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Auszug - Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2015 Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 21.09.2016    
Zeit: 16:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/6807/16 Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2015
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Larisch, Björn
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
 
Beschluss


Beratungsinhalt:

 

Herr Dr. Moormann, Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL), erklärt, dass der erzielte Jahresüberschuss 5,3 Mio.€ betrage und dieses das beste Ergebnis in der Geschichte des SKL sei. Die große Abweichung zum Wirtschaftsplan ist entstanden, da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes gewisse Rahmenbedingungen noch nicht bekannt waren. Hauptgründe sind die Aufstockung der Belegbetten von 472 auf 489 Betten und das gute Ergebnis vor der Schiedsstelle. Im Jahr 2015 wurden 62 neue Mitarbeiter eingestellt.

 

Ratsherr Srugis spricht großes Lob für die erbrachte Leistung aus.

 

Ratsherr Bögershausen fragt nach, in wie weit sich die Personalnot im Krankenpflegebereich im SKL auswirkt.

 

Herr Dr. Moormann antwortet, dass das SKL der Personalnot vorgebeugt hat, indem man in zwei Schritten die Anzahl der Auszubildenden von 85 auf 120 Auszubildende aufgestockt hat.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass es sich jetzt auszahle an der eigenen Pflegeschule festgehalten zu haben entgegen des damaligen Trends. Weiter lobt er das positive Jahresergebnis und führt aus, dass durch die erzielten Jahresüberschüsse der Eigenanteil am Neubau finanziert werden kann.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2015, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschuss i.H.v. 530.900,00 in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 4.773.232,76 in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 zu stimmen.