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Auszug - Bebauungsplan Nr. 160 "An den Sandbergen" Aufstellungsbeschluss Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.10.2015    
Zeit: 15:00 - 16:30 Anlass: Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße
VO/6275/15 Bebauungsplan Nr. 160 "An den Sandbergen"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hölter, Hanne
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, Beigeordnetenrbaum, verständigen sich die Ausschussmitglieder einvernehmlich darauf, dass die Beratung zu den Top 6 und 7 gemeinsam durchgeführt wird.

 

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) die Geltungsbereiche sowohl einerseits für die F-Planänderung als auch für den aufzustellenden B-Plan auf.

Eingegangen wird darauf, dass die aufgezeigten Flächen im Geltungsbereich des zukünftigen B-Plans derzeit als Ausgleichs- und Ersatzflächen für das Baugebiet „lows Kamp festgelegt sind. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass, wenn man die Nutzung für diese Flächen ändern will, man dementsprechend r diesen Bereich auch eine Änderung in den Festsetzungen des F-Plans vornehmen muss.

Aufgezeigt wird, dass die Grenzen des Geltungsbereiches des B-Plans insoweit größer gefasst werden, als dass die Flächen zur Erschließung über den Toten Weg“ als auch die Bereiche bis zum Wohngebiet „lows Kamp“ eingebunden werden sollen.

Geplant ist, eine Erschließung über den „Toten Weg“ in das Gelände zu führen. Auf einem Teil der Fläche des Geltungsbereiches soll eine Flächer Wohnungsbau/Asylbewerber ausgewiesen werden. Hierbei ist nicht vorgesehen Container aufzustellen, sondern an dieser Stelle sollen feste Bauten, die vom Erscheinungsbild Reihenhäusern entsprechenerrichtet werden. Vorgesehen ist die Unterbringung von ca. 120 Personen. Bei einer zukünftigen Nachnutzung der Baulichkeiten zu einem späteren Zeitpunkt wird sich die Anzahl der dort untergebrachten Personen evtl. reduzieren.

Die Planung wird heute im Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung dergestalt eingebracht, dass seitens der Verwaltung der Ausschuss gebeten wird ein Signal zu setzen, ob eine Beplanung entsprechend den in den Beschlussvorlagen dargelegten Sachverhalten erfolgen soll. Als  nächster Schritt wären entsprechende Gutachten zu beauftragen und einzuholen. Diese Gutachten beziehen sich vorrangig auf Immissionsschutz, Bodenuntersuchung, Entwässerungskonzept, naturschutzfachliche Untersuchungen bzgl. Ausgleichsflächen und Weiteres mehr. Dargelegt wird, warum man auf bestimmte Untersuchungen nicht verzichten kann, zumal in diesem Bereich Wohnen in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Gewerbebetrieb vorgesehen sei. Auch auf die Erfordernisse der anderen aufgezählten Untersuchungen wird näher eingegangen.

Das Ganze soll nicht als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Vielmehr ist der ganz normale Ablauf eines B-Plan-Verfahrens vorgesehen, d. h., dass hinreichend Möglichkeiten für die Bürger bestehen werden, ihre Anregungen in den jeweils dafür vorgesehenen Verfahrensschritten einzubringen.

Mit dem Eigentümer des Grundstücks wird im Vorgriff auf die noch zu treffenden Beschlüsse im Verwaltungsausschuss eine Kostenübernahmeerklärung vorbereitet.

In der heutigen Sitzung geht es zunächst darum eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, ob entsprechende Verfahren eingeleitet werden sollen, die Geltungsbereiche des F-Plan bzw. des B-Plans aufzuzeigen sowie die Inhalte und den Ablauf des Verfahrens darzustellen.

 

Ratsherr Dr. Scharf hat aus den übersandten Plänen der Geltungsbereiche entnommen, dass diese für das Änderungsverfahren F-Plan sowie für das B-Planverfahren nicht deckungsgleich seien. Im Bereich der KVG ist im Flächennutzungsplan ein Grünstreifen ausgewiesen. Für ihn stellt sich die Frage, ob dieser Grünstreifen im Zuge der Überplanung und Einbeziehung in den B-Plan als solcher erhalten bleibt.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht auf ihre einleitenden Ausführungen nochmals ein, in denen sie bereits auf die Gründe der unterschiedlichen Geltungsbereiche hingewiesen habe. Der aufgezeigte Grünstreifen ist im F-Plan bereits als solcher festgeschrieben und bedarf insofern keiner neuerlichen Ausweisung im B-Plan. Geltungsbereiche werden generell nur gefasst für Bereiche in denen auch etwas geändert werden soll. Eine andere Teilfläche, die bereits von der KVG in Anspruch genommen wurde, soll im Verfahren entsprechend berichtigt und bereinigt werden.

Der Geltungsbereich des B-Planverfahrens ist insofern weiter gefasst, weil im Verfahren auch abgeklärt werden soll, ob die bereits als „Grün erfassten Bereiche im Zuge des Verfahrens noch Aufwertungspotential beinhalten. Soweit diese Flächen im Untersuchungsergebnis noch Aufwertungspotential haben, wird seitens der Stadt versucht, diese an dieser Stelle auch zu nutzen. Damit kann das Ziel, einen Ausgleich möglichst in der Nähe des Eingriffs vorzunehmen, verwirklicht und eingehalten werden.

 

Ratsherr Kuhn chte wissen, ob es möglich ist, den Eigentümer der Flächen im öffentlichen Teil zu benennen. Des Weiteren interessiert ihn, ob der in Teilbereichen des Geltungsbereiches vorhandene Waldbestandr die vorgesehene Bebauung geopfert werden soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass es ihr leider nicht möglich ist, auf die Eigentumsverhältnisse im öffentlichen Teil einzugehen. Des Weiteren hrt sie aus, dass nicht vorgesehen sei, die vorhandene Waldfläche dort wegzunehmen. Vielmehr ist geplant, diese Waldfläche in ihrem Bestand zu schützen.

 

Ratsfrau Schellmann lt es für befremdlich, dass für die Wahrnehmung öffentlicher Zwecke mit einem Privateigentümer ein Sdtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden soll, der ihm auch noch die Übernahme von Lasten auferlegt.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass seit nunmehr 30 Jahren Sdtebauliche Verträge mit Eigentümern, die ihre eigenen Flächen einer Bebauung zuführen wollen, entsprechende Verträge hinsichtlich der Kostenübernahme abgeschlossen werden. Durchprozessiert ist zwischenzeitlich auch, dass die Möglichkeit einer Enteignung für die Gemeinde nicht besteht, so dass die Gemeinde darauf angewiesen ist, mit dem Eigentümer entsprechende Vereinbarungen nach deren Zustimmung abzuschließen.

Hier an dieser Stelle sollen, wie bereits ausgeführt, keine Container, sondern Wohnraum nach herkömmlicher Bauweise errichtet werden, die als Nachnutzung auch für eine normale Vermietung genutzt werden können. Dies auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.

Auch städtebaulich wäre es auf Dauer nicht zu vertreten, die erforderlichen Unterbringungsmöglichkeiten nur in Leichtbauweise oder in Form von Containern zu errichten.

Vergegenwärtigen muss man sich, dass nicht alle Asylbewerber und Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren werden. Ebenso ist davon auszugehen, dass die herrschenden Konflikte, die eine ckkehr derzeit ausschließen, noch Jahre andauern werden, so dass man in der Überlegung zu dem Ergebnis gelangt sei, dass man wegkommen muss von einer provisorischen Unterbringung.

Weg von provisorischen Container-Lösungen will die Stadt bereits an mehreren anderen Standorten und dort ebenfalls zukünftig auf vorhandene feste Bauten zurückgreifen oder diese errichten oder durch Dritte errichten lassen. Damit soll erreicht werden, dass man sowohl in eine städtebauliche Nachhaltigkeit als auch in eine Akzeptanznachhaltigkeit gelangt.

Verdeutlicht wird, dass mit der vorgesehenen Änderung des BauGB in der kommenden Woche die Möglichkeiten eingeräumt werden, dass man ohne Bauleitplan und ohne Baugenehmigung Container kurzfristig für die Dauer von 3 Jahren aufstellen kann. Dies ist hier jedoch nicht gewollt. Vielmehr sind nach Abschluss des Verfahrens ca. 40 Wohneinheiten(WE) geplant. Um eine Integration sicherzustellen, sollen auch keinesfalls Flüchtlingsdörfer oder -siedlungen entstehen, da sonst eine anschließend gewollte Durchmischung der Bewohner erschwert werden würde.

Bis zum Jahresende ist davon auszugehen, dass man noch weitere 3 4 Standorte für die Unterbringung von Asylbewerber/Flüchtlingen ins Auge zu fassen habe.

 

rgermeister Meihsies verdeutlicht, dass heute der Ernstfall eingetreten sei. Er merkt an, dass in der letzten Ratssitzung seitens Oberbürgermeister Mädge und der Verwaltung sehr ausführlich zur Unterbringungsproblematik der Flüchtlinge/Asylbewerber vorgetragen wurde. Die Grünen-Fraktion ist die Problematik der Unterbringung sehr wohl bekannt. In der Abwägung zwischen Landschaftsschutz/Naturschutz und den Erfordernisen der Unterbringung von Flüchtlingen/Asylbewerbern hat sich die Grünen-Fraktion darauf verständigt, dass man in der heutigen Sitzung den Vorschlägen der Verwaltung folgen und den Beschlussempfehlungen zustimmen wird.

Die hier in Anspruch zu nehmende Fläche wurde in den 90er Jahren als Naherholungsfläche für die Bürger in Kaltenmoor ausgewiesen. Bewusst ist man sich, dass an dieser Stelle ca. 30 40 WE nicht nur temporär, sondern dauerhaft errichtet werden sollen. Mit der SPD-Fraktion hat man sich zusammen darauf verständigt, dass dort keine weitere Wohnbebauung vorgenommen werden sollte. Begehrlichkeiten, diese Flächen mit einer Wohnbebauung zu nutzen, hat die Grünen-Fraktion in den Vorjahren stets mit dem Argument, dass hier nicht in den Grünflächenbereich hineingegangen werden soll, widersprochen. Jetzt hat sich diese Situation jedoch dergestalt geändert, dass es vorrangig darum geht, Flüchtlingen und Asylbewerbern eine angemessene Unterbringungsmöglichkeit zu schaffen. Dieses ist auch der Grund dafür, dass die Grünen-Fraktion der vorgesehenen Planung heute zustimmen werde, wenngleich es seitens seiner Fraktion lieber gewesen wäre, wenn entsprechende Freiflächen im Kasernenareal hierfür in Anspruch genommen werden würden. Dies scheitert jedoch daran, dass die Bundeswehr diese Flächen zurzeit nicht freigeben will.

 

Ratsherr Petroll lt die dargelegte Vorgehensweise insgesamtr gut, wenn sie denn so zum Tragen kommt. Die angestrebte soziale Durchmischung nach Beendigung der Nutzung als Asylbewerberunterkunft sieht er jedoch kritisch, weil Beispiele wie die Stadtteile Kaltenmoor und Am Weißen Turm zeigen, dass sich so etwas nur schwierig umsetzen lässt.

 

Ratsfrau Schellmann teilt die Auffassung von Ratsherrn Petroll so nicht, zumindest was den Bereich Am Weißen Turm betrifft. Sie hält es für gut, dass die Stadt an dieser Stelle nicht selbst als Bauherr auftritt.

Sie geht davon aus, dass Integration zu einer Daueraufgabe wird und dass sich sowohl die Gesellschaft als auch wir den geänderten Bedingungen werden stellenssen.

 

rgermeister Kolle merkt an, dass die bisherigen Fchtlings- und Asylbewerberunterkünfte keine Brennpunkte mit besonderen Vorkommnissen seien und dass die dezentrale Unterbringung als gute Lösung angesehen werden kann und weiter verfolgt werden sollte.

 

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst zusammen, dass Rat und Verwaltung in der Entwicklung für Transparenz und Ehrlichkeit stehen. Er geht davon aus, dass heute der richtige Weg, den wir gehen wollen und auch müssen, aufgezeigt wurde, zumal eine starke Beteiligung der Verbände als auch der Bürger vorgesehen sei.

 


Beschlussvorschlag:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich südlich der KVG, westlich der Ostumgehung und nördlich des bestehenden Baugebiets „In den Kämpen“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „An den Sandbergen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen, in denen Asylbewerberunterkünfte als Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig sind sowie die Sicherung des verbleibenden Grüngürtels.
  3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuhren.

 

 

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Löb).

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 6+7_FPlan BPlan An den Sandbergen (354 KB)