Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern verständigen sich die Ausschussvorsitzenden darüber, dass sie grundsätzlich beide die gemeinsame Sitzung leiten und je nach inhaltlichen Schwerpunkten der jeweiligen Tagesordnungspunkte der jeweilige Ausschussvorsitzende die Leitung für die Beratung und ggf. Beschlussfassung zu dem TOP übernimmt. Beschluss: Die Tagesordnung wird festgestellt. |
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