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Auszug - Bebauungsplan Nr. 169 "Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße" Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2017    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/7028/16 Bebauungsplan Nr. 169 "Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße"
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann beschreibt die Bebauungssituation an der Eingangslage zum Stadtteil „Rotes Feld“. Auf dem Eckgrundstück Lindenstraße/Barckhausenstraße habe vormals die MTV-Turnhalle gestanden. Das Gebäude zeichnete sich durch zwei Schlauchtürme der Feuerwehr aus dem Ende des 19. Jahrhunderts aus. Das Gebäude sei 1976 abgerissen und durch einen Neubau ersetzt worden. Die Genehmigung des Gebäudes mit der aktuellen Gestaltung habe sich als Fehler erwiesen, den man jetzt berichtigen könne. Das Gebäude sei von einem ortsansässigen Bauherrn erworben worden, der den Abriss und einen Neubau planen würde. Es gebe bereits einen Bebauungsplan, dessen Festsetzungen aber nicht mehr in die heutige Zeit passen würden. Man wolle vielmehr Vorgaben hinsichtlich Höhe, Kubatur, Gestaltung und Nutzung durchsetzen. Der Bauherr hatte bei der Verwaltung nachgefragt, ob auch ohne eine Bebauungsplanänderung ein Neubau denkbar wäre und drei städtebauliche Entwürfe vorgelegt. Diese Entwürfe hätten nicht überzeugen können, die jeweils unterschiedlichen Nachteile habe sie im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung vorgetragen. Der Ausschuss habe sich für die Änderung des Bebauungsplanes ausgesprochen, so dass sie für heute den Aufstellungsbeschluss vorbereitet habe. Inzwischen habe ein weiteres Gespräch mit dem Bauherrn stattgefunden, der seine Bereitschaft signalisiert und inzwischen schriftlich eingereicht habe, in einem vorhabenbezogenen Verfahren mitzuwirken. So könnten der Bebauungsplan und das Vorhaben parallel entwickelt werden. Der Beschlussvorschlag sei entsprechend angepasst worden und werde dem Ausschuss vorgelegt.

 

rgermeister Löb stellt heraus, dass man die Problematik der jeweiligen Entwürfe gesehen habe. Er wünsche sich einen Ideenwettbewerb, um dieser herausragenden örtlichen Lage gerecht zu werden.

 

Ratsherr Meyer erklärt, dass man die Verwaltung unterstützen wolle, um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Allen sei die Lage und Gestaltung bewusst.

 

Beigeordnete Schellmann spricht sich gegen einen Ideenwettbewerb aus, dies könne vom Eigentümer nicht gefordert werden. Man wolle lieber auf eine gemeinsame Entwicklung setzen.

 

Beigeordneter Webersinngt hinzu, dass durch die Vorlage der drei städtebaulichen Entwürfe quasi bereits ein Ideenwettbewerb stattgefunden habe.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass man nicht zu lange über Entwürfe diskutieren wolle, da die Meinungen ohnehin immer auseinander gingen. Hier solle man mehr auf die gemeinsame Entwicklung von Bebauungsplan und genehmigungsfähigem Vorhaben setzen. Um eine zügige Bebauung realisieren zu können, sollte jetzt der vorgeschlagene Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

Herr Burgdorff ALA erklärt, dass es zu früh sei, um über konkrete Gestaltungsfragen zu diskutieren. Man solle lieber konkrete Festsetzungen hinsichtlich Gebäudehöhe und Geschossflächenzahlen treffen und sich dabei an der umliegenden Bebauung orientieren. In der Vergangenheit sei dem Verkehr eine höhere Priorität eingeräumt worden, der alte Bau musste für die gut befahrbaren Radien des mittleren Stadtringes weichen. Er wolle sich überraschen lassen, welche Entwürfe im Verfahren vorgelegt würden.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 169 „Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die überdachten städtebaulichen Kriterien und besonderen Anforderungen an die Gestaltung planungsrechtlich abzusichern.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuhren.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst bei zwei Enthaltungen (Bürgermeister Löb, Ratsherr von Nordheim) folgenden von der Verwaltung in der Sitzung vorgelegten Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird auf Antrag des Vorhabenträgers gemäß §§ 2 und 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 169 erhält die Bezeichnung Lindenstraße Ecke Barckhausenstraße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die überdachten städtebaulichen Kriterien und besonderen Anforderungen an die Gestaltung planungsrechtlich abzusichern.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuhren.