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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Pauly spricht sich gegen die Fortführung der Zusammenarbeit mit der Lüneburger Heide GmbH (LHG) aus. Der Landkreis Lüneburg ist Mitgesellschafter der LHG. Die Hansestadt Lüneburg hingegen solle sich nur auf eine Marketinggesellschaft konzentrieren und sich von der Beteiligung zum nächstmöglichen Zeitpunkt lösen.
Beigeordneter Webersinn betont, dass die Ausführungen der Geschäftsführung zur LHG seinerzeit ausführlich waren. Er regt trotzdem an, die Fortschreibung nur über die LMG fortzusetzen. Die LMG könne dann die Dienstleistungen abrufen, die sie benötigt.
Erste Stadträtin Lukoschek führt dazu aus, dass im Marketingbeirat der LHG alle Tourist-Informationen und Gesellschaften der Lüneburger Heide vertreten sind und auf dieser Grundlage ein reger fachlicher Austausch der LHG zu den Mitarbeitern der LMG existiert.
Beigeordneter Webersinn fügt hinzu, dass die Geschäftsführung der LMG am besten beurteilen könne, welche Schritte man unternehmen sollte und welche Leistungen bei der LHG sinnvoll sind.
Beigeordneter Blank fügt hinzu, dass man dies der neuen Geschäftsführung überlassen solle.
Erste Stadträtin Lukoschek ergänzt auf Nachfrage von Ratsherrn Manzke, dass sie im Aufsichtsrat der LHG sitzt und die Geschäftsführung der LMG im Marketingausschuss der LHG vertreten ist. Ratsherr Manzke stellt fest, dass insoweit das Bindeglied und somit die Zusammenarbeit gegeben ist. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die Hansestadt Lüneburg wird von ihrem Kündigungsrecht mit Wirkung zum 31.12.2018 keinen Gebrauch machen und die Zusammenarbeit mit der Gesellschaft fortsetzen.
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