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Beratungsinhalt: Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Meißner, geht auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung ein und sieht keine Notwendigkeit, den RuF Lüneburg beim Bau von zwei Strohunterständen finanziell zu unterstützen. Stattdessen schlägt er vor, dem Schützenverein Hagen für die Modernisierung der Schießanlage 4.500 € und der SV Eintracht Lüneburg als Anschubfinanzierung für die Erneuerung seiner Heizungsanlage 568,59 €, als Zuschuss zu gewähren.
Er begründet seinen Änderungsantrag damit, dass sich seines Erachtens beim Bau von zwei Strohunterständen kaum ein sportlicher Bezug herstellen lasse und er darüber hinaus die beiden nicht berücksichtigten Anträge für vordringlicher halte. Auch verweist er darauf, dass in der Vergangenheit z.B. wiederholt Anträge von Sportvereinen auf Bezuschussung für den Kauf gebrauchter Kleinbusse, die für den Transport von Kinder und Jugendlichen zu Sportveranstaltungen benötigt wurden, abgelehnt worden sind, weil hierfür kein nennenswerter sportlicher Bezug gesehen wurde. Dies könne er beim Bau von zwei Strohunterständen erst recht nicht erkennen.
Beigeordnete Schellmann und Ratsfrau Thielbörger plädieren unter Hinweis darauf, dass der RuF Lüneburg neben einer guten Jugendarbeit zusätzlich auch therapeutisches Reiten anbietet, für den Verwaltungsvorschlag. Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:
Der Änderungsantrag erhält 1 Stimme (Ratsherr Meißner); der Beschlussvorschlag der Verwaltung 7 Stimmen.
Beschluss: Der Sportausschuss beschließt, dem RuF Lüneburg für den Neubau von zwei Strohunterständen 2.000 €, dem Schützenverein Hagen als Anschubfinanzierung für die Modernisierung seiner Schießanlage 3.068,59 €, als Zuschuss zu gewähren. Über den Zuschussantrag des Schützenvereins Hagen vom 20.06.2015 sowie über die Anträge der SV Eintracht Lüneburg vom 29.06.2015, wird der Sportausschuss im Jahr 2016 im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel über eine weitere Förderung beraten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:1 Enthaltungen:0 |
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