Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr Stadtkämmerer
Sauer weist zu Beginn darauf hin, dass die Seite 3 der Beschlussvorlage ausgetauscht werden muss, da bei der
Ausweisung des Zuschussbedarfs Personalkosten in Höhe von 40.000 €
versehentlich doppelt aufgeführt waren. Rasherr Kuhn hinterfragt die zukünftigen
Eigentumsverhältnisse der Parkhäuser. Herr Stadtkämmerer erläutert, dass im
ersten Schritt lediglich ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen wird und
im zweiten Schritt geplant ist, evtl. das Risiko auf die Gesellschaft zu
übertragen. Es wird überlegt, zukünftig die Parkhäuser zu verpachten, aber
nicht zu verkaufen. Der Vorteil der Stadt beläuft sich auf ca. 50.000 €.
Die Wirtschaftlichkeit dieser Konstruktion wird sich nach Anbindung des
Parkhauses Klinikum erhöhen. Dieses ist bewusst noch nicht berücksichtigt
worden. Auf Nachfrage des Beigeordneten Srugis zu § 3 Abs. 3 und 4
des Geschäftsbesorgungsvertrages erläutert Herr Stadtkämmerer Sauer, dass
dieses nicht in Verbindung mit der Gewinnverwendung zu sehen ist. Im
Mittelpunkt steht eine höhere Einnahmeerzielung, da sonst die Vertragspartner
nicht auf ihre Kosten kommen. Auf Nachfrage des Beigeordneten Firus teilt Herr
Stadtkämmerer Sauer mit, dass im Rahmen der öffentlichen Förderung keine
Veränderung eintritt, da die Zweckbindung die gleiche wie vorher bleibt. Ratsherr Löb
weist darauf hin, dass seitens der Fraktion DIE GRÜNEN keine Zustimmung erfolgen
kann, da die Autofahrer die von ihnen verursachten Kosten selbst zahlen sollen.
Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfiehlt einstimmig: Die
Bewirtschaftung der Parkpalette Am Rathaus, des Bahnhofsparkhauses und der
Parkpalette Lünepark ist mit Wirkung vom 01.09.2003 der Lüneburger Parkhaus und
Parkraum Verwaltungs GmbH zu übertragen. Hierfür sind ein
Geschäftsbesorgungsvertrag und ein Personalgestellungsvertrag gemäß Anlage nach
endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen. (2, 22, 64) |
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