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Beratungsinhalt:
Beigeordneter PAULY bittet um Erläuterung der Personalkostenreduzierung im Teilergebnishaushalt Straßenverkehr.
Bereichsleiter BODENDIECK erklärt, dass die Altersteilzeit eines Mitarbeiters des Bereiches Ordnung zum 01.12.2015 ende und somit im Haushalt 2016 Personalkosten wegfallen.
Bereichsleiter BODENDIECK merkt zum Teilergebnishaushalt Verwarnverfahren, Verkehrsordnungswidrigkeiten an, dass der Ansatz der Erträge aus Verwarngeldern im Jahr 2015 aufgrund des hohen Krankenstandes im Verkehrsaußendienst, der 12 Stellen umfasse, niedriger als im Vorjahr angesetzt wurde, man aber hoffe, in 2016 wieder das Ergebnis aus 2014 zu erreichen.
Ratsherr KUHN fragt nach den Gründen des hohen Krankenstandes.
Bereichsleiter BODENDIECK antwortet, dass ein Grund in der Altersstruktur des Personals liege. Der Altersdurchschnitt betrage über 50 Jahre. Altersbedingt und durch die vorhandene körperliche Belastung – Gehen, Stehen, allen Witterungsbedingungen ausgesetzt sein – gebe es leider auch Langzeiterkrankungen, auf die niemand Einfluss nehmen könne.
Hinsichtlich des Produktes „Förderung des Radverkehrs“ weist Herr THÖRING auf die Notwendigkeit des auf 50.000 € gegenüber 2014 erhöhten Ansatzes für Unterhaltungsmaßnahmen hin, da in den nächsten Jahren umfangreiche Deckensanierungsmaßnahmen, sei es an der Bockelmannstraße, Uelzener Straße oder an der Artlenburger Landstraße, notwendig seien und es zudem noch zahlreiche Abschnitte im Radwegenetz gäbe, wo, wie in diesem Jahr in der Soltauer Straße und auf der Nordseite der Dahlenburger Landstraße geschehen, Straßenlaternen an den Gehwegrand gesetzt werden sollen (Friedrich-Ebert-Brücke, Munstermannskamp etc.). Er erläutert des Weiteren, dass hinter „Unterhaltung Lichtsignalanlagen“ die notwendigen Anpassungen der Ampelanlagen an die neuen Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) stehen, nach denen sich der Radverkehr grundsätzlich nach den Signalen des Fahrzeugverkehrs zu richten habe und der Ansatz in Höhe von 40.000 € unter „Mieten und Pachten“ vorwiegend für das Leihradsystem StadtRad Lüneburg verwendet werden.
Herr SCHWACKE vom AStA der Leuphana Universität lobt die Förderung des StadtRades seitens der Stadtverwaltung, merkt jedoch an, dass die Erweiterung des Leihradsystems jeweils um eine Station vor dem Kino und in Kaltenmoor bisher noch nicht realisiert wurde.
Stadtrat MOßMANN erklärt, dass Stand des letzten Gespräches mit dem AStA gewesen sei, dass der AStA sich finanziell nicht beteiligen könne. Eine Erweiterung des StadtRades in den genannten Stadtteilen sei aufgrund des knappen Haushaltsansatzes allein durch die Hansestadt Lüneburg nicht zu bewerkstelligen.
Ausschussvorsitzender LÖB wünscht sich, dass von dem Haushaltsansatz für die Radverkehrsförderung jährlich 5.000 bis 10.000 € für die Finanzierung einer StadtRad-Station in Kaltenmoor abgezweigt werden. Dadurch würde ein Mehrwert für den Stadtteil entstehen.
Beigeordneter PAULY hinterfragt für den Teilergebnishaushalt Parkhäuser und öffentliche Parkplätze die höheren Ansätze der Gebühreneinnahmen mit einem Ansatz im Jahr 2016 i.H.v. 493.200 €, obwohl seines Wissens keine Gebührenerhöhungen erfolgen.
Stadtrat MOßMANN erklärt, dass es sich hier um die Parkraumbewirtschaftung für Parkhäuser handele, die durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft bewirtschaftet werden, der wohl von einer höheren Auslastung ausgehe.
Herr THÖRING geht auf Nachfrage von Ratsherrn MEIßNER auf die neuen Zuordnungen der Ansätze im Produkt „Förderung des Stadtbusverkehrs“ zu anderen Sachkonten ein. So finden sich die im Ansatz 2015 unter „Erstattungen von Zweckverbänden“ stehenden 74.000 € als Weiterleitung der 1 € pro Einwohner dem Landkreis zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmittel nun unter „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“, allerdings um die durch die letzte Volkszählung nach unten korrigierte Einwohnerzahl (72.500 €) wieder. Da die am Stadtbusverkehr angeschlossenen Umlandgemeinden nicht bereit waren, die zur Aufrechterhaltung des jetzigen Angebotes im Stadtverkehr die unter „Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ in 2015 aufgeführten 192.600 € als Beitrag zu den Gesamtkosten von 775.000 € zu tragen, habe man sich noch darauf verständigt, dass sich die Umlandgemeinden prozentual zu ihrem Einwohneranteil an der Gesamtbevölkerungszahl des Landkreises an der Aufrechterhaltung des Status Quo im Stadtverkehr beteiligen und der Landkreis einen Festbetrag an die Stadt als Anerkennung für deren Aufgabenwahrnehmung im ÖPNV zahle. Dies findet sich im Haushaltsplanentwurf 2016 in den Ansätzen von 128.000 € und 70.000 € wieder. Auch habe sich der Ansatz für das ASM unter „Erstattungen an private Unternehmen“ geändert, wo sich die höheren Kosten infolge der notwendigen Angleichungen an das Mindestlohngesetz in einem von 32.000 € auf 42.500 € erhöhten Budget bemerkbar machen.
Auf die Frage von Herrn PAUL, ob alle Randgemeinden an das ASM angebunden seien und wie es sich mit den Kosten verhält, antwortet Herr THÖRING, dass alle am Stadtbusverkehr angeschlossen Umlandgemeinden auch durch das ASM bedient werden, im Landkreis Lüneburg jedoch kein flächendeckender Anschluss vorhanden sei.
Herr THÖRING erklärt anhand einer Präsentation die angedachten Umbaumaßnahmen von Bushaltestellen im Jahr 2016, für die Förderanträge bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gestellt wurden.
Auf die Nachfrage von Herrn SCHWACKE, ob man in der Scharnhorststraße einen Fuß-gängerüberweg anlegen könne, gibt Herr THÖRING zu bedenken, dass Fußgängerüberwege auch nach Einschätzung der Polizei oftmals nur eine Scheinsicherheit vermitteln. Darüber hinaus gebe es klare Richtlinien hinsichtlich der notwendigen Querungsbedarfe für Fußgänger und für den KfZ-Verkehr.
Bereichsleiter BODENDIECK ergänzt, dass in der Scharnhorststraße zudem eine Tempo 30-Zone bestehe.
Ratsherr MEIßNER möchte wissen, nach welchen Kriterien die Reihenfolge der Bushalte-stellenumbaumaßnahmen festgelegt sei.
Herr THÖRING erläutert, dass es nach dem Personenbeförderungsgesetz die Verpflichtung gebe, bundesweit die Barrierefreiheit bis zum Jahr 2022 zu gewährleisten. Da alle im Stadtgebiet vorhandenen 345 Haltestellen nicht bis 2022 barrierefrei umgebaut werden können, werde mit denen, die eine hohe Frequenz haben, begonnen.
Herr THÖRING merkt zum Einwand von Herrn Demuth bezüglich eines fehlenden Buswartehäuschens an der Haltestelle Wacholderweg an, dass der Eigentümer des Grundstücks dem Verkauf einer Teilfläche für die Errichtung eines Buswartehäuschens nicht zugestimmt habe.
Beigeordneter PAULY erkundigt sich, ob sich die Deutsche Städte-Medien GmbH (DSM) an den Umbaumaßnahmen beteilige, da sie Einnahmen durch die Werbeflächen erziele.
Herr THÖRING antwortet, dass nur Wartehallen ohne Werbung von der LNVG gefördert werden und dass die DSM bereits 36 Wartehallen auf eigene Kosten aufgestellt hat und diese auch unterhält.
Auf die Nachfrage von Herrn PAUL erklärt Herr THÖRING, dass es von der LNVG zwei verschiedene Förderprogramme gebe, aber man von Seiten der Stadt aus Kapazitätsgründen auch nicht mehr als 8 Haltestellen im Jahr umbauen könne. Beschluss: Die Mitglieder des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.
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