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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand des von der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf den derzeitigen Verfahrensstand ein. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) zeigt sie den Geltungsbereich des B-Plans, der eine Fläche von 2,2 ha umfasst, auf. Der F-Plan beinhaltet bereits die angestrebten Festsetzungen und braucht insofern für diesen Bereich nicht geändert werden. Für einen B-Plan wird ein übliches Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt. Für alle Eingriffe, die im Geltungsbereich vorzunehmen sein werden, ist ein Ausgleich innerhalb des Geltungsbereiches möglich. Das erforderliche Bodengutachten liegt bereits vor. Der entstehende Baukörper wird eine Grundfläche von 2.000 m² aufweisen. Der Baukörper passt in das vorgesehene Baufeld und kann dort noch variabel positioniert werden. Vorgesehen ist neben der öffentlichen Auslegung parallel bereits die Planung des Hochbaus durch das beauftragte Architektenbüro durchführen zu lassen. Zielsetzung ist es, den ersten Abschnitt der Hochbaumaßnahmen zu Schuljahresbeginn 2016/17 fertigzustellen.
Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst folgenden Beschluss
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 161 „Erweiterung Johanneum“ nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
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