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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 18.01.2016    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu

Beratungsinhalt:

 

Grundsatzausschuss Energie / Zuständigkeiten

 

Ratsherr Petroll hat festgestellt, dass energiebetreffende Themen teilweise im Umweltausschuss aber auch im Bauausschuss beraten werden. Er führt hierzu das vorgestellte Klimateilkonzept und die vorgestellten Maßnahmen zur Energieeinsparung in Schulen an.

r ihn stellt sich die Frage, inwieweit der Grundsatzausschuss Energie in Fragen der Energie eingebunden sei und ob es bezüglich der Zuständigkeiten einzelner Ausschüsse ein Konzept gäbe.

 

Oberbürgermeister Mädgehrt hierzu aus, dass der Grundsatzausschuss Energie beim Landkreis Lüneburg anhängig sei und dass in diesem Ausschuss nur über große Dinge vorgetragen und entschieden werde.

Grundsätzlich besteht eine Regelung, welche Ausschüsse für welche Themenkreise zuständig seien. Bei Fragen der Energie verhält es sich so, dass die Thematik gemeindeübergreifende Themen in mehreren Ausschüssen zu behandeln sei.

So ist für Energiefragen zwar federführend der Umweltausschuss zuständig, jedoch beispielsweise bei Vergaben aus dem Bereich der Energieversorgung ist der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zuständig. Eine Entkoppelung dürfte schwerlich umsetzbar sein, zumal der Bauausschuss auch übergreifende Themen sowohl mit dem Schul- als auch mit dem Verkehrsausschuss zu behandeln habe.

Auch wird Wert darauf gelegt, dass die Ausschüsse insgesamt breit informiert werden. Breit angelegte Informationen der Ausschüsse sind Grundlage r Beratungen und Diskussionen.

 

 

 

Wohnungsbauprogramm bis 2021 / Schaffung von 500 Wohneinheiten (WE) auf städtischen Flächen

 

rgermeister Meihsies zitiert Stadtbaurätin Gundermann aus einem in der örtlichen Presse veröffentlichen Artikel in dem ausgeführt wurde, dass bis zum Jahre 2021 im aufgelegten Wohnungsbauprogramm für stadteigene Flächen ein Potential r die Schaffung von 500 WE bestehen würde. Einbezogen sind hier auch Flächen, in denen eine Nachverdichtung angestrebt werde. Aus zurückliegenden Diskussionen war zu entnehmen, dass in alten bestehenden B-Plänen nur ein Nachverdichtungspotential von 100 WE denkbar wäre. Er bittet darum, dass ihm die Diskrepanz zwischen seinerzeit 100 WE und jetzt aufgeführten 500 WE näher erläutert werden.

r denkbar würde er halten, dass hierzu die 80 WE vom DRK oder die 90 WE von „Am Weißen Turm“ enthalten sind. Wenn dem so ist, müsste das nach seiner Ansicht anders dargestellt werden. Es sei denn, dass in alten B-Plänen noch so viele Möglichkeiten in hinter liegenden Bereichen bestehen, dass eine zweite Baureihe eingezogen werden kann. Nach seiner Erinnerung stellt sich die Situation aber so dar, dass in den 90er Jahren angestellte Untersuchungen zu dem Schluss gelangten, dass das Potential ausgeschöpft sei. Oftmals verhält es sich heute auch so, dass die Anlieger kein Interesse daran zeigen, dass eine Nachverdichtung vorgenommen wird. Als Beispiel sei hier das Wohngebiet „Bockelsberg-Ost“ angeführt.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt sich verwundert über die Fragestellung, zumal insbesondere mit rgermeister Meihsies in den letzten Monaten mehrfach darüber gesprochen wurde. In diesen Gesprächen wurde auch das Potential von 500 WE benannt. Die 500 WE sind global definiert als Summe dessen, was in der Stadt für möglich gehalten wird, zu sehen. Hierzu zählen auch Flächen der LüWoBau, die sich für eine Nachverdichtung anbieten, als auch Flächen von Investoren. Die Stadt erstellt derzeit ein Freiflächenkataster, dessen Flächen sich für eine Nachverdichtung anbieten. Dieses Kataster wird in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgestellt werden.

Im Bereich „Lucia“ sind ca. 100 WE angedacht, die jedoch nicht in der Summe von den benannten 500 WE eingerechnet sind.

Gespräche über mögliche Nachverdichtungen werden auch über Erbbaugrundstücke und Siedlungsgebiete wie „Goseburg“ und Sternkamp/Zeltberg“ geführt. Von bestehendem Interesse für eine Nachverdichtung in diesen Bereichen zeugt die hohe Anzahl von Nachfragen bei der Stadt über die bestehenden glichkeiten.

Beispielhaft aufgeführt seien hier die angefragten bzw. schon im Bau befindlichen Nachverdichtungen entlang der Straßenzüge „Hamburger Straße“ und „Soltauer Straße“, sowie der Umbau von Scheunen zu Wohnzwecken in den Ortsteilen Rettmer + Häcklingen und diverse Dachausbauten, die jährlich beantragt werden.

Zielsetzung bis zum Jahre 2021 ist es, in den angesprochenen Gebieten und durch entsprechende Mnahmen 500 WE zu schaffen. Die benannte Zahl von 500 WE ist als Prognose zu verstehen, die in ihrer Umsetzbarkeit ähnlich der zu erwartenden Flüchtlingszahlen gewissen Unwägbarkeiten unterliegt.

Da Unsicherheitsfaktoren nie gänzlich ausgeschlossen werdennnen, kann es jedoch auch sein, dass es nur gelingt, in diesem Zeitraum 300 WE zu bauen.

 

 

Klimagutachten

Beteiligungen der Umweltverbände / Information politischer Gremien

 

rgermeister Meihsies hat erfahren, dass die Verwaltung in der letzten Woche den Umweltverbänden einen sehr detaillierten sogenannten Werkstattbericht vorgelegt habe.

r seine Fraktion fordert er ein, dass auch seine Fraktion über die Inhalte des Werkstattberichtes und die aus den Gesprächen mit den Umweltverbänden erworbenen Erkenntnissen in Kenntnis gesetzt wird.

Aus seiner Sicht kann es nicht sein, dass hier die Umweltverbände einen aktuelleren Kenntnisstand als die politischen Gremien haben. Seine Zielrichtung sei es, mit der Verwaltung und den Verbänden vom Kenntnisstand her auf Augenhöhe diskutieren zu können.

 

Oberbürgermeister Mädge entgegnet hierauf, dass man bereits im Sommer letzten Jahres über das Klimagutachten gesprochen habe. Er erinnert insbesondere daran, dass die Verwaltung im November letzten Jahres aus dem Rat heraus mit 2/3-Mehrheit den Auftrag erhalten habe, mit den Verbänden zu reden. Hierzu gehörte auch der Bereich von Gut Wienebüttel. In der Sitzung wurde sehr ausführlich seitens der Verwaltung vorgetragen, an welcher Stelle ca. 260 WE entwickelt werden können. Da im Vorfeld bereits absehbar war, dass die angesprochene Fläche für eine Inanspruchnahme für eine Wohnbebauung seitens der Verbände kritisch gesehen wird, bestand für die Verwaltung der Auftrag aus dem Rat, eine Diskussion mit den Umweltverbänden hierüber zu führen. Derzeit befindet man sich noch nicht im Verfahren, auch wurde noch kein Aufstellungsbeschluss gefassti. Eigentlich sind die Pläne erst nach einer durchzuführenden Bürgerbeteiligung den politischen Gremien vorzulegen, also quasi erst nach der ersten öffentlichen Auslegung.

Es wurden im Vorfeld keine Gutachten beauftragt. Stattdessen ist die Verwaltung mit den Umweltverbänden in sogenannte Werkstattgespräche eingestiegen. In diesen Gesprächen wurden Vorschläge unterbreitet und erörtert.

In der weiteren Vorgehensweise ist beabsichtigt, einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan in eine ABS-Sitzung im April 2016 einzubringen. Zu dieser Sitzung wird auch der beauftragte Gutachter eingeladen und gebeten, entsprechend im Ausschuss vorzutragen.

Derzeit befindet man sich in der Phase, dass der Ratsbeschluss mit Beteiligung der Umweltverbände abgearbeitet werde.

Er verdeutlicht in diesem Zusammenhang noch einmal, dass normalerweise erst zum Ende eines Verfahrens eine Lösung angestrebt werde und nicht bereits zu Anfang eines Verfahrens.

Zu gegebener Zeit werden die, wie in jedem B-Plan-Verfahren üblich, entsprechenden Gutachten zu den Themenkreisen Verkehr, Boden, Lärm und Munitionsuntersuchung beauftragt, um aus den gewonnenen Erkenntnissen einen Rückschluss erzielen zu können ob es sich lohnt, die Flächen weiter zu entwickeln.

Über das Ergebnis der Werkstattgespräche als auch über das Untersuchungsergebnis des Gutachters wird im Zusammenhang mit der Beratung über einen Aufstellungsbeschluss im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beraten werden.

Als Ergebnis der geführten Werkstattgespräche hat man sich darauf verständigt, dass möglichst ein für das gesamte Stadtgebiet umfassendes Klimagutachten in Auftrag gegeben wird und sich Klimauntersuchungen nicht nur partiell auf einzelne Bereiche beschränken. Vorgesehen ist eine solche Beauftragung im Laufe des Jahres 2017, wenn denn die notwendigen Gelder haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.

Ein solches für das gesamte Stadtgebiet erstellte Klimagutachten kann dann für alle Entwicklungen innerhalb des Stadtgebietes als Grundlage Verwendung finden.

 

rgermeister Meihsies erklärt, dass er die von Oberbürgermeister Mädge vorgetragenen Erläuterungen zur Kenntnis nimmt. Für seine Fraktion verdeutlicht er, dass auch seine Fraktion sich der Situation voll bewusst sei, sich seine Fraktion auch nicht verweigere aber dennoch einfordert, dass hier ein entsprechender Informationsstand gegeben werde.

 

Oberbürgermeister Mädge stellt nochmals klar, dass insbesondere rgermeister Meihsies wie auch Ratsherr Dörbaum bereits seit Mitte letzten Jahres dergestalt in die Thematik eingebunden seien, dass es nicht im Raum stehen bleiben kann, dass hier mangelnder Informationsfluss gegenüber den politischen Parteien vorliegen rde.

 

Ratsherr Manzke ist die Begrifflichkeit Werkstattgespräch nicht geläufig. Er bittet darum, dass einmal näher ausgeführt werde, was unter „Werkstattgespräche“ zu verstehen sei.

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert den Sinn und Zweck von Werkstattgesprächen.

In diesen Werkstattgesprächen könne in einem laufenden Prozess erforderliche Abstimmungen bereits im Vorfeld eines zu fassenden Aufstellungsbeschlusses abgeklärt werden.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.


Beschluss: