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Auszug - Anfrage bzgl. Baulücken und Leerstandskataster (Anfrage vom Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 9.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.02.2017    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/7014/16 Anfrage bzgl. Baulücken und Leerstandskataster (Anfrage vom Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

- Ist die Beschaffung des Baulücken- und Leerstandskatasters erwogen worden?

 

- Die Beschaffung ist geprüft worden:

 

Die graphische Aufbereitung und Darstellung von Lücken und Leerständen durch das LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) soll 2017 beauftragt werden:

Das vorhandene Brachflächenkataster wird regelmäßig fortgeschrieben. Die mit eigenen Mitteln aktualisierten Daten werden dem LGLN zur Auswertung und graphischen Darstellung zur Verfügung gestellt. Eine Beauftragung der Zusammenführung von Einwohner-(MESO) und GIS-Daten wird nicht erwogen. Derzeit wird die GIS-Darstellung der MESO-Daten verwaltungsintern vorbereitet. Ein „Umweg“ über einen Dienst des LGLN ist zu diesem Teil des Angebotes daher unnötig aufwändig und nicht erforderlich.

 

- Wann ist mit der Beschaffung zu rechnen?

 

- Die Einführung ist in diesem Jahr beabsichtigt:

Die derzeitige Jahresgebühr von 448,- € ist, verglichen mit dem verwaltungsintern erforderlichen Aufwand, günstig und absehbar wirtschaftlich. Der Dienst des LGLN soll daher ein Jahr zur Probe in Anspruch genommen werden. Die Vor- und Nachteile sollen dann, auch einer angekündigten erheblich höheren Gebühr, gegenübergestellt werden.

 

 

 

Nachfragen werden nicht gestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.