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Auszug - Anfrage bzgl. Umgang mit Starkregenereignissen (Anfrage des Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten
TOP: Ö 9.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.02.2017    
Zeit: 16:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/7013/16 Anfrage bzgl. Umgang mit Starkregenereignissen (Anfrage des Ratsherrn Ralf Gros für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.12.2016, eingegangen am 06.12.2016 um 18:26 Uhr)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Klimmek, Annika  DEZERNAT VI
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Frage:

Was unternimmt die Stadt Lüneburg bisher bzw. gedenkt sie zu tun in Aufnahme der Initiative des Städtetages im Hinblick auf die Bewältigung von Starkregenereignissen (Erstellung eines Bewältigungskonzeptes wie in Hamburg, Lübeck, Bremen etc.)?

 

Antwort:

 

1. Definition von Starkregen

Der Deutsche Wetterdienst DWD - definiert:

Starkniederschlagsereignisse können sowohl Niederschläge kurzer Dauer und hoher Intensität als auch mehrere Stunden oder Tage anhaltende Niederschläge mit großen Niederschlagshöhen sein (angegeben in mm).“

Er beziffert als „Starkregen“ ein Niederschlagsereignis mit einer Regenmenge von mehr als 10 mm/Stunde oder mehr als 20 mm/6 Stunden. Als „Unwetter“ wird ein Starkregen ab einer Regenmenge von 25 mm/Stunde oder 35 mm/6 Stunden bezeichnet. Als „extremes Unwetter“ gelten Niederschlagsereignisse mit Regenmengen von mehr als 40 mm/Stunde oder 60 mm/6 Stunden. Diese Ereignisse werden auch „Urbane Sturzfluten“ genannt.

Die beiden stärksten Niederschlagsereignisse der letzten 17 Jahre in Lüneburg waren am 17.07.2002 mit 64 mm/24 Stunden und am 01.08.2002 mit 48,5 mm/24 Stunden. Messungen über eine geringere Zeitspanne (eine oder sechs Stunden) liegen nicht vor.

 

2. Darstellung von Regenereignissen

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat 2014 eine Veröffentlichung herausgegeben: „Starkregen und urbane Sturzfluten Praxisleitfaden zur Überflutungsvorsorge“. Unter anderen war diese Veröffentlichung Grundlage für die auf in der Anfrage Bezug genommene Arbeitshilfe des Deutschen Städtetages „Starkregen und Sturzfluten in Städten“ (2015). Zeitgleich hat der DWD seinen Atlas „Starkniederschlagshöhen für Deutschland“ aktualisiert. In ihm sind die regional unterschiedlichen Regenmengen mit unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit dargestellt.

Neben dem Atlas für Starkniederschlagshöhen, in welchem in größeren Flächenteilen die Informationen bereitgestellt werden, bietet der DWD Starkniederschlagsgutachten für kleine Einzugsgebiete an. Es können in dem Gutachten theoretisch eintretende Starkniederschlagshöhen und spenden beziffert werden.

 

3. Auswirkungen von Starkregen

Auswirkungen von Starkniederschlägen können mittels Darstellung der Regenverteilung nicht dargestellt werden.

Nachteilige Auswirkungen von Starkregen sind nicht nur abhängig von der Regenmenge. Maßgebend sind neben der Vorwitterung/Bodenfeuchte insbesondere nicht-atmosphärische Einflussgrößen als da sind z.B. Orographie (Lage des Schadenortes am Hang oder im Tal), Siedlungsdichte, Bodenart, Landnutzung.

 

4. Hansestadt Lüneburg

Bisher hat die Hansestadt Lüneburg sich mit dem Thema „Starkregen“ in Einzelprojekten befasst:

  • In Neubaugebieten wurde auf großgige Regenwasserrückhaltung wertgelegt, beispielsweise im „Pilgerpfad Süd“.
  • Bei der Konversion der Schlieffenkaserne („Hanseviertel-Ost“) hat man von dem althergebrachten Entwässerungsnetz der Kaserne Abstand genommen und neben dezentraler Versickerung ein Rückhaltebecken konzipiert, um die tiefer liegenden Unterlieger am Lüner Graben vor Überschwemmungen zu schützen.
  • Bei behördlichen, wasserrechtlichen Zulassungen zum Ableiten von Regenwasser von einem bebauten Grundstück werden grundsätzlich keine Ausnahmen vom Regelwerk zugelassen. Vielmehr wird der Planer fachlich unterstützt und beraten, eine optimierte Grundstücksversiegelung vorzusehen.
  • Mit der Abwassergebührensatzung, welche Grundstückseigentümer begünstigt, die Regenwasser zurückhalten oder versickern, wurde ein rechtlicher Anreiz geschaffen, der eine Verbesserung der Auswirkung von Starkregen zur Folge hat.

 

5. Ausblick

Es ist der Verwaltung bewusst, dass die Klimafolgen auch in Lüneburg die Wahrscheinlichkeit von Starkregen ansteigen lassen. Eine ausschließlich bauliche Lösung der bevorstehenden Aufgabe der Schadensverhütung wird nicht möglich sein. Das Schärfen des Bewusstseins der Bürger zu dem Thema ist unabdingbar.  Deshalb ist der Bürger auch intensiv zu beteiligen.

 

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gros, ob Grundstückseigentümer zu Rigolen beraten werden, erklärt Herr Schulz, dass Rigolen inzwischen zum Stand der Technik gehören würden und damit in die Beratung einbezogen würden.

 

Weitere Nachfragen bestehen nicht.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.