungen des Landkreises neburg und des Landes Niedersachsen, die den Einrichtungen in freier Trägerschaft ebenfalls fehlen würden und von der Hansestadt Lüneburg im Rahmen des Defizitausgleiches übernommen werden müssten. Diese beliefen sich im Kalenderjahr 2015 auf insgesamt 1.264.869,28€.

 

Auf Grundlage der Daten aus dem Jahr 2015 würden der Hansestadt Lüneburg bei der vollständig kostenlosen Bereitstellung aller Kita-Plätze somit jährlich etwa 7.800.000 € an Einnahmen fehlen, welche aus dem Haushalt gedeckt werden müssten.

 

Aufgrund der Vorgaben des Zukunftsvertrages mit dem Land Niedersachsen müssten die Qualitätsstandards der Einrichtungen bei einem Wegfall der vorgenannten Einnahmen reduziert werden. Die Gruppengröße müsse von bisher 23 Kinder auf 25 Kinder erhöht werden, gesonderte Angebote könnten nicht mehr stattfinden und es müssten Einsparungen beim Personal erfolgen.

 

Sie weist darauf hin, dass die derzeitigen Erstattungen, die die Stadt vom Land Niedersachsen für das beitragsfreie letzte Kita-Jahr erhalte, nicht ausreichten, um die Einnahmeausfälle durch die Beitragsfreiheit zu kompensieren. Die Stadt erhalte für ein Kind im beitragsfreien Jahr monatlich 120 , wenn es weniger als acht Stunden täglich betreut werde, beziehungsweise monatlich 160 €, wenn das Kind mehr als acht Stunden täglich betreut werde. Dies liege erheblich unter den Elternbeiträgen, die die Eltern durchschnittlich monatlich für einen Betreuungsplatz bezahlen, sowie unter den anfallenden Kosten.


Beschluss:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

(01R, V, FB5, 53)