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Auszug - Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2015 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.09.2016    
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6810/16 Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2015
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
 
Beschluss


Beratungsinhalt:

 

Herr Sauer, Geschäftsführer der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH (PKL), erklärt das gute Ergebnis des Geschäftsjahres 2015. Gründe für das gute Ergebnis sind der sehr gute Abschluss der Pflegesatzverhandlungen, die Erstattungen aus der VbL-Umlage in Höhe von 1 Mio.€ und die Einsparungen bei den Personalkosten, da es auch 2015 unbesetzte Stellen gab.

 

Beigeordneter Paulychte wissen, in welchen Bereichen die Stellen nicht besetzt werden konnten. Gleichzeitig spricht er seinen Glückwunsch für das gute Ergebnis aus.

 

Herr Sauer betont, dass es nicht das Ziel ist Gewinne zu erzielen, aber die Gewinne notwendig für die Zukunft seien. Offene Stellen gibt es hauptsächlich im ärztlichen Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2015, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 3.827.659,37 in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 382.000,00 in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 3.445.659,37 in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates r das Geschäftsjahr 2015 zu stimmen.