Bürgerinformationssystem
Die Frage von Herrn Stefan Pröhl, Brockwinkler Weg 1a, 21339 Lüneburg lautet:
In welchem Umfang stehen Kleingartenkolonien der Hansestadt Lüneburg unter Bestandsschutz? Einige Kleingartenkolonien der Stadt liegen an Straßenzügen, an denen durch steigende Verkehrsaufkommen erhebliche Verkehrslärmbelastungen entstanden sind – Tendenz steigend. Wie werden betroffene Kleingartenkolonieparzellen künftig vor Verkehrslärm beschützt?
Antwort:
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass im Juli 1982 der Bebauungsplan Nr. 63 zunächst die Größe der Lauben in Kleingartenanlagen geregelt habe. Dieser Plan sei 1988 um die Festsetzung als Dauerkleingärten ergänzt worden. Mit dieser Ergänzung stünden nunmehr alle Kleingartenanlagen unter Bestandsschutz. Um eine Änderung herbeizuführen, sei eine Teilaufhebung des Bebauungsplans erforderlich. Hinsichtlich der Lärmbelastung beabsichtige die Verwaltung nicht, Lärmschutzwälle in den betroffenen Kleingärten zu errichten. Hier würden die Kleingartenvereine bereits selbständig tätig werden und z. B. Gärten an den Straßen für gemeinschaftliche Projekte nutzen.
Damit ist die Anfrage abschließend beantwortet, eine schriftliche Beantwortung erfolgt nicht.
Beschluss:
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