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Beratungsinhalt:
Frau Lucht – Bereichsleiterin im Fachbereich Gebäudewirtschaft – stellt anhand der beigefügten Präsentation das Budget und die damit verbundenen Maßnahmen des Bereiches vor. Dabei liegt der finanzielle Schwerpunkt auf dem Bildungsfonds, dem Um,- Aus und Neubau von Bildungseinrichtungen.
Hinsichtlich der Einnahmeseite verweist Stadtbaurätin Gundermann auf Förderprogramme. Als Beispiel besonderer Einnahmen erläutert sie, dass sich ein Arbeitskreis zur Unterstützung der Synagogengedenkstätte gebildet habe, der sich um Fördermittel und Spendengelder bemühe.
Herr Burgdorff – ALA – fragt nach, wie sich der Zeitplan für die Heiligen-Geist-Schule darstelle.
Oberbürgermeister Mädge erläutert, dass die Maßnahme im Rahmen eines zweiten Bildungspaketes beraten werde. Für 2018 seien Maßnahmen an Fenstern und Türen geplant. Für die Schule würde zunächst ein Konzept erstellt werden müssen. Gleiches gelte auch für die Schule Lüne und die Hermann-Löns-Schule. Hinsichtlich der Schulentwicklung sei festzustellen, dass seit Oktober 2015 etwa 300 Schülerinnen und Schüler mehr zu beschulen seien, als zu erwarten gewesen wäre. Dies sei insbesondere auf Zuzüge aus dem Kreis und die Flüchtlingsbewegung zurückzuführen. Die Schulbauerweiterungen seien folglich dringend notwendig. Hierzu würden Gespräche mit der Kommunalaufsicht geführt, da die Maßnahmen durch Kredite zu finanzieren seien. Dabei dürfe man die Tilgungen nicht außer Acht lassen.
Auf Anregung von Beigeordnetem Webersinn, dass auch Sportplätze gebaut werden müssten, erklärt Oberbürgermeister Mädge, dass hierzu im Sportausschuss vorgetragen werde.
Beigeordneter Webersinn dankt der Verwaltung für die ausführlichen Vorträge und die damit verbundenen Vorarbeiten. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Haushaltsplanentwurf 2017 für die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschafteten Teilfinanz- und Teilergebnispläne zur Kenntnis.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Bschluss.
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