Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr Gehrken,
Leiter der Erziehungsberatungsstelle des Landkreises, stellt die Einrichtung
vor. Sie wurde im Jahr 1972 gegründet, die Trägerschaft hat in dieser Zeit
mehrfach gewechselt. Die Erziehungsberatung stellt nach § 28 KJHG eine
Pflichtleistung des Jugendhilfeträgers dar. Für eine
Erziehungsberatungsstelle stellen die Vertraulichkeit der Informationen und die
Freiwilligkeit der Beratung Grundpfeiler der Arbeit dar. Die
Mitarbeiter können für die Erziehung keine Vorgaben, sondern lediglich
Anregungen geben. Die
Erziehungsberatungsstelle ist personell wie folgt ausgestattet : ¨ 4 Planstellen,
6 Mitarbeiter (1 ½ Dipl.-Psychologen, 4 ½ Dipl.-Sozialpädagogen) Der Landkreis
Lüneburg (Stadt Lüneburg inbegriffen) hat 171.000.- Einwohner (EW). In der Region
Lüneburg kommt ein Berater auf 42.750 EW, der Landesdurchschnitt beläuft sich
auf 1 Berater – 23.000 EW, im Bund liegt der Durchschnitt bei 1 Berater auf
21.000 EW. Im
nachfolgenden werden einige statistische Angaben wiedergegeben : 1. Einzugsbereich
der Erziehungsberatungsstelle/Wohnort der hilfesuchenden Familien ¨ 41,7 % aus
Gebiet Stadt Lüneburg ¨ 57,8 % aus
sonstigem Bereich Landkreis Lüneburg ¨ 0,5
% sonstige 2. Kontaktaufnahme
Alleinerziehende mit Kind(ern) – Anteil an den Kontakten insgesamt ¨ Vorabinformation: (Bundes-)durchschnittlich
12-13% aller Familien mit Kind(ern) sind alleinerziehend ¨ 45,5 % Familien
mit zwei Elternteilen und Kind ¨ 50,5 % Familien
mit einem Elternteil und Kind ¨ 3,3 % Pflegefamilien ¨ 1 % sonstige Wohnform (z.B. betreutes
Wohnen - § 34 KJHG) 3. Staatsangehörigkeit
der Kinder : 98,9 % deutsche Staatsangehörigkeit 4. Anlaß des
Besuches der Erziehungsberatungsstelle ¨ Entwicklungsauffälligkeiten
35 % (z.B. Sprachstörungen, nicht altersgerechtes
Verhalten,usw.) ¨ Beziehungsprobleme 17
% ¨ Schul- und
Ausbildungsprobleme 13 % ¨ Trennung/
Scheidung der Eltern 28 % 5. Alter der
Kinder ¨ 3 – 6-jährige 21,5
% ¨ 6 – 9-jährige 23,8
% ¨ 9 – 12-jährige 20,1
% ¨ 12 – 15-jährige 16,2 % 6. Geschlecht der
Kinder ¨ 59,3 % Jungen ¨ 40,7 % Mädchen 7. Kontaktanbahnung ¨ 60 %
freiwillige Kontaktanbahnung der Eltern ¨ 40 % auf
Empfehlung Dritter 8. Dauer der
Beratung ¨ bis zu zwei
Monaten 26,7 % ¨ zw. 2 bis 6
Monate 23,8 % ¨ zw. 6 bis 12
Monate 27,2 % Die
Erziehungsberatungsstelle trägt durch Vorträge in Kitas, Schulen, etc. zur
Prävention bei. Zukünftig
werden Überlegungen angestellt, die bisher vorgenommenen Supervisionen für eine
andere Gewichtung der Aufgaben zu reduzieren. Frau
Baumgarten bittet Herrn Gehrken, das vorgetragene Zahlenmaterial dem Protokoll
als Anlage beizufügen. Herr Koch
fragt an, wie hoch die Quote der Beratungen ist, die auf direkte Vermittlung
von Jugendämtern zurückgeht. Jene Daten
werden nachgereicht. Frau Lindenau
fragt nach, ob für die jüngeren Kinder mit Eltern Gruppenangebote bestehen. Lt.
Herrn Gehrken werden ab 2004 entsprechende Angebote vorhanden sein. Die Frage von
Frau Holste nach einer Zusammenarbeit mit anderen Organisationen wird bejaht. Frau Skibba
meint, dass die Wartezeiten bis zu einem Erstgespräch in der Erziehungsberatungsstelle
lang seien, sie bittet um nähere Information. Herr Gehrken teilt mit, dass ein
Erstgespräch binnen drei Wochen erfolgt, in dringlichen Fällen wird das
Gespräch kurzfristig angesetzt. Die zweite
Frage von Frau Skibba nach einer von der Erziehungsberatungsstelle
durchgeführten Umgangsbegleitung- und anbahnung wird dahingehend beantwortet,
das dies durchaus in schwierigen Fällen für eine begrenzte Zeitdauer
durchgeführt wird. Frau
Thielbörger fragt an, ob sich die Anzahl der Betreuungsabbrecher in Prozenten
ermitteln lässt. Herr Gehrken teilt mit, das auch die Zahl ermittelt und
nachgereicht wird. Beschluss: Die Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. |
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