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Beratungsinhalt: Herr Schulz,
kommissarischer Bereichsleiter Umweltschutz, stellt die Produkte des Bereiches
Umweltschutz vor, die die Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
bilden, die im Rahmen der Verwaltungsreform in der Stadtverwaltung eingeführt
werden soll. Er weist
darauf hin, dass abweichend von dem mit der Einladung verschickten Produktplan
nachträglich eine redaktionelle Ergänzung bei der Produkt-Nr. 31110253
vorgenommen wurde, nämlich Agenda 21 und Klimabündnis. Die
Ausschussmitglieder erhalten je eine Ausfertigung des ergänzten Produktplanes. Mit der KLR
werden alle Kosten, einschließlich Personalkosten, den Produkten und internen
Leistungen (Leistungen, die innerhalb der Verwaltung erbracht werden)
zugeordnet und gebucht, für die sie entstehen. Herr Schulz
erläutert die im Bereich 31 gebildeten 6 Produktgruppen ·
Wasserwirtschaft ·
Bodenschutz ·
Immissionsschutz ·
Abfallwirtschaft ·
Sonstige Dienstleistungen Umweltschutz ·
Sonstige Projekte Umweltschutz und erinnert
in diesem Zusammenhang an die Präsentation der Aufgaben des Bereiches
Umweltschutz in der Ausschusssitzung vom 23.11.2001. Die Kosten-
und Leistungsrechnung ermöglicht, das Verwaltungshandeln unter dem Aspekt der
Qualität, Quantität und Effizienz transparenter zu gestalten, es zu bewerten,
zu planen und zu steuern. Seit etwa
einer Woche werden die Leistungen von jedem Mitarbeiter des Bereiches
Umweltschutz probeweise intern gebucht. In einem Jahr wird das erste Ergebnis
dem Ausschuss vorgestellt. Diese Arbeiten
dienen als Vorbereitung für den Produkthaushalt mit der doppelten
kaufmännischen Buchführung. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz nimmt die Definition von Produkten und Leistungen des
Bereiches Umweltschutz zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen:
Enthaltungen: |
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