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Auszug - Darstellung der Arbeit der Erziehungsberatungsstelle  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.08.2003    
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
VO/0653/03 Darstellung der Arbeit der Erziehungsberatungsstelle
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau OtteAktenzeichen:5/55
Federführend:alter Bereich 55 - Kinder- und Jugendhilfedienst Bearbeiter/-in: Otte, Marlis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Gehrken, Leiter der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises, stellt die Einrichtung vor. Sie wurde im Jahr 1972 gegründet, die Trägerschaft hat in dieser Zeit mehrfach gewechselt. Die Erziehungsberatung stellt nach § 28 KJHG eine Pflichtleistung des Jugendhilfeträgers dar.

Für eine Erziehungsberatungsstelle stellen die Vertraulichkeit der Informationen und die Freiwilligkeit der Beratung Grundpfeiler der Arbeit dar.

Die Mitarbeiter können für die Erziehung keine Vorgaben, sondern lediglich Anregungen geben.

Die Erziehungsberatungsstelle ist personell wie folgt ausgestattet :

¨       4 Planstellen, 6 Mitarbeiter (1 ½ Dipl.-Psychologen, 4 ½ Dipl.-Sozialpädagogen)

 

Der Landkreis Lüneburg (Stadt Lüneburg inbegriffen) hat 171.000.- Einwohner (EW).

In der Region Lüneburg kommt ein Berater auf 42.750 EW, der Landesdurchschnitt beläuft sich auf 1 Berater – 23.000 EW, im Bund liegt der Durchschnitt bei 1 Berater auf 21.000 EW.

 

Im nachfolgenden werden einige statistische Angaben wiedergegeben :

1.      Einzugsbereich der Erziehungsberatungsstelle/Wohnort der hilfesuchenden Familien

¨       41,7 % aus Gebiet Stadt Lüneburg

¨       57,8 % aus sonstigem Bereich Landkreis Lüneburg

¨         0,5  % sonstige

 

2.      Kontaktaufnahme Alleinerziehende mit Kind(ern) – Anteil an den Kontakten insgesamt

¨       Vorabinformation:

(Bundes-)durchschnittlich 12-13% aller Familien mit Kind(ern) sind alleinerziehend

¨       45,5 %             Familien mit zwei Elternteilen und Kind

¨       50,5 %             Familien mit einem Elternteil und Kind

¨         3,3 %             Pflegefamilien

¨            1 %             sonstige Wohnform (z.B. betreutes Wohnen - § 34 KJHG)

 

3.      Staatsangehörigkeit der Kinder : 98,9 % deutsche Staatsangehörigkeit

 

4.      Anlaß des Besuches der Erziehungsberatungsstelle

¨       Entwicklungsauffälligkeiten                                     35 %

(z.B. Sprachstörungen, nicht altersgerechtes Verhalten,usw.)

¨       Beziehungsprobleme                                                17 %

¨       Schul- und Ausbildungsprobleme                        13 %

¨       Trennung/ Scheidung der Eltern               28 %

 

5.      Alter der Kinder

¨       3 – 6-jährige             21,5 %

¨       6 – 9-jährige             23,8 %

¨       9 – 12-jährige             20,1 %

¨       12 – 15-jährige            16,2 %

 

6.      Geschlecht der Kinder

¨       59,3 % Jungen

¨       40,7 % Mädchen

 

7.      Kontaktanbahnung

¨       60 % freiwillige Kontaktanbahnung der Eltern

¨       40 % auf Empfehlung Dritter

 

8.      Dauer der Beratung

¨       bis zu zwei Monaten                      26,7 %

¨       zw. 2 bis 6 Monate                        23,8 %

¨       zw. 6 bis 12 Monate                        27,2 %

 

Die Erziehungsberatungsstelle trägt durch Vorträge in Kitas, Schulen, etc. zur Prävention bei.

Zukünftig werden Überlegungen angestellt, die bisher vorgenommenen Supervisionen für eine andere Gewichtung der Aufgaben zu reduzieren.

 

Frau Baumgarten bittet Herrn Gehrken, das vorgetragene Zahlenmaterial dem Protokoll als Anlage beizufügen.

 

Herr Koch fragt an, wie hoch die Quote der Beratungen ist, die auf direkte Vermittlung von Jugendämtern zurückgeht.

Jene Daten werden nachgereicht.

 

Frau Lindenau fragt nach, ob für die jüngeren Kinder mit Eltern Gruppenangebote bestehen. Lt. Herrn Gehrken werden ab 2004 entsprechende Angebote vorhanden sein.

 

Die Frage von Frau Holste nach einer Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wird bejaht.

 

Frau Skibba meint, dass die Wartezeiten bis zu einem Erstgespräch in der Erziehungsberatungsstelle lang seien, sie bittet um nähere Information. Herr Gehrken teilt mit, dass ein Erstgespräch binnen drei Wochen erfolgt, in dringlichen Fällen wird das Gespräch kurzfristig angesetzt.

Die zweite Frage von Frau Skibba nach einer von der Erziehungsberatungsstelle durchgeführten Umgangsbegleitung- und anbahnung wird dahingehend beantwortet, das dies durchaus in schwierigen Fällen für eine begrenzte Zeitdauer durchgeführt wird.

 

Frau Thielbörger fragt an, ob sich die Anzahl der Betreuungsabbrecher in Prozenten ermitteln lässt. Herr Gehrken teilt mit, das auch die Zahl ermittelt und nachgereicht wird.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.