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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass der VfL Lüneburg am Sültenweg die vorhandenen Baulichkeiten um einen Anbau erweitern möchte. Der Anbau soll auf einer Fläche errichtet werden, auf der zurzeit noch ein sanierungsbedürftiger Bestandsbau steht, der im Zuge der Maßnahme abgebrochen werden soll. Der vorgesehene Abbruch dieses Bestandsbaus wurde der Bauaufsicht bereits angezeigt. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird auf die derzeitige bauliche Situation näher eingegangen. Dies ist insofern nicht unwichtig, weil der geplante Neubau des Anbaus sich nach § 34 BauGB in die umgebende Bebauung einzufügen hat. Auf die derzeitigen Nutzungen der Bestandsgebäude wird eingegangen. Neu errichtet werden soll ein zweigeschossiger Verbindungsbau mit Flachdach. Die überbaute Fläche umfasst zukünftig 215 m². Derzeit im Bestand sind 112 m² bebaut. Für den Verein ergibt sich durch den Neubau eine neue Gesamtfläche von 320 m². Ausgebildet wird das Mauerwerk zweischalig mit rotbuntem Verblender. Details und Materialien der Außenfassade einschließlich der Fenster werden anhand einer Fassadenansicht aufgezeigt. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens wurde bereits geprüft. Das Gebäude fügt sich in der Umgebung stehenden Baulichkeiten nach Art und Maß ein. Ausstehend tut noch die Stellungnahme des Gewerbeaufsichtsamtes. Ansonsten gibt es nichts, was einer Genehmigung des Vorhabens noch entgegenstehen würde. Derzeit vorhanden ist ein Sammelsurium unterschiedlicher Gebäude. Auch mit Abriss und Neubau eines Verbindungsbaus würde nach der vorliegenden Planung keine wesentliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation eintreten. Wünschenswert wäre es, wenn eine Sportnutzung als Ganzes auch optisch erkennbar sein würde. Erreicht werden könnte dies, wenn man zu einer insgesamt einheitlichen ruhigen Farbgestaltung gelangen würde. Im Zusammenspiel mit dem roten Verbundklinker würde eine Dreiteilung des Komplexes entstehen. Eine solche Gliederung des Komplexes würde der städtebaulichen Situation an dieser Stelle gut tun. Hingewiesen wird darauf, dass es in der morgigen VA-Sitzung um beträchtliche Baukostenzuschüsse, die vom VfL nicht nur von der Stadt, sondern auch vom Landkreis als auch vom Landessportbund und der Sparkassenstiftung eingeworben wurden, geht. Sie vertritt daher die Ansicht, dass man das Bauvorhaben des Vereins unterstützen sollte, wobei man noch einmal versuchen wird, mit dem Verein hinsichtlich der Gestaltung der Außenfassaden ins Gespräch zu kommen. Sie sieht sich dabei auf einem guten Weg, zumal der Geschäftsführer des Vereins heute anwesend ist und bereits seine Gesprächsbereitschaft signalisiert habe.
Ratsherr Löb regt auch aufgrund der öffentlichen Förderung des Bauvorhabens an, dass statt der Kunststoffbänder der Fenstereinfassungen lieber Holz/Alu genommen werden sollte, wie es die Stadt auch bei Schulsanierungen zur Anwendung bringt. Damit könnte die Nachhaltigkeit des Bauvorhabens besser dokumentiert werden.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass sie der Anmerkung teilt, dass Holz/Alu-Fenster die bessere Lösung wären. Dies kann jedoch nur eine Anregung sein, da es keine Möglichkeit gibt, diese Materialwahl an dieser Stelle für das Bauvorhaben vom Bauherrn einzufordern. Es wäre auch die nachhaltigere Lösung. Gleichwohl verhält es sich so, das Holz/Alu-Fenster wesentlich teurer als eine Kunstoffrahmenlösung wäre. Ggf. sollte man hierzu noch einmal einen Preisvergleich vornehmen.
Ratsherr Manzke hält die vorgestellte Fassadengestaltung für wenig ansehnlich. Für ihn vermittelt die Verbindung von Holz und Ziegel den Eindruck einer Gemengelage, die so nicht gewollt sein kann. Er maßt sich jedoch nicht an, hier sein persönliches Empfinden als Grundlage für eine Entscheidung zugrunde zu legen. Bei einer Abstimmung könne er sich insofern zu der vorgestellten Fassadengestaltung nur enthalten.
Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass es klare Definitionen darüber gebe, was es heißt, dass sich ein Baukörper einfügt oder auch nicht. Einfügen ist keinesfalls gleichzusetzen mit gefallen.
Ratsherr Manzke vertritt die Ansicht, dass die Darstellung, dass das Bauvorhaben die formellen Voraussetzungen erfüllt, wichtig sei. Bisher war es aber auch so, dass die Ausschussmitglieder trotzdem ihre Meinung dazu äußern konnten, welche persönliche Empfindungen sie zu der vorgestellten Baumaßnahme haben, wenngleich das nur ein Randaspekt sei. Das Vorbringen von Anregungen oder Kritik sollte aber auch weiterhin im Ausschuss möglich sein. Ansonsten würde er sich außerstande sehen, zu Inhalten von B-Plänen oder Gestaltungssatzungen einen Redebeitrag zu leisten.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt hierzu, dass die an dieser Stelle vorgefundene Situation städtebaulich unbefriedigend sei. Die Frage ist, warum Sportanlagen oftmals städtebaulich nicht den wünschenswerten Ansprüchen genügen. Ein Grund hierbei ist, dass Sportvereine in den meisten Fällen über ein sehr knapp bemessenes Budget für die Umsetzung der Baumaßnahmen verfügen. Auch ist davon auszugehen, dass sportlich genutzte Anlagen meist nur eine relativ begrenzte Lebensdauer haben, weil die in den Räumlichkeiten ausgeübten Sportarten sich dem Trend folgend oftmals überleben. Neue Techniken und Standards, energetische Maßnahmen und vor allen Dingen neue Sportarten erfordern oftmals räumliche und bauliche Anpassungsmaßnahmen, wie auch im vorliegenden Fall. Versucht werden soll hier, durch Neustrukturierung der Fassadengestaltung zumindest einen Teil der Spannung herauszunehmen. Alle Kriterien, die nach § 34 BauGB zu beurteilen sind, sind positiv zu beurteilen. Auch wenn im Einzelfall ein Bauvorhaben persönlich nicht gefallen mag, so ändert dies nichts an der Tatsache, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Betrachtet werden sollte in diesem Zusammenhang auch, welchem Zweck der Anbau dienen soll. Der VfL bietet auf breiter Basis Breitensport für die Allgemeinheit an. Deshalb sollte dieser Aspekt bei der Betrachtung nicht ganz außer Acht gelassen werden.
Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass man in einem noch zu führenden Gespräch mit der Vereinsführung hinsichtlich der Fassadengestaltung zu einer Lösung gelangt, die sowohl städtebaulich verträglich als auch für den Verein akzeptabel ist.
Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand der Präsentation noch einmal den Klinker mit seiner Farbgebung auf. Die vorgestellte Präsentation stammt in weiten Teilen vom Architekten. Diese wurde zur besseren Verdeutlichung mit einer farbigen Wiedergabe des vorgesehenen Klinkers seitens der Bauverwaltung ergänzt. Der Klinker in seiner Farbgebung vermittelt den Eindruck, dass dieser sehr gut zu der Baumaßnahme passt und zur Aufwertung der Fassade beiträgt.
Bürgermeister Kolle würde es begrüßen, wenn seitens der Bauverwaltung das bereits angekündigte Gespräch mit der Zielsetzung der Fassadengestaltung geführt werden und im Ergebnis für alle ein verträgliches Ergebnis zustande kommen würde.
Stadtbaurätin Gundermann veranschaulicht, dass mit dem Zwischenbau zwei Funtkionsräume übereinander geschaffen werden sollen. Insofern wird es nur bedingt möglich sein, den Anbau filigraner zu gestalten. Ansonsten würde sich die erforderliche Baumasse nicht unterbringen und darstellen lassen.
Ratsfrau Puschmann schlägt hinsichtlich der Materialwahl der Fensterrahmen vor, dass man auch teure Holz/Alu-Rahmen nehmen könnte, auch wenn diese höhere Kosten verursachen würden, wenn man die Fenster insgesamt kleiner machen würde. Ansonsten schließt sie sich der von Stadtbaurätin Gundermann vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise an.
Stadtbaurätin Gundermann fasst zusammen, dass alle Ausschussmitglieder sich dafür aussprechen, den Sport zu unterstützen. Die Verwaltung bekommt vom Ausschuss den Auftrag, bezüglich der Materialwahl für das Gebäude und die Fenstergrößen noch einmal ein Abstimmungsgespräch mit dem Bauherrn zu führen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum fasst das Beratungsergebnis zusammen und formuliert nachstehenden Beschlussvorschlag und stellt diesen zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den vorgetragenen Sachverhalt mit der Ergänzung zur Kenntnis, dass die Verwaltung beauftragt wird, mit dem Bauherrn die Materialwahl für das Gebäude und die Fenstergrößen noch einmal abzustimmen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung einstimmigen Beschluss mit folgender Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn die Materialwahl für das Gebäude und die Fenstergrößen noch einmal abzustimmen.
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