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Ratsfrau Schellmann verweist auf die hohe Zuführung zur Deponierückstellung für Rekultivierung und Nachsorge infolge der anhaltend niedrigen Zinsen und bittet die Geschäftsführung um Erläuterung.
Herr Schmitz, Vorstand der GfA Lüneburg – gkAöR, erläutert, dass für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie im Jahre 2032 ein bestimmtes Kapital vorhanden sein müsse. Grundsätzlich gelte, bei hohem Zinsniveau müsse weniger Kapital zugeführt werden. Ist das Zinsniveau hingegen niedrig, werde das aktuelle Kapital auch niedrig abgezinst und die Folge sei eine höhere Kapitalzufuhr um das erforderliche Kapital in Zukunft erreichen zu können. Im Geschäftsjahr 2014 betrug die Höhe der Zuführung rd. 1,5 Mio. €, wobei im Vergleich zu 2013 die Zuführung 1,0 Mio. € betrug. Die beiden Jahre seien gut vergleichbar, da nahezu die gleichen Mengen deponiert wurden. Der Bundesbankabzinsungssatz setze sich aus den Zinssätzen der letzten 7 Jahre zusammen und sinke derzeit stetig. So ist der Zinssatz im August 2015 im Vergleich zum Stand 31.12.2014 bereits um 0,6% gesunken.
Ratsfrau Schellmann bittet weiterhin um Erläuterung der hohen Steuerbelastung aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsvorschriften von Handels- und Steuerbilanz.
Herr Schmitz, erklärt, dass bei der Steuer- und Handelsbilanz unterschiedliche Wertansätze aufgrund unterschiedlicher Abzinsungssätze für Deponierückstellungen angesetzt werden. Der steuerliche Zinssatz sei fest während die Zinssätze von der Bundesbank variieren und zunehmend sinken. Infolge dessen ist das steuerliche Ergebnis deutlich positiver und dadurch fallen im BgA erhöhte Steuern an, die das Ergebnis deutlich verringern. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen beschließt einstimmig:
Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR gefassten Beschlüssen zum
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