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Auszug - Anfragen im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2015    
Zeit: 15:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Wohnraumzweckentfremdung/Gegensteuerungsmaßnahmen

 

rgermeister Meihsies geht ein auf die vorgesehene Bebauung auf dem früheren LUCIA-Areal, wo u.a. ein Hotel mit einer Kapazität von 120 Betten geplant sei. Dies zeigt und macht deutlich, dass auch weiterhin Bedarf an Hotelbetten und anderen Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden ist.

 

In diesem Zusammenhang ist für ihn von Interesse, wie viele Wohnungen im Innenstadtbereich zweckentfremdet als Ferienwohnung und als Übernachtungsmöglichkeiten angeboten werden. Erkenntnisse darüber, ob die Anzahl solcher Übernachtungsangebote in den letzten Jahren zugenommen haben, könnten hilfreich für eine Entscheidung sein, ob hier gegengesteuert werden muss.

 

Ihm ist bekannt, dass andere Städte, vorwiegend Großstädte, dies in der Weise steuern zu können, dass dort eine Zweckentfremdungssatzung gelte. Es stellt sich hierbei die Frage, ob eine solche Verordnung ggf. für eine Stadt in der Größenordnung von Lüneburg sinnvoll wäre.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass Lüneburg mit seinen 73.000 Einwohnern keine kleine Stadt sei. Vielmehr ist Lüneburg Oberzentrum in einer Metropolregion.

 

Auch ohne Antrag beobachtet die Verwaltung die Entwicklung auf dem Markt. Festzustellen war, dass das Angebot an Ferienwohnungen im Stadtgebiet zunimmt, wobei es sich gleichzeitig abzeichnet, dass sich die Angebote auf die schönen Bereiche der Stadt konzentrieren. Wenn die Entwicklung sich so wie sie sich im Augenblick darstellt fortsetzt, wird man über kurz oder lang darüber diskutieren müssen, wie damit umzugehen sein wird. Schwierig gestaltet es sich, an die notwendigen Daten heranzukommen. Vermietern steht es frei, für welchen Zeitraum sie Mietverhältnisse eingehen. Recherchearbeiten können sich deshalb nicht nur auf das Abfragen von Daten beschränken, sondern werden auch kreative Elemente beinhalten müssen, um an nachweisbare Daten zu gelangen.

Parallel ist die Verwaltung dabei, über den Städtetag Anfragen über Erfahrungen in vergleichbar großen Städten zu stellen.

 

Zur weiteren Vorgehensweise wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung zunächst weiter Daten sammelt und zusammenstellt. Dies beschränkt auf einen bestimmten umgrenzten Bereich. Aus den Erkenntnissen aus diesem Beispielbereich wird die Verwaltung einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu gegebener Zeit im Ausschuss vorstellen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen der vorgetragenen weiteren Vorgehensweise einvernehmlich zu.

 

 

rgerversammlung Wohngebiet „Bockelsberg-Ost“

Festlegung von Richtlinien für die Gestaltung

 

rgermeister Meihsies informiert über eine min der letzten Woche stattgefundenen Bürgerversammlung, zu der die Veranstalter, Prof. Dr. Willenberg und Dr. Johannes, eingeladen hatten. Vom Rat der Stadt waren als Zuhörer Ratsfrau Puschmann, Ratsfrau Schellmann, Ratsherr Salewski und er selbst vertreten. Alle RatsvertreterInnen haben sich mit politischen Äerungen bisher zurückgehalten. Seitens der Verwaltung waren Fachbereichsleiterin Böhme und Frau Hobro von der Stabsstelle 06 anwesend.

 

r ihn wäre von Interesse, ob die Verwaltung eine Einschätzung vorgenommen habe und sich schon eine Meinung gebildet habe, wie mit den Erkenntnissen der Versammlung umgegangen werden soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass nicht nur eine Einschätzung vorgenommen wurde, sondern, dass eine ganz klare Haltung hierzu eingenommen wird. Sie bringt in Erinnerung, dass es bereits die dritte Veranstaltung dieser Art war. An den ersten beiden Veranstaltungen habe sie teilgenommen. Wegen Ortsabwesenheit konnte die letzte Veranstaltung von ihr nicht selbst besucht werden. Als Vertretung waren die Fachbereichsleitung und die Hausjuristin zugegen. Zwischen den beiden ersten Veranstaltungen hatte sie Kontakt mit den Initiatoren der Veranstaltung. Sowohl mit Dr. Johannes als auch mit Prof. Dr. Willenberg habe sie sich ausgetauscht.

 

Anliegen der Initiatoren ist, mitsprechen zu wollen, was andere Leute beabsichtigen zu bauen. Erkennbar wurde in den geführten Gesprächen, dass von ihnen die Bauordnung des Landes und die Gesetzgebung des Bundes als Reglementierungselemente als nicht ausreichend angesehen werden. Gewünscht wird, dass im Ortsrecht entsprechende Reglementierungen aufgenommen werden.

Ärgerlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Behauptung aufgestellt werde, dass alte Bebauungspläne außer Kraft gesetzt wurden. Diese Behauptung ist grob falsch. Sowohl Dr. Johannes als auch Prof. Dr. Willenberg wissen dies ebenso wie die Zeitung ganz genau.

 

Ursächlich für die Aufhebung von Bebauungsplänen war die Baugesetzgebung des Bundes in den 60iger/70iger Jahren, wonach alte Bebauungspläne automatisch außer Kraft traten. Es sei denn, der Rat tte diese neu beschlossen.. Der Rat hat jedoch keinen dieser alten Bebauungspläne neu beschlossen, so dass diese heute nicht mehr existent seien.

 

Die Aufhebung alter Bebauungspläne war insofern die Vorgabe des Bundes.

Wie in vielen Städten üblich, ist nicht das ganze Stadtgebiet mit Bebauungsplänen abgedeckt. In Lüneburg sind große Teile der Stadt hinsichtlich der Bebauung nach § 34 BauGB zu beurteilen, was bedeutet, dass sich Bauvorhaben nach Art und Maß der Umgebung einzufügen haben.

Bebauungspläne werden dann angeschoben, wenn seitens der Stadt Bauen angeregt und geregelt werden soll. Über die Handhabung und Vorgehensweise besteht Konsenz zwischen Verwaltung und Ausschuss. Beispiele für derartige Gebiete werden benannt.

 

Vergegenwärtigen muss man sich, dass die Erstellung eines Bebauungsplanes mit dem vorrangigen Ziel, Regelungen nur für einzelne Häuser in dem Gebiet treffen zu wollen, bedingt, dass mit sehr viel Aufwand ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden müsste, was letztendlich nur zu einem sehr überschaubaren Ergebnis führen würde.

Des Weiteren muss man sich darüber im Klaren sein, dass man mit Festsetzungen im Bebauungsplan keine gute Architektur regeln kann, auch wenn dies Wunschvorstellungen von vielen an der Versammlung teilgenommenen Personen sei.

Um überhaupt einen Überblick darüber zu erlangen, was seitens der TeilnehmerInnen an den Veranstaltungen gewünscht sei, wurde mit den beiden Initiatoren gesprochen und vereinbart, dass diese einen Katalog erstellen mit Angaben darüber, was aus deren Sicht zu regeln sein sollte. Erst dann wird man seitens der Verwaltung in die Lage versetzt, diese Vorstellungen zu kanalisieren. Bisher wurde ein solcher Katalog noch nicht vorgelegt.

 

Einen Katalog mit Vorstellungen zu erstellen, macht jedoch nur dann Sinn, wenn man die Vorstellungen auf ein begrenztes Gebiet bezieht. Der gewählte Bereich Bockelsberg würde sich hierfür als begrenztes Gebiet anbieten.

 

Klargestellt wird, dass die Verwaltung einen vorgelegten Katalog hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit vorerst prüfen wird. Aussagen, dass ein Bebauungsplan über das Gebiet Bockelsberg gelegt wird, sind seitens der Verwaltung nie getätigt worden.

 

Eine Prüfung eines vorgelegten Kataloges würde dergestalt vorgenommen, dass abzuschätzen sein wird, ob ein Bebauungsplan überhaupt Sinn machen würde und welche Folgen damit einhergehen würden. Mit einem Bebauungsplan sind in der Regel immer Einschränkungen verbunden. Soweit ein Erfordernis für eine Bebauungsplanaufstellung von Seiten der Verwaltung gesehen wird,rde die Verwaltung zu einer Bürgerversammlung einladen. In einer solchen Versammlung würde aufgezeigt, welche Dinge man in einem Bebauungsplan regeln könnte. Gleichzeitig würden die Bürger aber auch auf die daraus resultierenden Konsequenzen hingewiesen, über die in den bisher abgehaltenen Versammlungen in keiner Weise gesprochen wurde.

 

Voraussetzung für eine weitere Vorgehensweise ist jedoch zunächst, dass der erbetene Katalog vorgelegt wird und sich die Bürgerinitiative klar positioniert, was sie denn konkret geregelt haben will.

Die Verwaltung wird nach Vorlage des Katalogs diesen auf Machbarkeit hin untersuchen und abarbeiten. Wenn dann eine Übersicht vorliegt, wird die Verwaltung im Ausschuss vortragen. Im Anschluss könnten diese Ergebnisse den Bürgern vorgetragen werden. Dann könnte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll.

 

Unmissverständlich deutlich wird in diesem Zusammenhang gemacht, dass schon aufgrund der Haushaltslage es kein zusätzliches Personal geben wird. Ein solches zusätzliches Verfahren kann auch nicht die erste Priorität eingeräumt werden. Zahlreiche andere Verfahren mit entsprechenden Dringlichkeiten wären im Vorfeld abzuarbeiten. Die Verwaltung wird sich der Aufgabe stellen und auch zuwenden. Dies kann jedoch nur mit Augenmaß und Überlegung erfolgen.

 

rgermeister Meihsieslt es für wichtig, dass den Ausschussmitgliedern der CDU-Fraktion, die an den Versammlungen nicht teilgenommen haben, Kenntnis erlangen von den Vorstellungen der Bürgerinitiative und auch die Auffassung der Verwaltung mitbekommen.

 

Ratsherr Manzke erklärt, dass die CDU-Fraktion die Vorgehensweise der Verwaltung in jeder Beziehung unterstützt. Er hat den Eindruck gewonnen, dass bei den von der Bürgerinitiative durchgeführten Versammlungen sehr viel Populismus im Spiel sei.

Auch er vertritt die Ansicht, dass nicht alles regelbar sei. Veränderungen müssen auch möglich sein. Für ihn schwerlich vorstellbar würde es ein, wenn man Bauherren alles vorschreiben wolle. Er spricht sich dafür aus, dass man es auch einmal ertragen muss, dass ein Haus anders aussieht als die umstehenden.

 

Ratsherr Löb merkt in diesem Zusammenhang an, dass es für den Bereich der Innenstadt eine Gestaltungssatzung gäbe, die nach seiner Ansicht überprüft werden müsste. Wenn auch die eine oder andere Entwicklung wird nicht verhindert werden können, so sollte doch ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Stadt insgesamt ihr Gesicht behält.

 

Ratsherr Burgdorff begrüßt es, dass die Thematik vom Bürgermeister Meihsies angesprochen wurde. Seine Befürchtung ist, dass das, was ästhetisch erwartet wird, schwerlich umzusetzen sein wird, auch wenn er die Sorgen der Bürgerinitiative nachvollziehen kann. Auch eine entsprechende Regelung aus § 172 BauGB gibt so etwas nicht her. Auch wenn im Roten Feld ein Bebauungsplan aufgelegt wurde, so ist die Situation dort eine andere gewesen. Dort ging es vorrangig darum, zunehmende gewerbliche Nutzung zu unterbinden und den Bestand an Wohnungen zu schützen.r ihn stellt sich die Frage, da nach Aussage der Verwaltung der Gebietscharakter vom Bockelsberg noch nicht gestört sei, ob man hier nicht mit dem Instrument einer Veränderungssperre negativen Entwicklungen entgegen wirken sollte.

 

Stadtbaurätin Gundermannlt die Auferlegung einer Veränderungssperre für kein geeignetes Mittel. Veränderungssperren haben eine Geltungsdauer von 2 Jahren mit der Option, diese um maximal 1 Jahr zu verlängern. Mit einer Veränderungssperre für den Bereich Bockelsberg würde man sich zeitlich unter einem enormen Druck stellen.

Angemerkt wird hierzu, dass Bauleitplanung Geld kostet. Von den Mitgliedern der Bürgerinitiative ist keiner bereit, einen finanziellen Anteil einzubringen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass, wenn kein außenstehender Dritter bereit ist, die Kosten zu übernehmen, dann die Planung durch die Stadt mit eigenem Personal durchzuführen sein wird. Nicht vorstellbar ist, überall dort mit Aufstellungsbeschlüssen und Veränderungssperren zu agieren, wo besorgte Bürger Vorstellungen entwickelt haben, was dort aus ihrer Sicht tunlichst verhindert werden sollte. Daraus resultierende Planverfahren müssten mangels anderer Kostenträger mit eigenem Personal verrichtet werden.

 

rbar sind zur Zeit nur die, die es wollen. Diejenigen, die dies nicht wollen, gibt es auch. Die sind noch nicht hörbar und artikulieren sich auch noch nicht. Spätestens im laufenden Verfahren, wenn Festsetzungen drohen, werden diese -  in der Regel begleitet von Anwälten - vorstellig werden.

Das Für und Wider wird auch in den Ausschuss hineingetragen. Der Ausschuss wird dann aufgefordert sein, sich zu positionieren und eine Entscheidung zu llen.

Deshalb empfiehlt sie nochmals zusammenfassend, dass man sich ein abgegrenztes Gebiet herausnimmt, das überschaubar ist. Das Gebiet ist von der Art und Weise der Bebauung ziemlich homogen. Aufgelistet werden die in diesem Gebiet vorhandene Bebauung, die in ihrer Unterschiedlichkeit noch überschaubar sei. Dort könnte man ausprobieren, was gewünscht ist, was umsetzbar hiervon erscheint und wie sich ein solches Verfahren entwickelt.

Für weitere Verfahren könnten daraus die Konsequenzen gezogen werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


Beschluss:

Die Ausschussmitglieder nehmen den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt und die dargestellte weitere Vorgehensweise zur Kenntnis.