Bürgerinformationssystem
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Frau Erste Stadträtin Lukoschek beantwortet zwei Fragen aus dem Verkehrsausschuss bezüglich der Benutzungsgebühren Parkhäuser und Miet- und Pachteinnahmen. Die Benutzungsgebühren der städtischen Parkhäuser wurden im Jahr 2017 angehoben, die Ansätze wurden aus Gründen der Vorsicht jedoch nicht angehoben, da die Ergebnisse in den Vorjahren unter den Ansätzen geblieben sind. In den Miet- und Pachteinnahmen werden neben den Mieterträgen für z.B. dem Ladengeschäft im Fahrradparkhaus am Bahnhof in den Ansätzen auch die Mieterträge einzelner Parkplätze u.a. an Mitarbeiter ausgewiesen. Die Verbuchung der Mieterträge für die Parkplätze erfolgte allerdings auf einem anderen (unbeplanten) Konto. Beschluss:
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