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Auszug - Feststellung der Tagesordnung  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.11.2015    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr-Mitte, Großer Sitzungssaal
Ort: 21337 Lüneburg, Lise-Meitner-Straße 12
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender KOLLE erklärt, dass die CDU eine Resolution „Für eine gute Unterbringung von hilfebedürftigen Flüchtlingen - gegen Fehlbelegung von geeigneten Unterkünften!" am 24.11.2015 eingereicht hätte. Diese liege nun allen Anwesenden vor. Der Rat müsse nun zunächst die Dringlichkeit des Antrages feststellen, wenn die Tagesordnung um die Resolution erweitert werden solle.

 

Stadtrat MOßMANN hrt aus, dass, nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg, Anträge zur Tagesordnung spätestens bis zum vierzehnten Tag vor der Ratssitzung schriftlich beim Oberbürgermeister einzureichen seien. Andernfalls seien sie als Dringlichkeitsanträge zu behandeln. Der Antrag bzw. die Resolution sei offensichtlich verfristet und bedürfe der objektiven Feststellung des Rates, dass es sich um einen Dringlichkeitsantrag handele. Dies werde nach der einschlägigen Kommentierung angenommen, wenn ohne sofortige Behandlung des Tagesordnungspunktes ein irreversibler Schaden unter Anderem der Kommune zugefügt würde oder die Kommune kraft Gesetzes oder aufgrund eines Gesetzes zu unverzüglichem Handeln verpflichtet wäre. Hintergrund dieser Dringlichkeitsregelung sei insbesondere, dass der Rat in der Regel öffentlich tage und für die Gewährleistung des Öffentlichkeitsgrundsatzes die rechtzeitige Ladung notwendig sei. Hierzu gehöre auch die Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte. Ohne diese Regelung würde letzten Endes auch der Grundsatz der Öffentlichkeit hinterlaufen werden, da sich sowohl Zuschauer, als auch Ratsmitglieder nicht eingehend mit diesem Tagesordnungspunkt befassen könnten.

Die Resolution behandle zwei Punkte. Zuchst gehe es um den Punkt „Schnellstmögliche Rückführung der abgelehnten Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern durch das Land Niedersachsen“. Die Vorschriften, die die Ausreise von Ausländern regeln, nden sich im Aufenthaltsgesetz. Dieses sei ein Bundesgesetz. Es werde im Wege der sogenannten Bundesauftragsverwaltung, durch die Länder heruntergebrochen auf die Kommunen, durchgeführt. Die Kommunen agieren im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises, so auch die Ausländerbehörde, die zuständig für das Stadtgebiet und das Gebiet des Landkreises Lüneburg sei. Hierbei habe die Ausländerbehörde die gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen. Diese seien das Vorliegen eines Aufenthaltstitels sowie ggf. rechtliche oder tatsächliche Abschiebehindernisse, ohne dass an dieser Stelle Ermessensspielume bestünden. Man sei nach Gesetz und Recht an die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes gebunden. Insofern sei das Land Niedersachsen der falsche Adressat dieser Resolution.

Bezüglich des PunktesAnrechnung aller Asylbewerber auf die Quote“ sei angemerkt, dass die Asylbewerber nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel auf die Länder, und von dort aus auf die Kommunen, verteilt würden. Die Resolution verfolge das Ziel, dass man sich an die Landesregierung wenden möge, um dieses Vorgehen zu ändern. Hier könne er eine Handlungspflicht der Hansestadt Lüneburg im Sinne der genannten Vorschriften nicht erkennen und auch keinen irreversiblen Schadenr die Hansestadt Lüneburg. Im Übrigen möchte er darauf hinweisen, dass Herr Oberbürgermeister Mädge sich mit Schreiben vom 18.11.2015 an den niedersächsischen Minister für Inneres gewandt habe und ihn dringend dazu aufforderte, die notwendigen Landeskapazitäten zu schaffen, damit das Land Niedersachsen entgegen der neuen Regelung im Asylgesetz keine Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Bleiberechtsperspektive an die Kommune verteilt. Insofern könne er zusammenfassen, dass keine Dringlichkeit gegeben sei.

 

Beigeordneter WEBERSINN betont, dass alle die Bilder der syrischen Flüchtlinge vor Augen hätten. Vor diesem Hintergrund sei die Dringlichkeit insofern gegeben, als das man den Menschen Schutz angedeihen ließe, wenn sie berechtigt hierher men um Schutz zu suchen. Dies sei das Ziel. Diesbezüglich gehe es nicht um Dringlichkeit im Sinne der Belange der Hansestadtneburg an sich. Die Hansestadt als Organ würde nicht Schaden nehmen. Aber der einzelne Mensch nehme Schaden. Dies sei der Fokus ihres Handelns. Es bedürfe des sofortigen Handelns der Landesregierung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, dass das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über die Frage der Schutzbedürftigkeit entscheide. Dies sei eine Einrichtung des Bundes. Diese würde die Anerkennung von Asylbewerbern durchführen. Weder die Stadt, noch das Land können anerkennen, da ihnen die Zuständigkeit nicht obliegt. Diese liege beim Bund.

 

Ratsvorsitzender KOLLE betont, dass es um die Dringlichkeit des Antrages ginge, nicht um den Inhalt. Laut der Geschäftsordnung könne nur über die Dringlichkeit gesprochen werden.

 

rgermeister MEIHSIES gibt bekannt, noch bis vor wenigen Stunden davon ausgegangen zu sein, dass es, über die Ratsfraktionsgrenzen hinweg, einen stillschweigenden Konsens gebe, auf dem Rücken der Flüchtlinge keine Parteipolitik zu betreiben. Er habe es als angenehm empfunden, dass im letzten halben Jahr eine Geschlossenheit zu der humanen Flüchtlingsunterbringungssituation vorhanden gewesen wäre, die die Verwaltung zurzeit organisiere. Er habe gedacht, dies sei ein guter Konsens, in dem keine der Ressentiments in Richtung AfD oder Pegida bedient würden. Es wäre zu begrüßen wenn die CDU-Fraktion diesen Antrag zurückziehen würde.

 

Ratsherr VON MANSBERG chte daran erinnern, dass Herr Oberbürgermeister Mädge in den letzten Ratssitzungen, eigentlich alles gesagt hätte, was man zu diesem Thema wissen müsse. Insofern sei dies bereits deswegen nicht dringlich, als dass die Situation hinreichend bekannt sei und die Verwaltung sich stets bemüht habe, ausreichend hierüber zu informieren. Er sei sehr dankbar für die Energie, mit der die Verwaltung diese Themen vorantreibe. Zu bezweifeln sei jedoch, ob diese Resolution irgendeinen positiven Effekt mit sich bringen würde, oder ob diese der Verwaltung lediglich noch mehr Arbeit verschaffe.

 

Beschluss:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, dass keine Dringlichkeit gegeben ist, sodass die Tagesordnung nicht um diese Resolution erweitert wird.

 

Beigeordneter BLANCK bittet darum, den TOP 7 „Wohnungsbauprogramm für die Hansestadt Lüneburg“ auf die nächste Ratssitzung zu verschieben. Dies sei damit zu begründen, dass die Wohnungssituation in Lüneburg und die Notwendigkeit zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums für alle eine große Herausforderung und eine Bewährungsprobe für den Rat der Hansestadt Lüneburg darstelle. Diese Aufgabe nehme man an und wolle sie mitgestalten. Man bringe die Interessen von Naturschutz und Sozialem miteinander in Einklang und werde nicht zulassen, dass sie gegeneinander ausgespielt würden. Es sei möglich, auch hier einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Anforderungen zu finden. Dafür sei es aber zwingend notwendig, alle Belange der Bevölkerung und der Gesellschaft in einem Prozess mit aufzunehmen. Man befände sich innerhalb seiner Fraktion in Abstimmung mit der Partei und den Verbänden und benötige noch etwas Zeit, um die offenen Fragen miteinander besprechen und Konsens erreichen zu können. Bis Mitte Dezember werde man diesen Prozess abgeschlossen haben und entscheidungsbereit sein. Daher beantrage man im Interesse der größtmöglichen Zustimmung zum Wohnungsbauprogramm die Vertagung.

 

Beigeordneter PAULY entgegnet, dass der Antrag aus der Sicht seiner Fraktion abzulehnen sei. Wenn das Thema Flüchtlinge in der letzten Zeit oberste Priorität hatte, habe der Wohnungsbau im Rat die zweithöchste Priorität. Wenn etwas schon längst hätte erledigt werden müssen, dann sei dies ein Wohnungsbauprogramm für Lüneburg. Es habe sich ein dermaßen teurer Mietmarkt in den letzten Jahren entwickelt, dass man dieses Programm nicht weiter bremsen sollte. Er sei bisher davon ausgegangen, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Details innerhalb des Projektes ringen würden. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, warum deshalb das ganze Projekt weiter verzögert werden sollte. Es sei dermaßen dringlich, dass man es heute angehen sse. Man entscheide im Antrag nicht über einzelne Aufstellungsbeschlüsse oder über einzelne Bebauungspläne die man abwägen müsse und die auch in den Verfahren mit den Umweltverbänden ganz regulär abgewogen würden. Stattdessen gehe es um die Zielstellung.

 

Beigeordneter SALEWSKI zeigt sich über die beantragte Verschiebung des Tagesordnungspunktes überrascht. Eine heutige Entscheidung sei zu befürworten, da es sich um den offiziellen Startschuss für die Debatte um dieses Wohnungsbauprogramm handele. Nichts anderes fände heute statt. Er könne Herrn Pauly nur Recht geben. Dies sei eines der dringendsten Probleme dieser Stadt, das man lösen müsse. Man werde es nicht morgen lösen, aber man habe sich eine Zeitleiste vorgenommen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN bekräftigt die Dringlichkeit dieses Problems. Man könne auf die zusätzliche Nachfrage, die durch Binnenwanderung und Zuwanderung entstehe, nicht mehr ausreichend reagieren. In der Begründung stehe, dass zusätzlich eine Beteiligung der Umweltverbände stattfinden werde. Es handle sich hier also um keinen fertigen Plan, sondern um eine Vorstellung des Projektverlaufs.

 

Beigeordneter WEBERSINN merkt an, über den Antrag der Fraktion ndnis 90/Die Grünen verwundert zu sein, da ausreichend Zeit zur Klärung der Probleme in den Fraktionen vorhanden gewesen wäre. Dieses Thema sei seit Jahren schon aktuell.

 

Beschluss:

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich abgelehnt.

 


Beschluss:

Die Tagesordnung wird in der versandten Fassung festgestellt.