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Auszug - Service Plus Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2015 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.09.2016    
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6809/16 Service Plus Lüneburg GmbH - Jahresabschluss 2015
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
 
Beschluss


Beratungsinhalt:

 

Herr Meyer, Geschäftsführer der Service Plus Lüneburg GmbH, erklärt, dass die Service Plus Lüneburg GmbH einen Jahresüberschuss in Höhe von 96 T€ erwirtschaftet hat. Das Wachstum der Gesellschaft ist vergleichbar mit dem Wachstum im gesamten Konzern. Anschaulich werde das Wachstum an der Mitarbeiterzahl, die sich von 30 Mitarbeitern im Jahr der Gründung 2005 auf aktuell 350 Mitarbeiter erhöht hat. Trotz des Anstieges bei den Mitarbeiterzahlen sei es immer noch sehr schwer geeignete Mitarbeiter zu finden.

Weiter hat die Service Plus im Jahr 2015 in den Fuhrpark für den Konzern Gesundheitsholding investiert und berücksichtigt dabei das Thema E-Fahrzeuge. Neue Aufgabenbereiche haben sich im abgelaufenen Jahr ebenfalls aufgetan. So wurde zum Beispiel der Kiosk und die Cafeteria auf dem Gelände der PKL übernommen oder es wurden im SKL mehr Tätigkeiten auf den Stationen geleistet, somit konnte das Pflegepersonal entlastet werden.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Service Plus Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2015, der Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 96.754,09 € in die allgemeine Gewinnrücklage sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 zuzustimmen.