Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Frage: Was unternimmt die Stadt Lüneburg bisher bzw. gedenkt sie zu tun in Aufnahme der Initiative des Städtetages im Hinblick auf die Bewältigung von Starkregenereignissen (Erstellung eines Bewältigungskonzeptes wie in Hamburg, Lübeck, Bremen etc.)?
Antwort:
1. Definition von Starkregen Der Deutsche Wetterdienst – DWD - definiert: „Starkniederschlagsereignisse können sowohl Niederschläge kurzer Dauer und hoher Intensität als auch mehrere Stunden oder Tage anhaltende Niederschläge mit großen Niederschlagshöhen sein (angegeben in mm).“ Er beziffert als „Starkregen“ ein Niederschlagsereignis mit einer Regenmenge von mehr als 10 mm/Stunde oder mehr als 20 mm/6 Stunden. Als „Unwetter“ wird ein Starkregen ab einer Regenmenge von 25 mm/Stunde oder 35 mm/6 Stunden bezeichnet. Als „extremes Unwetter“ gelten Niederschlagsereignisse mit Regenmengen von mehr als 40 mm/Stunde oder 60 mm/6 Stunden. Diese Ereignisse werden auch „Urbane Sturzfluten“ genannt. Die beiden stärksten Niederschlagsereignisse der letzten 17 Jahre in Lüneburg waren am 17.07.2002 mit 64 mm/24 Stunden und am 01.08.2002 mit 48,5 mm/24 Stunden. Messungen über eine geringere Zeitspanne (eine oder sechs Stunden) liegen nicht vor.
2. Darstellung von Regenereignissen Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat 2014 eine Veröffentlichung herausgegeben: „Starkregen und urbane Sturzfluten – Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“. Unter anderen war diese Veröffentlichung Grundlage für die auf in der Anfrage Bezug genommene Arbeitshilfe des Deutschen Städtetages „Starkregen und Sturzfluten in Städten“ (2015). Zeitgleich hat der DWD seinen Atlas „Starkniederschlagshöhen für Deutschland“ aktualisiert. In ihm sind die regional unterschiedlichen Regenmengen mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit dargestellt. Neben dem Atlas für Starkniederschlagshöhen, in welchem in größeren Flächenteilen die Informationen bereitgestellt werden, bietet der DWD Starkniederschlagsgutachten für kleine Einzugsgebiete an. Es können in dem Gutachten theoretisch eintretende Starkniederschlagshöhen und –spenden beziffert werden.
3. Auswirkungen von Starkregen Auswirkungen von Starkniederschlägen können mittels Darstellung der Regenverteilung nicht dargestellt werden. Nachteilige Auswirkungen von Starkregen sind nicht nur abhängig von der Regenmenge. Maßgebend sind neben der Vorwitterung/Bodenfeuchte insbesondere nicht-atmosphärische Einflussgrößen als da sind z.B. Orographie (Lage des Schadenortes am Hang oder im Tal), Siedlungsdichte, Bodenart, Landnutzung.
4. Hansestadt Lüneburg Bisher hat die Hansestadt Lüneburg sich mit dem Thema „Starkregen“ in Einzelprojekten befasst:
5. Ausblick Es ist der Verwaltung bewusst, dass die Klimafolgen auch in Lüneburg die Wahrscheinlichkeit von Starkregen ansteigen lassen. Eine ausschließlich bauliche Lösung der bevorstehenden Aufgabe der Schadensverhütung wird nicht möglich sein. Das Schärfen des Bewusstseins der Bürger zu dem Thema ist unabdingbar. Deshalb ist der Bürger auch intensiv zu beteiligen.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Gros, ob Grundstückseigentümer zu Rigolen beraten werden, erklärt Herr Schulz, dass Rigolen inzwischen zum Stand der Technik gehören würden und damit in die Beratung einbezogen würden.
Weitere Nachfragen bestehen nicht. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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