Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.12.2016    
Zeit: 15:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

7.1Beantwortung der Anfragen des Ratsherrn von Nordheim aus der Sitzung vom 28.11.2016

 

 

Frage 1)

16.03.2016 Meldung LZ: OB Mädge spricht von „unserem Programm (…), mit dem 500 Wohnungen durch Nachverdichtungen geschaffen werden“.

Wo wurde dieses Programm veröffentlicht bzw. wo/wie ist es einzusehen?

 

Aus der Genehmigungspraxis der Bauaufsicht konnte abgeschätzt werden, dass seit längerer Zeit jährlich mindestens 100 Wohneinheiten im Bestand entwickelt werden. Die Zahl bezieht sich auf den Ausbau von Dachgeschossen (ca. 10 %), die Umnutzung von gewerblichen oder bereits bewohnten Räumen in eigenständige Wohnungen (ca. 25 %), aber auch auf den Neubau auf freigelegten Grundstücken (ca. 25 %) oder in Lücken bzw. 2. Reihe (ca. 40 %). Dieses jährliche Potential wurde auf 5 Jahre hochgerechnet, somit entstand die Angabe von 500 Wohneinheiten.

 

Die Zahl ist in dem Konzeptpapier enthalten, das erstmalig dem Rat in seiner Sitzung am 26.11.2015 vorgestellt und von ihm zur Kenntnis genommen wurde. Das Papier ist auf der Lüneburg-Homepage im Ratsinformationssystem zu TOP 7 dieser Ratssitzung jederzeit einsehbar.

Beschlossen wurde das "Wohnungsbauförderprogramm Zwo21" in der Ratssitzung am 17.03.2016, die Grundlagen für diesen Beschluss sind ebenfalls im Ratsinformationssystem einsehbar.

 

Zuvor wurden Zahlen zum Wohnungsbauprogramm in den Veranstaltungen für fachlich Interessierte am 8., 24. und 26. Februar sowie in der Bürgerversammlung am 3. März diesen Jahres genannt. Zusammen mit Zielzahlen zu anderen projektierten Baugebieten wurde dargelegt, dass ein Programm von ca. 2100 WE in den 5 Jahren von 2016 bis 2021 realisierbar ist. Die Zahl von 500 WE durch Nachverdichtungen ist anschließend in den Presseberichten zu den Veranstaltungen und auf der Homepage der Hansestadt wiedergegeben worden.

 

Inzwischen sind auf der Homepage unmittelbar die für Bauherren wichtigeren Informationen zu den Inhalten des Programms und insbesondere Angaben zu den Förderbedingungen enthalten. Außerdem wird hier jeweils auf die aktuell geplanten Baugebiete hingewiesen. Auf die Darlegung der längerfristigen Potentiale für den Neubau von Wohnungen wird verzichtet, vielmehr liegt der Schwerpunkt aktuell auf umsetzbare Informationen für Bauherren, die gegenwärtig im Rahmen des Wohnungsbauprogramms geförderte Wohnungen errichten wollen. Das bereits im März erläuterte Potential von ca. 100 WE jährlich im bebauten Bestand ist als gegeben anzusehen und bedarf keines besonderen Hinweises mehr.

 

 

Frage 2)

Am 06.04.2016 wurde die Aufstellung des B-Planes Nr. 163 „Am Schützenplatz“ (Lucia-Gelände) beschlossen, in der Folge wurden Architektenentwürfe präsentiert. Wie erklärt sich die Differenz zwischen 80 WE (präsentierter Entwurf) und über 200 WE (Entwurf v. Mansberg)?

 

Der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft Paskopoulos/v. Mansberg umfasst das gesamte ehemalige Betriebsgelände der Fa. Lucia, einschließlich der mittelfristig nicht verfügbaren Flächen am Pulverweg und im rückwärtigen Bereich der Grundstücke an der Bleckeder Landstraße. Auf allen ehemaligen Betriebsflächen sieht der Entwurf, neben einer gewerblichen Nutzung, den Neubau von 200 WE vor. Diese Zahl stellt eine durchaus realistische Annahme für das Entwicklungspotential der gesamten Fläche dar.

 

r die östliche Teilfläche an der Straße Am Schützenplatz plant auch die Arbeitsgemeinschaft die Errichtung von Wohnungen über 2 Einzelhandelsmärkten und ein Hotel. Über den Märkten sind auch dort im Entwurf 80 WE konzipiert.

 

Der zur Vorbereitung des Aufstellungsbeschlusses am 09.05.2016 im ABS (SV vom 06.04.16) präsentierte städtebauliche Entwurf sieht auf etwa derselben Fläche auch 80 WE vor.

Eine Differenz zwischen den Entwürfen liegt also nicht vor. Die Zahl von 80 WE auf einer zusätzlich gewerblich genutzten Fläche von ca. 8.000 m² ist angemessen und führt zu einer beabsichtigten hohen urbanen Dichte.

 

 

Frage 3)

Die D.I.I. (Deutsche Invest Immobilien) bekam vom Rat grünes Licht, das Projekt „Am Weißen Turm/Ecke Am Bargentum“ zu realisieren: Verlegung von zweistöckiger Parkfläche in den Untergrund, ebenerdig auf gewonnener Fläche Wohnbebauung.

Wie ist der Stand dieses Projektes?

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 / II „Saline“ erfolgte im Verwaltungsausschuss am 19.01.2016.

 

Vom 08.06.2016 bis 15.07.2016 wurde zum Vorentwurf des Bebauungsplanes die frühzeitige Öffentlichkeits-Beteiligung nach § 3 (1) BauGB durchgeführt.

Zeitgleich erfolgte die frühzeitige Behörden- und Träger-Beteiligung.

 

Zwischenzeitig wurden die Stellungnahmen aus den vorgenannten Verfahrens-schritten ausgewertet und auf Grund der Stellungnahmen die Erarbeitung der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes vorangeführt.

Wegen der Lage im Senkungsgebiet und einer Stellungnahme des Landes-Bergbauamtes ist zur Klärung der Anforderungen, die an die geplante mehrgeschossige Wohnbebauung über 2-geschossiger Tiefgarage zu stellen sind, ein umfangreiches Geo- und umwelttechnisches Gutachten zu erarbeiten.

 

Der Beschluss des Bebauungsplan-Entwurfs zur Öffentlichen Auslegung nach § 3(2) BauGB ist nach Vorlage und Auswertung des o.a. Gutachtens geplant. Ob man das Gründungsproblem in den Griff bekomme, ist nicht absehbar.

 

 

Frage 4)

Anfang August 2016 startete das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine vielfache Aktion zur „Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen wachsender Kommunen“ besonders durch Dachaufstockungen und Dachausbauten.

Was geschieht außer einer Bewerbung für ein Forschungsvorhaben seitens der Stadtverwaltung zur Erhebung der Lüneburger Potentiale?

 

Um im Rahmen der Bauleitplanung den Bestimmungen des Baugesetzbuches gerecht zu werden, hat die Verwaltung die vorhandenen Brachflächen im Siedlungsbereich ermittelt. Zu den Brachflächen zählt die Stadt die Flächen, die als Bauland durch einen Bebauungsplan oder § 34 BauGB bereit stehen, aber bisher nicht bebaut wurden. Außen vor bleiben dabei jedoch aktuell entwickelte Bebauungspläne wie z.B. die Wittenberger Bahn, da hier von einer Nutzung innerhalb von kurzer Zeit auszugehen ist. Der überwiegende Teil von solchen unbebauten Baulandflächen befindet sich jedoch in den Gewerbegebieten und wird dort von den Betrieben als Expansionsfläche freigehalten. Diese Flächen stehen einer Wohnungsbauentwicklung ohnehin nicht zur Verfügung.

Weiterhin werden Flächen aufgelistet, deren gewerbliche oder militärische Nutzung aufgegeben wurde, die aber noch bebaut sind. Flächen wie z.B. das Lucia-Grundstück oder den Behördenparkplatz im Behördenzentrum Ost (ehemals Schlieffen-Kaserne) sind im Brachflächenkataster aufgeführt. Es handelt sich um Nachverdichtung im städtebaulichen Sinn.

Im Brachflächenkataster sind auch die städtischen Grünflächen aufgenommen, da diese theoretisch ein Potential für eine Nachverdichtung des Siedlungsraumes darstellen, z. B. über der Altlast am Ginsterweg. In der Praxis ist aber davon auszugehen, dass nur in ganz wenigen Ausnahmefällen eine vorhandene Grünfläche für eine Wohnbauentwicklung genutzt werden wird, da damit gleichzeitig die Flächen für Naherholung in der Stadt reduziert werden würden und somit der Erholungsdruck auf Flächen im Außenbereich zunähme.

 

Die Verwaltung plant keine Erhebung über die Potentiale von Dachaufstockungen und Dachausbauten. Grundsätzlich steht die Baugenehmigungsbehörde jedem Bauantrag, der einen Dachausbau oder eine Dachaufstockung zum Gegenstand hat, positiv gegenüber und berät den Bauherrn über seine Möglichkeiten. Bauherren werden auch über Befreiungs- und Abweichungsanträge aufgeklärt.

Die Verwaltung sieht keine Möglichkeiten über diese Hilfestellungen hinaus, Dachausbauten oder Aufstockungen zu forcieren. Zu hoch sind die Hürden, die an den Bauherrn gestellt werden und die die Verwaltung nicht abbauen kann, da gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen.

Der Verwaltung ist die Studie „Potenziale und Rahmenbedingungen von Dachaufstockungen und Dachausbauten“ des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) bekannt. In dieser Studie wird sehr gut aufgezeigt, welche Schwierigkeiten bei Dachausbauten und Dachaufstocken bestehen. Dies betrifft im rechtlichen Bereich insbesondere Regelungen zu den Punkten: Stellplatzpflicht, Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen, Einhaltung von Abstandsflächen, Erhöhte Anforderungen durch Änderung der Gebäudeklasse, Wegfall des Bestandschutzes, Einhaltung der Energieeinsparverordnung für Neubauten, Pflicht zum Einbau eines Aufzugs, Schaffung einer behindertengerechten Wohnung, wenn die bauliche Anlage mehr als 8 Wohnungen umfasst. Es werden aber auch die Schwierigkeiten auf Eigentümerseite aufgezeigt, die zunächst den Willen zum Ausbau, aber auch die finanziellen Mittel zur Verfügung haben muss.

Nicht zuletzt ist auch die Akzeptanz der Nachbarschaft für Aufstockungen nicht gegeben, wie die Studie zeigt. In Lüneburg ist dies ebenfalls zu beobachten. Nachverdichtungen stoßen auf erheblichen Widerstand der Nachbarschaft, wie dies prominente Fälle wie im Roten Feld und am Bockelsberg gezeigt haben.

Die Studie zeigt auch Lösungsmöglichkeiten auf. Es wird bei den Ausführungen aber deutlich, dass diese nicht durch die Verwaltung gelöst werden können, sondern der Gesetzgeber gefordert ist, im öffentlichen Baurecht Erleichterungen für Bestandserweiterungen aufzunehmen.

Die Studie kommt zu dem Schluss, dass Dachaufstockung und ausbau zwar viel Potential bieten, dass allerdings die „Potenziale aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht realisiert werden (können)“ (Studie S. 112). Vor diesem Hintergrund schätz die Verwaltung den Nutzen einer Erhebung als gering ein. Die Verwaltung setzt die personellen Ressourcen, die eine derartige Erhebung binden würde, lieber zur Beratung von Bauherren über ihre Möglichkeiten ein.

 

 

Frage 5)

Der Rat stellte der LüWoBau 3 Mio. € zur energetischen Besserung ihrer Gebäude zur Verfügung.

Zwei Fragen:

a)      Wurde zugleich mit den Dachisolierungsmaßnahmen auch Wohnraum geschafen? In welchem Maß ?

b)     Ist aufgrund der neuen Einstufung von Styropor als Sondermüll an den Einsatz alternativer Dämmstoffe gedacht?
 

Zu a) Bei Dachsanierungen wird regelmäßig auch die Möglichkeit der Schaffung neuen Wohnraums überprüft. Die Lüwo entscheidet in jedem einzelnen Fall, ob ein Ausbau erfolgen kann. Der Ausbau scheitert häufig an der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.

 

Zu b) Die Lüwo nutzt Styropor nur dort als Dämmmittel, wo sich der Einsatz nicht verhindern lässt. Dies ist aus Sicht der LüWoBau in der Regel z.B. bei Flachdächern aber auch in der Dämmung von Estrichen der Fall. Ansonsten werden alternative Dämmstoffe geprüft.

 

 

Frage 6)

Der Deutsche Städtetag hat eine Ausarbeitung zur Starkregengefahr (NICHT Hochwassergefahr) erstellt. Hamburg, Lübeck, Bremen und andere haben entsprechende Konzepte erarbeitet. Wie reagiert die Stadtverwaltung Lüneburg? Gibt es einen Zeitplan zur Erstellung eines LG-Konzeptes?

 

Die Frage wird unter TOP 9.1 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 21.12.2016 gemäß Anfrage des Ratsherrn Gros vom 06.12.2016 beantwortet.

 

 

Frage 7)

Dem Vernehmen nach soll ein Parkplatz im Bereich des B-Planes Nr. 101 zur Wohnbebauung herangezogen/freigegeben werden. Wenn die Nachricht stimmt: Wann und wie werden der Bauauschuss und die Öffentlichkeit an der Planung beteiligt?

 

Die Frage unter TOP 9.3 beantwortet.

 

 

Frage 8)

Wie hoch ist der Renovierungsbedarf an den historischen Immobilien der städtischen Stiftungen? Inwieweit ist es aus Stiftungsmitteln zu decken?

 

Im vergangenen Jahrzehnt sind erhebliche Mittel in den historischen Immobilienbestand aller städtischen Stiftungen investiert worden. Beispielhaft sind hier aufgeführt:

Nikolaistiftung:

Es wurde umfassend die Kapelle, die beiden Männerhäuser und auch das Frauenhaus saniert.  Insgesamt ist der Sanierungsbedarf aber noch nicht gedeckt.  Im nächsten Jahr wird mit der Sanierung des Herrenpfründnerhauses 19 i/j fortgefahren. In Vorplanung befindet sich das Pastorat (Haus Nr. 19a). Weiterführende Planungen an noch nicht sanierten Gebäuden werden nach Abschluss dieser Maßnahme begonnen.

 

Der Sanierungsumfang von 2011 2016 beträgt etwa 5,6 Mio. Euro:

 

-          Kapelle rund 1,5 Mio.

-          Orgel rund 200.000 EUR

-          nnerhäuser 3,3 Mio.

-          Außenanlagen 350.000 EUR

-          Frauenhaus 200.000 EUR

-          Diverse Voruntersuchungen für das Gelände 60.000 EUR.

 

Hinzu kommt das Herrenpfründnerhaus mit 850.000 EUR ab 2017.

 

Hospital zum Heiligen-Geist:

Aktuell Giebelsanierung Ritterstraße, ca. 100.00 €, im Vorjahr Fassadensanierung Ost-Seite (ca. 85.000 €), aktuell Überarbeitung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes. Darüber hinaus sind mittelfristig keine großen Investitionen zu erwarten.

 

Hospital zum Graal:

Es ist im nächsten Jahr eine Aussentreppensanierung geplant. Je nach Verfügbarkeit der Mittel werden in den nächsten Jahren sukzessive die Erker ertüchtigt. Darüber hinaus sind mittelfristig keine großen Investitionen zu erwarten.

 

Rote-Hahn-Stift:

In den letzten Jahren wurde über 4 BAs das gesamte Ensemble umfänglich saniert. Der Sanierungsumfang betrug ca. 1.5 Mio. Es kommen noch Aussenanlagen dazu. Danach sind keine größeren Investitionen mehr zu erwarten.

 

Neben dem erheblichen materiellen Aufwand erfolgt eine kontinuierliche Betreuung der Stiftungsgebäude:

 

-          Einwerben der Fördermittel (Konzepte erstellen, Voruntersuchungen, Besichtigungen begleiten, Förderanträge stellen)

-          Beachtung aller Förderauflagen (Bauschilder, Mittelabrufe, Verwendungsnachweise)

-          Mieterbetreuung, auch während der Baumaßnahmen (Mieterinformation, Umsetzen in andere Wohnungen, Verträge schließen)

-          Auswahl der Architekten für Voruntersuchung und Baumaßnahme

-          Vorbereitung und Durchführung/ Begleitung der eigentlichen Baumaßnahmen

-          Dauerhafte, denkmalgerechte Bauunterhaltung

-          Verwalten des Bau- und Instandsetzungsbudgets

-          Abstimmungen der Interessen von Eigentümer, Nutzer, Denkmalpflege, Fördergebern, Bauaufsichtsbehörden (z.T. des Landkreises)

 

Alles in allem ist der Gebäudebestand der Stiftungen in einem akzeptablen Zustand, der stetig verbessert wird.

 

 

Frage 9)

Was ist der „Fahrplan“r die Bürgerbeteiligung/Meditation für „Wienebütteler Weg“?

 

Diese Frage wurde bereits beantwortet.

 

 

Frage 10)

Im VA wurde eine Liste von Fragen zum Verkauf zwecks Bebauung eines Grundstücks der Kleingartenanlage Hopfengarten nicht beantwortet. Wann wird wie wir das geschehen? Wann wird der Bauausschuss mit der Sache befasst?

 

In der Sitzung des VA am 13.12.2016 sind alle Fragen ausführlich beantwortet worden.

 

 

Frage 11)

 

Die Frage wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschussesr Bauen und Stadtentwicklung am 28.11.2016 beantwortet.

 

 

 

7.2Kindertagesstätte Hanseviertel

 

Ratsherr von Nordheim bittet um die Beantwortung folgender Fragen zur Kindertagesstätte Hanseviertel:

Lage des Baukörpers?

Einfügen in die Umgebung?

Kosten?

Größe der Außenspielfläche?

Vergleichsberechnung zur Nutzung eines bestehenden Gebäudes, z. B. Gebäude 41, aus den Erfahrungen mit Haus 40?

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass nach dem Ratsbeschluss die Schulverwaltung nunmehr ein Raumprogramm erstellen werde. Auf dieser Grundlage werde man mit einem Architekten eine Machbarkeitsstudie entwickeln und danach im Ausschuss vortragen.

 

Beigeordnete Schellmann bittet, dass Konzept der Kita mit vorzustellen. Darüber hinaus bittet sie, im Ausschuss nicht so viele Fragen auf einmal zu stellen, sondern sich auf wenige Anfragen zu konzentrieren.

 

 

 

Beigeordneter Webersinn schließt um 16.50 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung.


Beschluss: