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Auszug - Kläranlage Lüneburg (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.07.2015, eingegangen am 13.07.2015)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 15.09.2015    
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Magistratszimmer (Raum 30)
Ort: Rathaus
VO/6246/15 Kläranlage Lüneburg (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.07.2015, eingegangen am 13.07.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  Bereich 31 - Umwelt
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

Herr Strehse, Geschäftsführer der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH, trägt vor, dass die 4. Reinigungsstufe zur Zeit in der politischen Diskussion steht. Dabei geht es um die Elimination von Spurenstoffen und die Filtration von festen Mikrostoffen. An die Kläranlage Lüneburg sind rund 210.000 Einwohnergleichwerte angeschlossen (technischer Begriff als rechnerische Größe für die Dimensionierung der Kläranlage, berücksichtigt Menschen, Gewerbe, Industrie). Die Kläranlage ist für bis zu 325.000 Einwohnergleichwerte genehmigt. Damit hat die Kläranlage Lüneburg, eine überregionale Bedeutung. Die Technik der Kläranlage wird ständig optimiert und die Normung von Verfahren ist gängige Praxis. Als Ausbildungsbetrieb ist die AGL stetig über den technischen Wandel informiert. Als Mitglied in der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) und im Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) ist die AGL mit dem Thema ebenfalls gut vertraut. Mit Blick nach Europa weist Herr Strehse darauf hin, dass die Schweiz mit der Nachrüstung einer 4. Reinigungsstufe für Klärwerke der Größenklasse 5 ab 2016 in die Umsetzung gehen wird. In Deutschland gebe es etwa ein Dutzend Pilotanlagen, die alle im süddeutschen Raum, z. B. am Rhein, erprobt werden. Dort wird das Trinkwasser überwiegend aus Oberflächenwasser gewonnen. Auch sei die Abwasserqualität am Rhein eine ganz andere, da dort sehr viel mehr Industrie angesiedelt sei. In Lüneburg dagegen habe man überwiegend häusliches Abwasser; das sei mit dem Abwasser am Rhein nicht vergleichbar. Zur Zeit gebe es keine Gesetzeslage, die die AGL verpflichtet, planerisch tätig zu werden. Dies wäre dann auch mit Kosten verbunden.

 

Im Anschluss an die Ausführungen von Herrn Strehse trägt Herr Bolick als Mitarbeiter der Kläranlage vor und berichtet, dass die AGL noch keine Pläne für die Ertüchtigung der sog. 4. Reinigungsstufe habe.

 

Die Kläranlage Lüneburg verfügt über eine biologische Reinigungsstufe, mit der Stickstoff und Phosphor im Abwasser abgebaut werden. Man unterscheidet organische Verbindungen, die in der Natur vorkommen und Mikroverunreinigungen, die vom Menschen verursacht werden z.B. Arzneiwirkstoffe. Von den etwa 3.000 Arzneiwirkstoffen kann in der Kläranlage Lüneburg z.B. der Wirkstoff Ibuprofen jetzt schon überwiegend abgebaut werden, der Wirkstoff Diclofenac dagegen gar nicht. Es wurde aber noch nicht erforscht, ob und inwieweit die 3.000 Arzneiwirkstoffe im Abwasser eine Gefahr darstellen. Seit die Wirkstoffe in der Anwendung sind, sind diese Stoffe auch im Abwasser, aber sie können erst seit einigen Jahren erstmals gemessen werden. Für den Gesetzgeber ergeben sich angesichts der 3.000 Arzneimittel folgende Schwierigkeiten:

 

Die Schädlichkeit der Wirkstoffe muss erforscht werden.

Es müssen geeignete Verfahren zur Elimination dieser Stoffe entwickelt werden.

 

Die Mikroverunreinigungen können durch Oxidierung oder Absorption (mittels Aktivkohle) behandelt bzw. entfernt werden (physikalische Verfahren spielen nur eine untergeordnete Rolle). Ein Problem kann bei der Oxidation entstehen, nämlich, dass neue Stoffe, sog. Transformationsprodukte, entstehen. Für alle Verfahren werden neue Bauwerke (z.B. Reaktionsbecken und Filtrationsanlagen) und neue Maschinentechnik benötigt. Es müsste eine zusätzliche Stufe nach der biologischen Reinigungsstufe gebaut werden, die natürlich auch höhere Betriebskosten auslöst.

 

Herr Strehse verweist auf die Internetseite des Umweltbundesamtes zu diesem Thema. Darin werden die Ereignishorizonte für die Einrichtung der 4. Reinigungsstufe aufgezeigt. Neben neuen Ausbildungsgängen müssen auch die Labore für die Analyse von Nanopartikeln ausgestattet werden. Herr Strehse vertritt daher den Standpunkt des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU): Der VKU sieht die Empfehlungen mit Blick auf die damit verbundene Abkehr vom Verursacherprinzip und die Steigerung der Kostenbelastung für die kommunale Abwasserwirtschaft kritisch. Der Gesetzgeber sollte bei den Überlegungen zur 4. Reinigungsstufe den Blick auf den Verursacher richten. Öffentliche Kläranlagen sind „End of the Pipe“. Hier sollte der Verursacher primär in Anspruch genommen werden.

 

 

Zur 3. Frage der Anfrage führt Herr Bolick aus, dass ein Studierender der Leuphana Universität im Masterstudiengang anhand der Verkaufszahlen von Arzneimitteln das theoretische Vorkommen von Spurenstoffen im Abwasser erarbeitet hat. Er ist der Frage nachgegangen, wie viele Spurenstoffe im Abwasser vorhanden sein müssten. Anschließend hat er sich auf eine von acht Stoffgruppen konzentriert, nämlich auf Sulfonamide. Der Studierende hat 2 Sulfonamide aus der Tierarznei analytisch festgestellt. Dies sei als erster Ansatz zu bewerten. Zurzeit gibt es noch keine DIN-Methoden zur Analyse von Spurenstoffen.

 

Beigeordneter Meihsies befürchtet, dass auf Lüneburg große finanzielle Lasten zukämen, da letztlich viele dieser Stoffe ins Grundwasser gelangen. Er sieht auch das städtische Klinikum als großen Emittenten.

 

Ratsherr Neubauer hakt ein und erklärt, dass Herr Schodder (Geschäftsführer der Purena) dieser Aussage wohl widersprechen würde, denn nach dessen Aussage seien keine Verunreinigungen im Trinkwasser zu finden.

 

Herr Schulz stellt richtig, dass kein Abwasser aus der Radiologie des Klinikums zur Kläranlage geleitet wird. Die Restmedikamente aus dem Lüneburger Klinikum werden ordnungsgemäß bei der GfA beseitigt.

 

Ratsherr Srugis als Vorsitzender des Aufsichtsrates der AGL erklärt, dass Aufsichtsrat und Geschäftsführung der AGL schon mit dem Thema befasst seien und ein Anstoß aus der Politik nicht notwendig sei. Eine Gefährdung der Bevölkerung liege nicht vor. Es dürfe in der Öffentlichkeit nicht der Eindruck entstehen, dass hier etwas versäumt wurde. Das Gegenteil sei der Fall, es bestehe kein Grund, hektisch zu werden. Die Verfahren zur Elimination von Spurenstoffen seien noch nicht ausgereift. Der Markt werde von der Geschäftsführung der AGL weiter beobachtet. Eines aber sei sicher: Es wird teuer werden.

 

Ratsherr Plener fragt nach, ob denn eine 4. Reinigungsstufe ausreicht oder gar noch von einer 5. oder 6. Stufe ausgegangen werden müsse.

 

Herr Bolick antwortet, dass auch das in den Pilotanlagen zurzeit getestet wird.

 

Ratsherr Neubauer fasst zusammen, dass die Industrie im Moment dabei ist, schneller neue Stoffe zu entwickeln, die dann zu neuen Problemen in den Kläranlagen führen. Da sei die Politik klar gefordert, das Verursacherprinzip zu berücksichtigen.

 

Herr Schulz ergänzt, dass das Land eine Abwasserabgabe von den einleitenden Körperschaften erhebt. Aus dieser Abgabe fördert das Land Niedersachsen sog. Gewässer schützende Maßnahmen. Kenntnisse vom Grad der Verschmutzung der Ilmenau habe nur der gewässerkundliche Landesdienst. Abschließend zitiert Herr Schulz folgenden Satz des Niedersächsischen Umweltministeriums zu einer Anfrage an die Landesregierung: „Die Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe wird zur Zeit auf der Bundesebene in Fachkreisen diskutiert. Es bleibt daher zunächst abzuwarten, ob nach Vorlage weiterer Erkenntnisse die Einführung einer weiteren Reinigungsstufe bei kommunalen Kläranlagen realisiert wird. Hierzu bedarf es klarer rechtlicher Vorgaben durch den Bund, um erforderliche Investitionen gegenüber den Gebührenzahlern rechtfertigen zu können.“

 

Bezugnehmend auf Mikroverunreinigungen (MV) zitiert Herr Schulz aus einer Publikation des Umweltbundesamtes, wonach die Abwasserabgabe erhöht und als lenkungspolitisches Mittel eingesetzt werden könnte. Auf diese Weise könnten 75 % der jährlichen Investitionskosten (Abschreibungen und Zinsen) für einen Zeitraum von 15 Jahren für die Aufrüstung von ausgewählten öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 zur Elimination von Mikroverunreinigungen bezuschusst werden (sog. „Leipziger Modell“). Dadurch könnten Gebührenerhöhungen möglicherweise im Rahmen gehalten werden.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:9

Nein-Stimmen:

  Enthaltungen: