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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann bringt einleitend in Erinnerung, dass zum baulichen Zustand als auch zur weiteren Vorgehensweise bezüglich des Gebäudes Egersdorffstraße 4 in der Sitzung des ABS am 21.12.2015 ausführlich vorgetragen wurde. Ergänzend wurde seitens der Verwaltung den Ausschussmitgliedern in einem Brief im Nachgang zur Ausschusssitzung Kenntnis über den aktualisierten Sachstand gegeben. Derzeit ist das Gebäude durch aufgestellte Container zur Straßenseite hin abgesichert. Der Eigentümer ist aufgefordert, kurzfristig ein Konzept für den Rückbau des Gebäudes der Bauaufsicht vorzulegen. Das eingeforderte Konzept wurde von den Grundeigentümern kurz vor der heutigen ABS-Sitzung vorgelegt. Nach erster Durchsicht des vorgelegten Konzeptes kann festgestellt werden, dass noch viele Dinge im Vorfeld eines geordneten Rückbaus des Gebäudes konkretisiert werden müssen. Hierzu gehört u. a. die Klärung der Fragen Beweissicherung, Vorgehensweise des Rückbaus, Leitungssicherung, Staubentwicklung, statische Absicherung einzelner Bauteile, etc.. Es ist davon auszugehen, dass hinsichtlich der Vorgehensweise und Klärung der noch offenen Fragen in der kommenden Woche Einigkeit dahingehend erzielt werden kann, dass kurzfristig mit dem Rückbau des Gebäudes begonnen werden kann.
Ratsherr Kuhn verweist auf die derzeit dort, bedingt durch die einseitige Sperrung der Straße, unbefriedigende Verkehrssituation. Des Öfteren konnte beobachtet werden, dass Verkehrsteilnehmer dadurch, dass sie vom Marienplatz kommend die Egersdorffstraße nicht befahren können, nicht die Neue Sülze befahren, sondern den Weg durch die Fußgängerzone Waagestraße und Am Markt suchen. Dies führt insbesondere an Markttagen zu gefährlichen Situationen.
Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass mehr als eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen nicht machbar sei. Auch ist es dauerhaft nicht länger zumutbar, Einschränkungen in den Busverkehren aufrecht zu erhalten. Insofern ist Ziel der Verwaltung, dass nach Klärung der noch offenen Fragen ein Rückbau des Gebäudes zügig umgesetzt wird.
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nehmen den vorgetragenen Sachstand zur Kenntnis.
Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.
Beschluss:
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