Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter
Srugis hinterfragt Einnahmen und Nutzungsumfang. Ratsherr Kuhn möchte Auskunft
haben, ob hier ein maroder Betrieb an die AGL übertragen werden soll und
Ratsherr Löb bittet um Auskunft über die Trennung gegenüber den
gebührenrechnenden Einrichtungen. Herr
Stadtkämmerer Sauer trägt vor, dass die AGL durch Änderung des
Gesellschaftervertrages in die Lage versetzt wurde, Dienstleistungen aller Art
für die Stadt zu übernehmen. Lediglich der Name würde noch „Sorgen“ bereiten.
Die Kostenabgrenzung für den Gebührenzahler erfolgt durch Vergabe von
getrennten Betriebsnummern für die einzelnen Aufgabenfelder im Buchführungssystem.
Die Industriebahn ist nicht marode, sondern ein Betrieb, der für die Firma
Johnson Control die Produktion erst ermöglicht. Durch diese Lösung wird die
Belastung durch Instandhaltungsmaßnahmen der Stadt kontinuierlich zugeführt und
nicht wie bisher durch intervallmäßig niedrige bzw. sehr hohe Kosten bei der
Unterhaltung. Auf Nachfrage des Beigeordneten Srugis teilt Herr Stadtkämmerer
Sauer mit, dass Nutzungsentgelte für die Waggons seitens der Firma Johnson
Control geleistet werden. Pro Jahr ist eine Bewegung von ca. 4.000 Waggons zu
verzeichnen. Diese Zahl wird nach der Produktionserweiterung nach oben gehen.
Das Entgelt für die Waggons belief sich im letzten Jahr auf ein
Rechnungsergebnis von 24.000 €. Fachbereichsleiterin
Frau Schröder-Ehlers erläutert die Unterhaltung der Bahnlinie und weist darauf
hin, dass diese Transportlösung auch eine Entlastung des Umweltbereiches bedeutet.
Beigeordneter
Firus weist auf die korrekte Gebührenabrechnung, die durch die Kostenzuordnung
in der AGL gewährleistet ist, hin. Er unterstützt die Aufgabenerweiterung, da
hierdurch ein kostengünstiges Handeln ermöglicht wird. Ratsherr Kuhn
hinterfragt die Ausschreibungspflicht und geht in diesem Zusammenhang auf die
Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ein. Stadtkämmerer
Sauer unterstreicht, dass die AGL an die Ausschreibungsmodalitäten gebunden
ist. Beigeordneter
Srugis erläutert, dass diese Maßnahme der Sicherung von Arbeitsplätzen dient
und ökologisch sinnvoll ist, da hierdurch LKW-Verkehr vermieden wird. Ratsherr
Löb hinterfragt eine mögliche Übergabe des Gleises an die OHE. Fachbereichsleiterin
Frau Schröder-Ehlers erklärt, dass Verhandlungen mit der OHE keinen Erfolg
hatten. Die Firma Johnson Control ist auf den Bahntransport und auf das
Bahngleis angewiesen. Der
Vorsitzende, Beigeordneter Althusmann, weist ebenfalls auf die Notwendigkeit
des Bahntransportes für Johnson Control hin. Es handelt sich um den größten
gewerblichen Arbeitgeber und durch diese Gestaltung ist eine praktische Lösung
gefunden worden. Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische
Beteiligungen empfiehlt einstimmig: „Die Aufgaben,
die sich aus dem Betrieb der Industriebahn ergeben, sind mit Wirkung vom
01.01.2004 der Abwassergesellschaft Lüneburg mbH (AGL) zu übertragen. Hierfür
ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß Anlage nach endgültiger redaktioneller
Abstimmung abzuschließen.“ (01 C, II, 2, 3, 31, 22 A) |
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