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Beratungsinhalt: Die Beratung
der Haushaltsplanansätze beginnt in der Reihenfolge wie sie in der
Beschlussvorlage vorgesehen war. Ratsherr
Wolter weist auf den Unterschied zwischen der Jahresrechnung 2002 und dem
Haushaltsansatz 2004 bei der Hhst. 12000.17810 (Zuschüsse Agenda
21) hin. Frau Schröder-Ehlers erläutert, dass die Jahresrechnung alle in diesem
Jahr vereinnahmten Fördermittel enthält, während beim Haushaltsansatz nur ein
Mindestansatz veranschlagt wird, da noch nicht feststeht, ob überhaupt
Fördermittel für Agenda 21 beantragt werden können, da die Stelle – wie
berichtet – vorerst nicht wiederbesetzt werden soll. Ratsherr
Burgdorff schlägt vor, die Sachkosten für Agenda 21 – Hhst. 12000.60110
– von 5.000 € auf 8.000 € aufzustocken. Ratsfrau Lotze nimmt den Vorschlag auf
und stellt offiziell den Antrag für die Gruppe SPD/FDP. Nach
kontroversen Diskussionen zum Verfahren stellt Frau Schröder-Ehlers fest, dass
der Ausschuss für die einzelnen Haushaltsplanansätze Empfehlungen beschließt
und im Rahmen der Beratung Anträge gestellt und abweichende Beschlüsse gefasst
werden können, die dann im Protokoll festgehalten und zur weiteren Beratung dem
Finanzausschuss vorgelegt werden. Die Abstimmung
über den Antrag der Gruppe SPD/FDP wird mit 4 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen
angenommen. Frau Schubert,
BUND, weist darauf hin, dass die Wiederbesetzung der Agenda-Stelle für die
Fortsetzung der Agenda-Arbeit zwingend erforderlich sei. Beigeordneter
Löb stellt den Antrag, die bisherige halbe Agenda-Stelle wieder einzurichten
und dafür die Personalkosten bei der Hhst. 12000.40030 um 30.000 € zu
erhöhen. Nach
Abstimmung des Ausschusses wird dieser Antrag bei 1 Ja- und 6 Neinstimmen
abgelehnt. Es folgt die
Beratung über den UA 69000 – Wasserwirtschaft -. Ratsherr
Wolter fragt nach, warum bei der Hhst. 69000.51050 – Entschlammung und
Unterhaltung stehender Gewässer – in der Jahresrechnung 2002 ein negatives
Ergebnis vorliegt. Es wird durch die Verwaltung erläutert, dass es sich um
einen buchungstechnischen Vorgang handelt, hinter dem sich eine Übertragung
eines Haushaltsrestes auf das Hhj. 2003 – und damit eine Einsparung aus dem
Jahr 2002 – verbirgt. Ratsherr
Reinecke erkundigt sich nach den Gründen für den Anstieg der Personalkosten
(Hhst. 69000.40030). Herr Schulz erläutert, dass durch das Ausscheiden Herrn
Broszukats zwangsläufig Aufgaben innerhalb des Bereiches Umweltschutz
umverteilt werden müssen. Dies macht sich auch bei den Personalkostenanteilen
der einzelnen Unterabschnitte bemerkbar. Er weist darauf hin, dass unter
Zugrundelegung aller Personalkosten der UA 12000, 69000, 70000 und 72000, eine
Einsparung gegenüber 2003 in Höhe von 157.700 € festzustellen ist. Ratsherr
Wolter weist auf die Erhöhung des Ansatzes bei der Hhst. 69000.67900 –
innere Verrechnungen – hin. Frau Schröder-Ehlers erklärt, dass dies
buchungstechnische Ursachen hat, die die Kämmerei veranlasst hat. Es handelt sich
um Verrechnungen von Leistungen innerhalb der UA 69000 und 70000, die bisher
nur in der Betriebsabrechnung verrechnet wurden. Ratsherr
Burgdorff hinterfragt, was der Unterschied sei zwischen den Gewässern 2. und 3.
Ordnung. Herr Schulz erklärt, dass die Ilmenau einziges Gewässer 2. Ordnung im
Gebiet der Stadt Lüneburg sei; für welches die Stadt unterhaltspflichtig ist
(ein weiteres Gewässer 2. Ordnung ist der Hasenburger Bach). Alle übrigen
Gewässer seien Gewässer 3. Ordnung. Im Zuge der Aufgabenübertragung der
Gewässerunterhaltung an die AGL werde es noch Veränderungen bei den Hhst.
69000.52020, 69000.56000 u.s.w. geben, da die AGL die Aufgaben im Zusammenhang
mit der Gewässerunterhaltung in eigener Regie ausführen wird. Der Bereich
Umweltschutz wird dann ausschließlich Aufgaben der unteren Wasserbehörde
wahrnehmen. Ratsherr
Wolter wünscht Erläuterungen zur Hhst. 70000.60600 – Untersuchungskosten
getrennte Gebühren Schmutz- und Regenwasser - .Frau Schröder-Ehlers erklärt,
dass neuere Recherchen gezeigt haben, dass der ursprüngliche Ansatz nicht
ausreicht. Der Verwaltungsausschuss hat daher in seiner gestrigen Sitzung die
Bereitstellung höherer Planungskosten empfohlen. Falls der Rat diesem Beschluss
zustimmt, kann der Ansatz für das Hhj. 2004 reduziert werden. Bei der
Beratung zu den Ansätzen des UA 72000 – Abfallwirtschaft – fragt Ratsherr
Wolter an, ob das negative Ergebnis des UA Abfallwirtschaft bedeutet, dass eine
Gebührenerhöhung notwendig sei. Die Verwaltung wies darauf hin, dass Grundlage
einer Gebührenbedarfsberechnung die Betriebsabrechnung mit den konkreten Zahlen
aus der Jahresrechnung sei. Zur Gebührenentwicklung werde im
Wirtschaftsausschuss vorgetragen, wenn die Abrechnungen vorliegen. In diesem Zusammenhang
bittet Ratsherr Reinecke um nähere Erläuterungen zu den Hhst. 70000.16900,
70000.21000, 70000.21010 und 70000.68500. Wie in der Sitzung angekündigt,
sollte die Stellungnahme der Kämmerei, die diese Haushaltsstellen
bewirtschaftet, direkt in das Protokoll eingearbeitet werden. Nachstehend
die Erläuterungen zu den o.a. Haushaltsstellen: Hhst.
70000.16900, Innere Verrechnungen – Einnahmen – Der
Unterabschnitt 70000 betrifft die Kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung. In
Zusammenhang mit der Kalkulation der Abwassergebühr (Gebührenbedarfsberechnung)
fordert das Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz eine Darstellung der
Einnahmen und Ausgaben nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Diese
Forderung führt zu der Notwendigkeit, mit dem Instrument der inneren
Verrechnungen auch die Vorgänge des internen Leistungsaustausches
verursachergerecht nachzuweisen. Dies hat zur
Folge, dass jeder Einnahme eine entsprechende Ausgabe in einem anderen Unterabschnitt
gegenübersteht. Bezogen auf den gesamten Verwaltungshaushalt ist die Summe
aller Einnahmen aus inneren Verrechnungen (Hhst. xxxxx.16900) mit der Summe
aller Ausgaben aus inneren Verrechnungen (Hhst. xxxxx.69500) identisch, somit
also ergebnisneutral. Der Einnahme
auf der Hhst. 70000.16900 stehen folgende Ausgaben gegenüber, die aufgrund von
internen Leistungsvorgängen zu verrechnen sind: 1. Arbeitseinsatz
der Kanalkolonne für den Winterdienst der Einrichtung Straßenreinigung =
Ausgabe bei der Hhst. 67500.69500 – Straßenreinigung - Für den Winterdienst der Straßenreinigung werden Mitarbeiter der Kanalkolonne eingesetzt. Die Kosten hierfür sind von der Straßenreinigung (UA 67500) zu tragen. Der Betrag fließt als Ausgabe in die Hhst. 67500.69500 und wird damit gleichzeitig zu einem Kostenelement der Straßenreinigungsgebühr. 2. Arbeitseinsatz
der Kanalkolonne für Unterhaltungsarbeiten an offenen Gewässern (Wasserbau) =
Ausgabe bei der Hhst. 69000.69500 – Wasserwirtschaft - Diese
Leistungen dienen nicht der Abwasserbeseitigung und werden deshalb als Ausgabe
im Unterabschnitt “Wasserwirtschaft” auf der Hhst. 69000.69500 ausgewiesen. 3. Arbeitseinsatz
der Kanalkolonne für die Straßenunterhaltung =
Ausgabe bei der Hhst. 63000.67900 – Straßenunterhaltung - Im
vorliegenden Fall handelt es sich überwiegend um Gullyreparaturen, welche der
Straßenunterhaltung zuzurechnen sind. Somit erfolgt eine Verrechnung mit dem
Unterabschnitt 63000, wo die entsprechende Ausgabe in die Hhst. 63000.67900
fließt. 4. Entwässerung
der öffentlichen Flächen =
Ausgabe bei der Hhst. 63000.67900 – Straßenunterhaltung - Die Gebührenkalkulation der Abwasserbeseitigung ist um den Kostenanteil der Regenwasserableitung von öffentlichen Straßen und Plätzen zu entlasten . Diese Ausgabe wird der Straßenunterhaltung zugeordnet und somit auf der Hhst. 63000.67900 ausgewiesen. Ergänzend
darauf wird hingewiesen, dass die Beträge im Rahmen der jährlichen
Betriebsabrechnung noch genauer ermittelt werden. Da dieser Vorgang jedoch erst
nach erfolgtem Abschluss der Jahresrechnung stattfinden kann, fließen die
endgültigen Werte lediglich in die Gebührenbedarfsberechnung ein. Hhst. 70000.68500, Verzinsung des AnlagekapitalsBei der Gründung der AGL hat die Stadt Lüneburg einen Teil des Gesellschaftskapitals in Form einer Sacheinlage erbracht, die vorher im Anlagennachweis der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung nachgewiesen wurde. Die hierauf entfallenden kalkulatorischen Zinsen sind als Kostenelement in die Einrichtung Abwasserbeseitigung einzustellen. Hhst. 70000.21000 und Hhst. 70000.21010Im Zuge der Unternehmenssteuerreform wurde 2001 eine Körperschaftssteueränderung eingeführt, die bei der AGL durch das Vortragen des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2000 auf das Geschäftsjahr 2001 zu steuerlichen Nachteilen geführt hätte. Dies konnte durch die einmalige Ausschüttung des Bilanzgewinnes 2000 vermieden werden. Dem Gebührenzahler ist diese Gewinnausschüttung inkl. Kapitalertragssteuererstattung über die Betriebsabrechnung vollständig gutgeschrieben worden. Bei der
Beratung der Haushaltsansätze des UA 79100 – Industriebahn – kündigt Frau
Schröder-Ehlers an, dass die Ansätze nach Abschluss der Verhandlungen mit der
AGL über die Übernahme der Industriebahn sich noch verändern werden. Die
Veränderungen werden zu gegebener Zeit dem Finanzausschuss zur Beratung
vorgelegt. Da keine
weiteren Fragen vorliegen, folgt die Beschlussfassung. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz beschließt die Haushaltsplanansätze des Bereiches
Umweltschutz für das Haushaltsjahr 2004 einschließlich der innerhalb der
Sitzung abgestimmten Anträge. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1
Enthaltungen: |
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