Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ortsbürgermeisterin John teilt mit, dass Sie sich die Situation an der Bushaltestelle im Rehrweg zwei Mal morgens um 07:30 Uhr vor Ort angesehen und zusammen mit Eltern, Vertretern der Stadtverwaltung, der KVG, dem Landkreis Lüneburg und der Polizei nach Lösungsmöglichkeiten gesucht habe. Dies gestalte sich als äußerst schwierig. Sie bittet Koordinator Dr. Rehbein um Stellungnahme.
Koordinator Dr. Rehbein teilt mit, dass die Verwaltung bei dem o. g. Ortstermin Prüfaufträge mitgenommen und hausintern abgestimmt habe. Einerseits ging es darum, inwieweit die Pflasterung an der Bushaltestelle Rehrweg verbreitert werden könne. Dazu müsse man wissen, dass die Grünfläche hinter dem Gehweg eine Ausgleichsfläche sei. Hier eine Pflasterung und Versiegelung vorzunehmen, wäre unverhältnismäßig. Insofern sei man zu dem Entschluss gekommen, die Gehwegfläche zu belassen, wie sie ist, zumal der Gehweg zwar nicht übermäßig breit, aber breit genug sei. Andererseits wurde geprüft, ob die Beleuchtung der Bushaltestelle ausreiche. Das sei der Fall.
Koordinator Dr. Rehbein berichtet, dass weiterhin der Vorschlag geprüft wurde, die Bushaltestelle in den Einmündungsbereich der Gerberstraße zu verlegen. Auch hier sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der bisherige Standort unter Berücksichtigung der anderen Wohngebäude am besten geeignet sei. Insofern bestehe keine Veranlassung, die Haltestelle zu verlegen.
Darüber hinaus wurde in Erwägung gezogen, die Einzelanordnung Tempo 30 km/h im Bereich des Kindergartens in der Schmiedestraße bis zur Bushaltestelle zu verlängern. Dadurch befürchte man aber den Schutzbereich des Kindergartens zu gefährden, so dass man es bei der jetzigen Verkehrsbeschilderung belasse.
Ortsratsmitglied Neuhaus bemerkt, dass sie diese Begründung für nicht stichhaltig halte.
Kontaktbeamter Schwanitz weist darauf hin, dass die Polizei Lüneburg zusammen mit der KVG und den Schülern präventiv Verkehrssicherheitstraining durchführe.
Schulleiterin Borowski (Grundschule Hasenburger Berg) erläutert zunächst die rechtliche Situation. Bei der Schülerbeförderung gehe es um den Schulweg. Hier ist gesetzlich klar geregelt, dass die Schule keine Aufsichtspflicht innehabe, es sei denn, die Bushaltestelle liege auf dem oder unmittelbar am Schulgelände. Trotzdem stehe die Schule im Rahmen der Verkehrserziehung in der Pflicht. Zusammen mit der KVG werden praktische Schulungen durchgeführt, zuletzt im August 2016. Die Schulungen würden bei den Kindern sehr gut ankommen. Zusätzlich weisen die Lehrkräfte die Schüler darauf hin, wie sie sich auf dem Weg vom Schulgelände zum Bus und umgekehrt zu verhalten haben. Frau Borowski appelliert darüber hinaus an die Eltern, ihre Schulkinder aufzuklären, wie sie sich im Busverkehr zu verhalten haben.
Die Sitzung wird für Fragen seitens der Bürgerinnen und Bürger unterbrochen. Zwei Bürger können die Argumentation der Stadtverwaltung gegen die o. g. Erweiterung des Gehweges nicht nachvollziehen. Oberbürgermeister Mädge sagt einen gemeinsamen Ortstermin zu, bei dem man nach einer Lösung suchen werde. Fakt sei aber, dass eine Erweiterung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 km/h lediglich eine Scheinsicherheit für die Kinder herbeiführen würde. Das liege daran, dass Autofahrer sich gerade bei längeren Streckenabschnitten nicht an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten würden.
Herr Wieske (Fachdienst Schule und Kultur beim Landkreis Lüneburg) teilt mit, dass der Landkreis Lüneburg Träger der Schülerbeförderung sei. Nach den gesetzlichen Regelungen gebe es zwei Möglichkeiten der Schülerbeförderung, entweder mit eigenen Fahrzeugen oder mit gemieteten Bussen. Der Landkreis Lüneburg habe sich bereits vor Jahren dafür entschieden, die Schülerbeförderung über den ÖPNV abzuwickeln. Bei den eingesetzten Schulbussen handele es sich um konventionelle Linienbusse, die im Rahmen des ÖPNV fahren würden. Dies habe den Vorteil, dass auch Stehplätze genutzt werden können und sollen. Gerade aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten werde auch heute noch dieses Schulbeförderungskonzept von den Verkehrsexperten befürwortet. Zur Frage der Sicherheit in den Bussen berichtet Herr Wieske von Erfahrungen mit 1 €-Kräften, die als Busbegleiter in den Schulbussen mitgefahren sind. Da die 1 €-Kräfte zeitlich immer auf ein Jahr begrenzt zur Verfügung standen, war eine ständig wiederkehrende Einarbeitung sehr mühsam. Ohne es versprechen zu können, bestünde eventuell die Möglichkeit, dass der Landkreis Lüneburg im Jahr 2017 bis zu 2 Stellen einrichte und bei bekannten Problembushaltestellen, wie im Rehrweg, eine Busbegleitperson einsetze.
Ortsratsmitglied Nehring teilt mit, dass der Ortsrat Oedeme eine Schulbusbegleitung sehr begrüßen würde. Ergebnis:
Der Ortsrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis. |
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