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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 02.12.2015    
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

Ratsherr Petroll erinnert an die Sitzung vom 26.02.2015, in der gesagt wurde, dass die Verwaltung zu den Energieverbräuchen der städtischen Liegenschaften in einer der nächsten Sitzungen vortragen und über Verträge mit den Energieversorgern berichten sollte. Er habe erfahren, dass das Klimaschutzteilkonzept, zu dem in der Sitzung am 26.02.2015 vorgetragen wurde, inzwischen in Auftrag gegeben worden sei. Er kritisiert, dass die Vergaben im Ausschuss nicht mitgeteilt werden. Überdies interessieren ihn die Kosten der von der Avacon betriebenen Blockheizkraftwerke.

 

Ratsherr Neubauer erklärt, dass Herr Moßmann und er überlegt hätten, in 2016 eine „Energiesitzung“ vorzubereiten, in der das Thema Energie als Schwerpunkt behandelt wird ähnlich wie in diesem Jahr zum Thema Wasser, bei dem der Ausschuss beim Wasserwerk der Purena tagte. Dabei würden auch Themen behandelt, die in anderen Ausschüssen schon angerissen wurden. Herr Neubauer empfiehlt Herrn Petroll, konkrete Fragen zum Themenkomplex „Energie“ rechtzeitig Herrn Moßmann zuzuschicken. Herr Moßmann ergänzt, dass er mit der Energiemanagerin Frau Riekhof schon gesprochen habe. Sie wird in der „Energiesitzung“ im kommenden Jahr gebündelt vortragen.

 

Ratsfrau Ebeling erkundigt sich, ob man das Altlastenkataster im Internet einsehen könne. Herr Schulz gibt die Auskunft, dass Informationen aus dem Altlastenkataster nur mit Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers im Bereich Umwelt gegen eine Mindestgebühr von 20 € beantragt werden können. Es handelt sich um personenbezogene Daten, die dem Datenschutz unterliegen.  

 

Ratsfrau Schellmann fragt nach dem Stand der Lärmaktionsplanung. Die Kommunen seien nach einer EU-Richtlinie doch verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

 

Herr Schulz erklärt, dass der Auftrag zur Vorbereitung der Lärmaktionsplanung an ein Ingenieurbüro vergeben wurde. Erstmals wird auch der Lärm der Eisenbahnen berücksichtigt. Es sollen mögliche Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, die im Ausschuss vorgestellt werden. Die einschlägigen Vorschriften sehen auch eine Bürgerbeteiligung vor, in der Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können.

 

Herr Moßmann ergänzt, dass das Lärmgutachten zunächst den Ist-Zustand beschreibt und daraus Vorschläge ableitet, wie man künftig mit der Lärmsituation umgeht. Herr Moßmann gibt zu bedenken, dass laut einer Information des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Lärmaktionspläne als solche keine Rechtsgrundlage für Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen z.B. auch für Tempo 30 sein können. Nach den Lärmschutz-Richtlinien Straßenverkehr (= Bundesrichtlinie) ist eine Abwägung zwischen den Interessen des Verkehrs auf der einen Seite und den Interessen der Wohnbevölkerung auf der anderen Seite vorzunehmen.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.


Beschluss: