Bürgerinformationssystem
Orstbürgermeisterin John verpflichtet die neuen Ortsratsmitglieder nach § 91 Abs. 4 Satz 4 NKomVG i. V. m. § 60 NKomVG per Handschlag auf die ihnen obliegenden Pflichten und wünscht allen Ortsratsmitgliedern eine gute Zusammenarbeit in der neuen Wahlperiode.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||