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Auszug - Haushaltsplanentwurf 2016  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.12.2015    
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/6460/15 Haushaltsplanentwurf 2016
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Herr Schulz greift aus den Haushaltsplanansätzen des Bereiches Umwelt das Thema Verbraucherschutz auf und erläutert den Verwendungsnachweis 2014 der Verbraucherzentrale Lüneburg. Anschließend reicht er den Tätigkeitsbericht der Verbraucherzentrale zur Ansicht weiter.

 

Ratsherr Neubauer ergänzt, dass der Zuschuss der Hansestadt Lüneburg für die Verbraucherzentrale Lüneburg zu den freiwilligen Leistungen zählt und damit einer besonderen Prüfung unterliegt. Die Verbraucherzentrale berät Bürger u.a. über energetische Sanierung. Die Bezuschussung sei daher gut angelegtes Geld.

 

Der Verwendungsnachweis 2014 der Verbraucherzentrale Lüneburg ist als Anlage beigefügt.

 

Anschließend führt Herr Neubauer aus, dass aus dem städtischen Gesamthaushalt rund 10 Millionen für die Sparte Umwelt ausgegeben werden. Herr Moßmann erläutert, dass die Haushaltsplanansätze nicht Zeile für Zeile durchgegangen werden sollen, sondern es sollen punktuell herausgegriffene Schwerpunkte vorgestellt werden. 

 

Herr Schulz trägt zu den Positionen Industriebahn, Bodenschutz, Investition Software und Erstattung von den Randgemeinden vor.

 

Die Industriebahn wurde zum 01.01.2015 an die Hafen Lüneburg GmbH übertragen und steht daher nicht mehr im Teilhaushalt des Bereiches Umwelt.

 

Zum Thema Bodenschutz erläutert Herr Schulz, dass nach § 6 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes die unteren Bodenschutzbehörden verpflichtet sind, ein Altlastenverzeichnis zu führen. Dieses Verzeichnis, das auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters geführt wird, enthält alle altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten sowie Informationen über Lage und Zustand der Flächen, Art und Maß von Beeinträchtigungen. Das Lüneburger Altlastenverzeichnis wurde Ende der 90er Jahre von der Uni erstellt und enthält 1.278 Datensätze. Anhand historischer Gewerbeanmeldungen wurde jeder Betrieb, in dem mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde, als Altstandort-Verdachtsfläche erfasst und somit für die nächsten Generationen archiviert. Aus diesem Altlastenverzeichnis kann jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist, mit einer Vollmacht des Grundstückseigentümers eine Auskunft beantragen. Im Jahr 2015 wurden 111 Anfragen bearbeitet (Stand: 30.11.2015).

 

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der unteren Bodenschutzbehörde war im letzten Jahr die Begleitung und Überwachung der Sanierung der Bahngrundstücke an der Wittenberger Bahn im Bereich des Bauvorhabens Ilmenaugarten. Der Abschlussbericht des beauftragten Ingenieurbüros M & P Geonova liegt jetzt im Entwurf vor.

 

Herr Schulz trägt als nächstes zur Investition für die Software zur getrennten Abwassergebühr vor. Seit 2004 erhebt die Hansestadt Lüneburg neben der Abwassergebühr eine sogenannte „getrennte Gebühr“r das Niederschlagswasser, das von den versiegelten Flächen in die Regenwasserkanalisation geleitet wird. Zur Ermittlung dieser Niederschlagsmengen wurden alle versiegelten Flächen in Lüneburg erfasst, die Regenwasser in die öffentliche Kanalisation ableiten, und in einer Datenbank aufgenommen. Die Daten müssen laufend aktualisiert werden. In 2015 wurde die Software zur Erfassung der Daten aktualisiert und mit dem neuen städtischen Betriebssystem verknüpft. Die Software ist mit dem Bereich Steuern verknüpft, so dass die Daten direkt in den Gebührenbescheid einfließen. Anhand eines Beispiels erläutert Herr Schulz, wie die einzelnen Flächen eines Grundstücks bei der getrennten Gebühr berücksichtigt werden.

 

chstes Thema ist die Abwasserübernahme aus den Randgemeinden. Herr Schulz trägt vor, dass in der Kläranlage Lüneburg das Abwasser aus der Hansestadt, aus den Samtgemeinden Bardowick, Scharnebeck, Gellersen, Ilmenau und (teilweise) Ostheide sowie aus der Gemeinde Adendorf gereinigt wird. Grundlage der Abwasserübernahme sind Verträge aus den 1980er/1990er Jahren. In den Verträgen wurden technische und finanzielle Rahmenbedingungen zur Abwasserübernahme festgeschrieben. Das Entgelt für die Abwasserreinigung bemisst sich nach den Kubikmetern gereinigten Abwassers zuzüglich einesDurchleitungsentgeltesr die Nutzung der städtischen Kanalisation. Bevor neue Gewerbebetriebe in den Randgemeinden angesiedelt werden, die kritisches Abwasser verursachen, wird dies mit dem Bereich Umwelt und der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) erörtert. Herr Schulz erklärt, dass die Abwassermenge abhängig ist von den Niederschlägen. Das erschwert im Vorwege die Planung der Erstattungen von den Randgemeinden und die Planung der Abwasserreinigungskosten für den Haushaltsplan. Mit einer Grafik stellt Herr Schulz die Abwassermengen der Jahre 1995 bis 2014 vor. Als „Ausreißer“ wird das Jahr 2002 mit der höchsten Abwassermenge von fast 11 Mio. m³ deutlich erkennbar. Das Ilmenauhochwasser in 2002 führte zu einem deutlichen Anstieg der Abwassermenge in der städtischen Kläranlage. Da ein großer Teil der Reinigungskosten Fixkosten sind, ist das Entgelt pro Kubikmeter Abwasser umso höher, je geringer die zu reinigende Abwassermenge ist. Aus der Grafik, in der Abwassermenge und Entgelt gegenüber gestellt werden, wird deutlich, dass z.B. im Jahre 2002 mit der höchsten Abwassermenge das Entgelt pro Kubikmeter auf dem niedrigsten Stand war. Umgekehrt lag das Entgelt pro Kubikmeter im Jahre 2008 relativ hoch bei gleichzeitig niedrigen Abwassermengen. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

 

Beigeordnete Schmidt fragt nach, ob denn in den Samtgemeinden des Landkreises die getrennte Gebühr ebenfalls eingeführt wurde. Herr Schulz verneint dies und erklärt, dass der Aufwand für die Ermittlung der Grunddaten sehr hoch sei und damit wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Petroll, ob denn nicht getrennte Wasserkreisläufe, nämlich Grauwasser für das WC/Waschmaschine und Trinkwasser nur zur Trinkwassernutzung gefördert werden sollten, antwortet Herr Schulz, dass hier ein großer Aspekt bei der Hygiene zu beachten sei. Das mache sie Sache relativ aufwendig und teuer. Ratsherr Srugis ergänzt, dass die Kläranlage aus technischen Gründen eine gewisse Abwassermenge benötigt. Bei geringen Abwassermengen treten häufig Geruchsprobleme auf. Überdies gäbe es in der Region Lüneburg keine Wasserknappheit, was für eine strikte Sparsamkeit im Umgang mit Wasser plädieren würde.

 

Beigeordnete Schmidt möchte wissen, wie weit die Lärmkartierung inzwischen fortgeschritten ist. Herr Schulz führt aus, dass das Land sich lange geweigert habe, ein digitales Geländemodell zur Verfügung zu stellen. Inzwischen liege das aber vor, so dass vor kurzem  ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben werden konnte.

 

Da keine weiteren Fragen zum Haushaltsplanentwurf 2016 vorliegen, erfolgt die Beschlussfassung.


Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Haushaltsplanentwurf 2016 soweit die Haushaltsplanansätze des Bereiches Umwelt betroffen sind zur Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:-

  Enthaltungen:-

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwendungsnachweis 2014 Verbr.-Zentrale (317 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsplanentwurf_2016 (2385 KB) PDF-Dokument (1143 KB)