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Beratungsinhalt:
Bebauungsplan Nr. 160 „An den Sandbergen“ / Einbeziehung Grünstreifen in den Geltungsbereich
Herr André Märtens – Helene-Lange-Straße 23 – stellt nachstehende Einwohnerfragen (Anlage I).
Stadtbaurätin Gundermann verliest die gestellten Einwohnerfragen, die wie folgt beantwortet werden:
Bei der Beratung und Beschlussfassung zum B-Plan „An den Sandbergen“ wurde seitens der Verwaltung ausführlich vorgetragen, warum der angesprochene Grünstreifen in den Geltungsbereich des B-Plans einbezogen werden soll. Der angesprochene Grünstreifen ist Ausgleichsfläche für das Baugebiet „In den Kämpen“. In den Geltungsbereich des B-Plans soll dieser Grünstreifen einbezogen werden, um prüfen zu können, ob dieser Grünstreifen im Zuge des B-Plan-Verfahrens eine Aufwertung erfahren kann. Durch eine Aufwertung des vorhandenen Grünstreifens wäre es möglich, weitere Ausgleichsflächen auf diesem vorhandenen Grünstreifen durch Aufwertung nachzuweisen. Fakt ist, dass nicht vorgesehen sei, diesen Grünzug zu bebauen, sondern vielmehr diesen nicht nur zu erhalten, sondern abhängig von dem noch zu erstellenden Gutachten ggf. ergänzend durch geeignete Maßnahmen aufzuwerten. Termine zum Verfahrensablauf können erst dann aktualisiert werden, wenn der nächste Verfahrensschritt ansteht. Hierzu ist es erforderlich, dass zunächst mit dem Grundeigentümer ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird. Nach Abschluss dieses Vertrages können dann die erforderlichen Fachgutachten in Auftrag gegeben werden. Die Gespräche mit dem Grundeigentümer laufen noch und sind noch nicht zum Abschluss gebracht worden.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Dörbaum bestätigt der Fragesteller, dass die Beantwortung für ihn ausreichend sei.
Weitere Einwohnerfragen liegen nicht vor.
Beschluss:
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