Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 173 "Kaltenmoor - Teil-/Projektplanungen" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2017    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6976/16 Bebauungsplan Nr. 173 "Kaltenmoor - Teil-/Projektplanungen"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass man im Stadtteil Kaltenmoor weitere Entwicklungen ermöglichen wolle, die von den derzeit gültigen Bebauungsplänen nicht gedeckt seien. Insbesondere plane man eine Neuordnung im Einkaufszentrum. Die Praxis eines Kinderarztes sse weichen, in unmittelbarer Nähe solle ein Neubau errichtet werden. Dies würde auf einer Teilfläche des Schulgeländes möglich sein. Außerdem habe man festgestellt, dass die Kindertagesstätte der Awo zu klein und sanierungsbedürftig sei. Die Awo nutze bereits Wohnraum, um ihren Flächenbedarf zu decken. Da eine Modernisierung und Erweiterung im Bestand nicht möglich sei, habe man die umliegenden Parkhäuser auf ihre Entbehrlichkeit hin überprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Parkhäuser untergenutzt seien und das Parkhaus an der Graf-von-Moltke-Straße entbehrlich wäre. Eine Überprüfung vor Ort habe ergeben, dass maximal 96 von 410 Stellplätzen belegt seien, so dass bei einem Abriss von 220 Stellplätzen der Bedarf insgesamt zu kompensieren sei. Das Grundstück an der Graf-von-Moltke-Straße sei Eigentum der Hansestadt Lüneburg, lediglich das Parkhaus befände sich in fremdem Eigentum. Mit dem Eigentümer habe man bereits positiv verhandelt. Auf der Fläche könnten acht neue Betreuungsgruppen entstehen. Als Nachnutzung der Fläche der Awo käme die Unterbringung des Allgemeinen Sozialdienstes, des Quartiersmanagers oder eine teilweise Wohnnutzung in Frage. Parallel zum Aufstellungsbeschluss wolle man die europaweite Ausschreibung der Architektenleistungen für die neue Kindertagesstätte vorbereiten und durchführen, da beide Verfahren ngere Zeit in Anspruch nehmen würden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass zu diesem Sachverhalt auch in der nächsten Sitzung des Begleitausschusses Soziale Stadt vorgetragen werde. Die Ansiedlung des Kinderarztes auf dem Schulgelände sei mit der Schule vorbesprochen.

 

Beigeordnete Schellmann erklärt, dass der Neubau einer Kita schon länger im Gespräch sei, man solle die Verfahren beginnen.

 

Beigeordneter Salewski fragt nach, ob schon Gespräche mit dem Eigentümer der Parkpalette geführt worden seien.

 

Stadtbaurätin Gundermann erwidert, dass die Vertge quasi unterschriftsreif wären.

 

Auf den Einwand von rgermeister Löb, dass man in Kaltenmoor wohl einen zu hohen Stellplatzschlüssel angesetzt habe, erwidert Oberbürgermeister Mädge, dass es sich um einen Bebauungsplan aus den 70er Jahre handele, der die damaligen Anforderungen abbilde.

 

Ratsherr Petroll erklärt seine Zustimmung zum Neubau der Kita und der Umsiedlung des Kinderarztes und fragt nach, was mit der derzeitigen Kita geschehen solle.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass eine Sanierung des Gebäudes geplant sei. Man könne sich hier sowohl einen Teil Wohnnutzung aber auch die Unterbringung des Sozialdienstes und des Quartiersmanagers vorstellen. Ein Abriss sei nicht geplant.


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

  1. r die drei in den beiden anliegenden Lageplänen dargestellten Teilgeltungsbereiche wird gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 173 „Kaltenmoor Teil-/Projektplanungen“ eingeleitet. Die genauen Geltungsbereiche ergeben sich aus den beiden zu diesem Beschluss gehörenden Plänen.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung einer Baufläche für eine Arztpraxis im Teilgeltungsbereich 1, einer Baufläche für einen Kindergarten im Teilgeltungsbereich 2 sowie einer Nachverdichtungsmöglichkeit mit Wohnen und / oder sozialen Anlagen im Teilgeltungsbereich 3.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.