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Auszug - Haushaltsplanentwurf 2004  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.09.2003    
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Revierförsterei Bockelsberg
Ort: Düvelsbrooker Weg 1, 21335 Lüneburg
VO/0701/03 Haushaltsplanentwurf 2004
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:73 06 01
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Beratung der Haushaltsplanansätze beginnt in der Reihenfolge wie sie in der Beschlussvorlage vorgesehen war.

 

Ratsherr Wolter weist auf den Unterschied zwischen der Jahresrechnung 2002 und dem Haushaltsansatz 2004 bei der Hhst. 12000.17810 (Zuschüsse Agenda 21) hin. Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass die Jahresrechnung alle in diesem Jahr vereinnahmten Fördermittel enthält, während beim Haushaltsansatz nur ein Mindestansatz veranschlagt wird, da noch nicht feststeht, ob überhaupt Fördermittel für Agenda 21 beantragt werden können, da die Stelle – wie berichtet – vorerst nicht wiederbesetzt werden soll.

 

Ratsherr Burgdorff schlägt vor, die Sachkosten für Agenda 21 – Hhst. 12000.60110 – von 5.000 € auf 8.000 € aufzustocken. Ratsfrau Lotze nimmt den Vorschlag auf und stellt offiziell den Antrag für die Gruppe SPD/FDP.

 

Nach kontroversen Diskussionen zum Verfahren stellt Frau Schröder-Ehlers fest, dass der Ausschuss für die einzelnen Haushaltsplanansätze Empfehlungen beschließt und im Rahmen der Beratung Anträge gestellt und abweichende Beschlüsse gefasst werden können, die dann im Protokoll festgehalten und zur weiteren Beratung dem Finanzausschuss vorgelegt werden.

 

Die Abstimmung über den Antrag der Gruppe SPD/FDP wird mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

 

Frau Schubert, BUND, weist darauf hin, dass die Wiederbesetzung der Agenda-Stelle für die Fortsetzung der Agenda-Arbeit zwingend erforderlich sei.

 

Beigeordneter Löb stellt den Antrag, die bisherige halbe Agenda-Stelle wieder einzurichten und dafür die Personalkosten bei der Hhst. 12000.40030 um 30.000 € zu erhöhen.

 

Nach Abstimmung des Ausschusses wird dieser Antrag bei 1 Ja- und 6 Neinstimmen abgelehnt.

 

Es folgt die Beratung über den UA 69000 – Wasserwirtschaft -.

Ratsherr Wolter fragt nach, warum bei der Hhst. 69000.51050 – Entschlammung und Unterhaltung stehender Gewässer – in der Jahresrechnung 2002 ein negatives Ergebnis vorliegt. Es wird durch die Verwaltung erläutert, dass es sich um einen buchungstechnischen Vorgang handelt, hinter dem sich eine Übertragung eines Haushaltsrestes auf das Hhj. 2003 – und damit eine Einsparung aus dem Jahr 2002 – verbirgt.

 

Ratsherr Reinecke erkundigt sich nach den Gründen für den Anstieg der Personalkosten (Hhst. 69000.40030). Herr Schulz erläutert, dass durch das Ausscheiden Herrn Broszukats zwangsläufig Aufgaben innerhalb des Bereiches Umweltschutz umverteilt werden müssen. Dies macht sich auch bei den Personalkostenanteilen der einzelnen Unterabschnitte bemerkbar. Er weist darauf hin, dass unter Zugrundelegung aller Personalkosten der UA 12000, 69000, 70000 und 72000, eine Einsparung gegenüber 2003 in Höhe von 157.700 € festzustellen ist.

 

Ratsherr Wolter weist auf die Erhöhung des Ansatzes bei der Hhst. 69000.67900 – innere Verrechnungen – hin. Frau Schröder-Ehlers erklärt, dass dies buchungstechnische Ursachen hat, die die Kämmerei veranlasst hat. Es handelt sich um Verrechnungen von Leistungen innerhalb der UA 69000 und 70000, die bisher nur in der Betriebsabrechnung verrechnet wurden.

Ratsherr Burgdorff hinterfragt, was der Unterschied sei zwischen den Gewässern 2. und 3. Ordnung. Herr Schulz erklärt, dass die Ilmenau einziges Gewässer 2. Ordnung im Gebiet der Stadt Lüneburg sei; für welches die Stadt unterhaltspflichtig ist (ein weiteres Gewässer 2. Ordnung ist der Hasenburger Bach). Alle übrigen Gewässer seien Gewässer 3. Ordnung. Im Zuge der Aufgabenübertragung der Gewässerunterhaltung an die AGL werde es noch Veränderungen bei den Hhst. 69000.52020, 69000.56000 u.s.w. geben, da die AGL die Aufgaben im Zusammenhang mit der Gewässerunterhaltung in eigener Regie ausführen wird. Der Bereich Umweltschutz wird dann ausschließlich Aufgaben der unteren Wasserbehörde wahrnehmen.

 

Ratsherr Wolter wünscht Erläuterungen zur Hhst. 70000.60600 – Untersuchungskosten getrennte Gebühren Schmutz- und Regenwasser - .Frau Schröder-Ehlers erklärt, dass neuere Recherchen gezeigt haben, dass der ursprüngliche Ansatz nicht ausreicht. Der Verwaltungsausschuss hat daher in seiner gestrigen Sitzung die Bereitstellung höherer Planungskosten empfohlen. Falls der Rat diesem Beschluss zustimmt, kann der Ansatz für das Hhj. 2004 reduziert werden.

 

Bei der Beratung zu den Ansätzen des UA 72000 – Abfallwirtschaft – fragt Ratsherr Wolter an, ob das negative Ergebnis des UA Abfallwirtschaft bedeutet, dass eine Gebührenerhöhung notwendig sei. Die Verwaltung wies darauf hin, dass Grundlage einer Gebührenbedarfsberechnung die Betriebsabrechnung mit den konkreten Zahlen aus der Jahresrechnung sei. Zur Gebührenentwicklung werde im Wirtschaftsausschuss vorgetragen, wenn die Abrechnungen vorliegen.

 

In diesem Zusammenhang bittet Ratsherr Reinecke um nähere Erläuterungen zu den Hhst. 70000.16900, 70000.21000, 70000.21010 und 70000.68500. Wie in der Sitzung angekündigt, sollte die Stellungnahme der Kämmerei, die diese Haushaltsstellen bewirtschaftet, direkt in das Protokoll eingearbeitet werden.

 

Nachstehend die Erläuterungen zu den o.a. Haushaltsstellen:

 

Hhst. 70000.16900, Innere Verrechnungen – Einnahmen –

Der Unterabschnitt 70000 betrifft die Kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung.

In Zusammenhang mit der Kalkulation der Abwassergebühr (Gebührenbedarfsberechnung) fordert das Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz eine Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Diese Forderung führt zu der Notwendigkeit, mit dem Instrument der inneren Verrechnungen auch die Vorgänge des internen Leistungsaustausches verursachergerecht nachzuweisen.

Dies hat zur Folge, dass jeder Einnahme eine entsprechende Ausgabe in einem anderen Unterabschnitt gegenübersteht. Bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt ist die Summe aller Einnahmen aus inneren Verrechnungen (Hhst. xxxxx.16900) mit der Summe aller Ausgaben aus inneren Verrechnungen (Hhst. xxxxx.69500) identisch, somit also ergebnisneutral.

 

Der Einnahme auf der Hhst. 70000.16900 stehen folgende Ausgaben gegenüber, die aufgrund von internen Leistungsvorgängen zu verrechnen sind:

 

1.      Arbeitseinsatz der Kanalkolonne für den Winterdienst der Einrichtung Straßenreinigung

= Ausgabe bei der Hhst. 67500.69500 – Straßenreinigung -

Für den Winterdienst der Straßenreinigung werden Mitarbeiter der Kanalkolonne eingesetzt. Die Kosten hierfür sind von der Straßenreinigung (UA 67500) zu tragen. Der Betrag fließt als Ausgabe in die Hhst. 67500.69500 und wird damit gleichzeitig zu einem Kostenelement der Straßenreinigungsgebühr.

 

2.      Arbeitseinsatz der Kanalkolonne für Unterhaltungsarbeiten an offenen Gewässern (Wasserbau)

= Ausgabe bei der Hhst. 69000.69500 – Wasserwirtschaft -

Diese Leistungen dienen nicht der Abwasserbeseitigung und werden deshalb als Ausgabe im Unterabschnitt “Wasserwirtschaft” auf der Hhst. 69000.69500 ausgewiesen.

 

3.      Arbeitseinsatz der Kanalkolonne für die Straßenunterhaltung             

= Ausgabe bei der Hhst. 63000.67900 – Straßenunterhaltung -

Im vorliegenden Fall handelt es sich überwiegend um Gullyreparaturen, welche der Straßenunterhaltung zuzurechnen sind. Somit erfolgt eine Verrechnung mit dem Unterabschnitt 63000, wo die entsprechende Ausgabe in die Hhst. 63000.67900 fließt.

 

4.      Entwässerung der öffentlichen Flächen

= Ausgabe bei der Hhst. 63000.67900 – Straßenunterhaltung -

Die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung ist um den Kostenanteil der Regenwasserableitung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu entlasten . Diese Ausgabe wird der Straßenunterhaltung zugeordnet und somit auf der Hhst. 63000.67900 ausgewiesen.

 

Ergänzend darauf wird hingewiesen, dass die Beträge im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung noch genauer ermittelt werden. Da dieser Vorgang jedoch erst nach erfolgtem Abschluss der Jahresrechnung stattfinden kann, fließen die endgültigen Werte lediglich in die Gebührenbedarfsberechnung ein.

 

Hhst. 70000.68500, Verzinsung des Anlagekapitals

Bei der Gründung der AGL hat die Stadt Lüneburg einen Teil des Gesellschaftskapitals in Form einer Sacheinlage erbracht, die vorher im Anlagennachweis der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung nachgewiesen wurde. Die hierauf entfallenden kalkulatorischen Zinsen sind als Kostenelement in die Einrichtung Abwasserbeseitigung einzustellen.

 

Hhst. 70000.21000 und Hhst. 70000.21010

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde 2001 eine Körperschaftssteueränderung eingeführt, die bei der AGL durch das Vortragen des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2000 auf das Geschäftsjahr 2001 zu steuerlichen Nachteilen geführt hätte. Dies konnte durch die einmalige Ausschüttung des Bilanzgewinnes 2000 vermieden werden. Dem Gebührenzahler ist diese Gewinnausschüttung inkl. Kapitalertragssteuererstattung über die Betriebsabrechnung vollständig gutgeschrieben worden.

 

 

Bei der Beratung der Haushaltsansätze des UA 79100 – Industriebahn – kündigt Frau Schröder-Ehlers an, dass die Ansätze nach Abschluss der Verhandlungen mit der AGL über die Übernahme der Industriebahn sich noch verändern werden. Die Veränderungen werden zu gegebener Zeit dem Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt.

 

Da keine weiteren Fragen vorliegen, folgt die Beschlussfassung.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz beschließt die Haushaltsplanansätze des Bereiches Umweltschutz für das Haushaltsjahr 2004 einschließlich der innerhalb der Sitzung abgestimmten Anträge.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

    Ja-Stimmen:            6

Nein-Stimmen:            1

  Enthaltungen: