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Beratungsinhalt:
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass das Landesraumordnungsprogramm sich zurzeit in Überarbeitung befindet. Ende 2015 wurde ein entsprechender neuer Entwurf vorgelegt. Hieraus ergibt sich, dass die Stadt Lüneburg in Abschnitt 2 dieser Planung betroffen sein wird. Dieser Bereich befasst sich mit der Entwicklung der zentralen Orte. Eingegangen wird in dem Entwurf auf die Entwicklung der Versorgungsstrukturen. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird aufgezeigt, dass für die Stadt Lüneburg ein Einzugsbereich als Kongruenzraum vorgesehen war in Abgrenzung zu den Nachbarzentren. Das wurde von Seiten der Stadt scharf kritisiert. Hierzu wurde auch im Ausschuss im vergangenen Jahr vorgetragen. Als Erfolg kann verbucht werden, dass aufgrund der abgegebenen Stellungnahme dieser Kongruenzraum in dem jetzt vorgelegten Entwurf ersatzlos gestrichen wurde. Die seinerzeit von der Stadt Lüneburg geäußerte Kritik wurde jedoch nicht vollständig ausgeräumt, da nunmehr vorgesehen sei, die Festlegung der Kongruenzräume in die regionalen Raumordnungsprogramme zu übertragen. Dies bedeutet jedoch nichts anderes, als dass zukünftig Landkreise festlegen können, wo Versorgungszentren entstehen können und welche Einzugsbereiche diesen zugerechnet werden sollen. Es mag zutreffend sein, dass eine solche Regelung auf dem flachen Land angemessen sei, jedoch nicht in Bezug auf das Oberzentrum Lüneburg. Auch in Ballungszentren wie in den Großräumen Bremen oder Braunschweig ist davon auszugehen, dass die Landkreise mit dieser Aufgabenstellung schlichtweg überfordert sein werden. Schwerlich vorstellbar wird es sein, dass von Seiten des Landkreises Nahversorgungszentren festgelegt werden und diese planerisch unangepasst 20 bis 25 Jahre in ihrer ursprünglichen Ausweisung Bestand haben werden. Aus Sicht der Stadt Lüneburg kann dies nicht funktionieren, weil derartige Konzepte in der Regel nach wenigen Jahren bereits überarbeitet werden müssten. Der zweite weiterhin bestehende Kritikpunkt bezieht sich auf die Begrenzung der Kongruenzräume. Hier ist vorgesehen, dass auch für größere Vorhaben, in denen Oberzentren-typische periodische Sortimente angeboten werden, die Kongruenzräume durch die Landkreise festgelegt werden sollen. Anhand eines Plans wird das Marktgebiet des Einzelhandels für die Stadt Lüneburg aufgezeigt. Hieraus ist erkennbar, dass die Marktgebietsgrenzen über die Landkreisgrenzen hinausgehen. Das im Lageplan dargestellte Marktgebiet bezieht sich auf den Einzugsbereich für die Innenstadt der Stadt und stammt aus dem Einzelhandelskonzept des Jahres 2011. Angemerkt wird, dass bei großflächigen Möbel- oder Elektronikmärkten Einzugsgebiete entstehen würden, die deutlich über das Marktgebiet und den Landkreis hinausreichen. Eine Regelung dahingehend, dass diese Fragen zukünftig durch ein Regionales Raumordnungsprogramm zu bestimmen wären, kann insofern nicht funktionieren. Die Regelung sollte zukünftig beim Land verbleiben, weil die Oberzentren mit ihren Einzelhandelskonzepten auch weiterhin die Kongruenzräume festlegen und bestimmen müssen, wo deren Einzugsgebiet liegt und wo Überschneidungsbereiche bestehen. Zusammenfassend wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Lüneburg gegenüber dem zuständigen Ministerium fristgerecht bis zum 06. Januar 2016 die dargelegten Kritikpunkte aufgeben hat. Im weiteren Verfahren ist vorgesehen, dass in den jeweiligen Regierungsvertretungen im Laufe des Februars 2016 Anhörungstermine anberaumt werden. Dies wird auch in der Regierungsvertretung Lüneburg der Fall sein. Der Stadt Lüneburg wird hierzu Gelegenheit eingeräumt, zu den aufgeworfenen Kritikpunkten noch einmal vorzutragen. Der heute vorgetragene Sachverhalt dient zur Information der Ausschussmitglieder als Sachstand im laufenden Verfahren zur Erneuerung des Landesraumordnungsprogramms.
Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass es sich bei der Neuordnung des Landesraumordnungsprogramms um einen weiteren Versuch des Landes handelt, die Oberzentren in ihrer Bedeutung zurückzufahren. Eine Verlagerung von Entscheidungsprozessen auf die Landkreisebene hätte fatale Folgen. Insofern muss hier massiv gegengehalten werden, um auch deutlich zu machen, dass dies so nicht funktionieren werde.
Bürgermeister Meihsies teilt die Ansicht von Oberbürgermeister Mädge. Auch er würde es für eine fatale Entwicklung halten, wenn Entscheidungsprozesse der Oberzentren auf die Landkreise verlagert werden würden. Auch er vertritt die Auffassung, dass die Stadt Lüneburg sehr wohl ihre eigenen Strukturen kennt und weiß, was verträglich ist und was nicht. Auch für ihn ist es nicht vorstellbar, dass gewisse Entscheidungsprozesse auf den Landkreis übertragen werden und die Oberzentren evtl. nur noch angehört werden.
Ratsherr Dörbaum merkt an, dass das Beispiel Scharnebeck zeige, wohin die Entwicklung gehen würde. In Scharnebeck ist vorgesehen, wie auch im Bauausschuss vor einiger Zeit vorgestellt, dass dort ein Markt mit 1.400 m² Verkaufsfläche angesiedelt werden soll. Auch aus seiner Sicht gehe so etwas nicht, weil damit auch der Schutz der Stadt als Oberzentrum nicht mehr gewährleistet sein würde, wenn entsprechende Regelungen nur noch in einem Regionalen Raumordnungsprogramm festgelegt werden würden.
Herr Burgdorff – ALA – teilt die geäußerte Meinung der vorgetragenen Kritikpunkte, sieht aber andererseits auch Zielkonflikte. Auch er hält die Stärkung des ländlichen Raumes zwar für wichtig aber nicht bezogen auf das Umfeld des Oberzentrums Lüneburg.
Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass sich auch das Oberzentrum Lüneburg in einem ländlichen Raum befindet, wobei das Oberzentrum sehr wohl seine Aufgaben hierbei erfüllt. Er stellt klar, dass es nicht sein kann, dass seitens des Oberzentrums Aufgabenerfüllung eingefordert wird aber andererseits im unteren Bereich Strukturen wegbrechen.
Ratsfrau Schellmann erinnert daran, dass sich das Oberzentrum Lüneburg entwickelt hat, ohne dass lange Zeit eine entsprechende Förderung damit einherging. Auch sie hält es für wichtig, sich gegen gewisse Festsetzungen des überarbeiteten Raumordnungsprogrammes zu wehren. Für sie ist nicht vorstellbar, dass gewisse Entscheidungen auf den Landkreis übertragen werden sollen. Für befremdlich hält sie es, dass für die Abgabe einer Stellungnahme kurz vor Weihnachten nur eine relativ kurze Frist eingeräumt wurde. Für sie entsteht dadurch der Eindruck, dass für die viel zu kurz bemessene Frist zur Abgabe einer Stellungnahme über die Feiertage man hinsichtlich der Erarbeitung und Abgabe einer Stellungnahme bewusst über den Tisch gezogen werden soll.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den seitens der Verwaltung vorgetragenen Sachstand und die geplante weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.
Beschluss:
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