Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Ausschussvorsitzender GERLACH stellt die Idee der Einrichtung einer feuerwerksfreien Zone im Bereich der Innenstadt von Lüneburg und des Kalkberges zum Schutz der historisch wertvollen Gebäude sowie zum Schutz des Naturschutzgebietes Kalkberg vor. Stadtrat MOßMANN ergänzt, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zwar nach dem Kommunalverfassungsrecht nicht berechtigt seien, Anträge direkt an den Rat zu stellen. Da die Verwaltung sich vor einiger Zeit aber aufgrund von Vorkommnissen im Zusammenhang mit dem Silvesterfeuerwerk mit diesem Thema beschäftigt habe, sei die Anregung des Bürgers, Herrn Lorenz, gern aufgenommen worden.
Sein Schreiben mit der ausführlichen Begründung liegt allen Teilnehmern im Ausschuss vor.
Stadtrat MOßMANN erläutert, dass ein Feuerwerksverbot in der Durchsetzung und im Vollzug problematisch sei.
Herr FRICKE, Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg-Uelzen, sagt zu, dass die Polizei bei der Erstellung eines entsprechenden Konzeptes mithelfen wird. Dabei seien aber auch personelle Kapazitäten der Polizei zu berücksichtigen.
Recherchen der Verwaltung haben ergeben, dass zum Beispiel in Goslar und in Duderstadt vor einigen Jahren ein solches Feuerwerksverbot ausgesprochen wurde. Es gab dort zur Überwachung Schwerpunktkontrollen und Streifenfahrten von Verwaltungsmitarbeitern gemeinsam mit der Polizei, welche dies mittlerweile komplett übernommen hat. Teilweise habe es dort eine Verdrängung an andere Orte des Stadtgebietes gegeben, die nicht weniger problematisch waren, z. B. auf Straßenkreuzungen.
Herr GABERLE fragt, wie viel Personal für die Altstadt benötigt würde. Diese Frage kann von der Polizei noch nicht beantwortet werden, weil es noch kein Konzept gibt.
Frau SCHELLMANN beanstandet, dass Gesetze allgemein in den letzten Jahren immer weniger eingehalten werden.
Frau BENDORF bedankt sich bei Herrn Lorenz, dass er sich mit diesem Thema an die Öffentlichkeit gewandt hat.
Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Regelung vorzubereiten und mit der Polizeiinspektion Lüneburg entsprechende Absprachen zu treffen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Hansestadt Lüneburg einen Regelungsvorschlag bis zum 01.10.2017 vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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