Bürgerinformationssystem
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Beschluss:
Im NIR sind sowohl die entsendeten Delegierten und ihre Stellvertreter_innen stimmberechtigt als auch, in Vertretung für fehlende Delegierte, je ein Vertreter der Kommunalverwaltung, der den IBR verwaltungsseitig betreut und „Geschäftsführer“ genannt wird. Nach dem Ausscheiden von Herrn Schlagowski, wurde dem NIR seitens der Stadt für diese Aufgabe Karin Kuntze in ihrer Funktion als Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe benannt. Einstimmig wurde der Antrag von Frau Lucy Grimme angenommen, dass, wenn eine der Delegierten des Lüneburger IBR in den NIR nicht an der NIR-Sitzung teilnehmen kann, das Stimmrecht vertretungsweise an die Geschäftsführerin des IBR, Karin Kuntze, übertragen wird. |
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