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Auszug - Übertragung der Verwaltung der städtischen Parkhäuser auf die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 20.08.2003    
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: ( Erdgeschoss, großer Saal ) Industrie- und Handelskammer
Ort: Am Sande 1, 21335 Lüneburg
VO/0672/03 Übertragung der Verwaltung der städtischen Parkhäuser auf die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pieper
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzen   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtkämmerer Sauer weist zu Beginn darauf hin, dass die Seite 3 der Beschlussvorlage  ausgetauscht werden muss, da bei der Ausweisung des Zuschussbedarfs Personalkosten in Höhe von 40.000 € versehentlich doppelt aufgeführt waren. Rasherr Kuhn hinterfragt die zukünftigen Eigentumsverhältnisse der Parkhäuser. Herr Stadtkämmerer erläutert, dass im ersten Schritt lediglich ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen wird und im zweiten Schritt geplant ist, evtl. das Risiko auf die Gesellschaft zu übertragen. Es wird überlegt, zukünftig die Parkhäuser zu verpachten, aber nicht zu verkaufen. Der Vorteil der Stadt beläuft sich auf ca. 50.000 €. Die Wirtschaftlichkeit dieser Konstruktion wird sich nach Anbindung des Parkhauses Klinikum erhöhen. Dieses ist bewusst noch nicht berücksichtigt worden. Auf Nachfrage des Beigeordneten Srugis zu § 3 Abs. 3 und 4 des Geschäftsbesorgungsvertrages erläutert Herr Stadtkämmerer Sauer, dass dieses nicht in Verbindung mit der Gewinnverwendung zu sehen ist. Im Mittelpunkt steht eine höhere Einnahmeerzielung, da sonst die Vertragspartner nicht auf ihre Kosten kommen. Auf Nachfrage des Beigeordneten Firus teilt Herr Stadtkämmerer Sauer mit, dass im Rahmen der öffentlichen Förderung keine Veränderung eintritt, da die Zweckbindung die gleiche wie vorher bleibt.

 

Ratsherr Löb weist darauf hin, dass seitens der Fraktion DIE GRÜNEN keine Zustimmung erfolgen kann, da die Autofahrer die von ihnen verursachten Kosten selbst zahlen sollen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:

 

Die Bewirtschaftung der Parkpalette Am Rathaus, des Bahnhofsparkhauses und der Parkpalette Lünepark ist mit Wirkung vom 01.09.2003 der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH zu übertragen. Hierfür sind ein Geschäftsbesorgungsvertrag und ein Personalgestellungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller Abstimmung abzuschließen.

 

 

(2, 22, 64)