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Auszug - Wildtierverbot für Zirkusbetriebe in Lüneburg (Antrag der Fraktion Die Linke vom 10.04.2015)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.04.2015    
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6133/15 Wildtierverbot für Zirkusbetriebe in Lüneburg (Antrag der Fraktion Die Linke vom 10.04.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Auf Antrag von Bürgermeister MEIHSIES wird die Ratssitzung für 5 Minuten unterbrochen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt für die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

Die Entscheidung über den Antrag ist heute zurückzustellen. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, eine beabsichtigte Regelung zum Wildtierhaltungsverbot in Zirkussen in Kürze zu treffen.

Er begründet, dass der Bundestag die Absicht habe, eine solche Regelung in Kürze zu treffen. Daher könne eine kontroverse Diskussion heute vermieden werden. Nach der Regelung durch den Bundestag könne diese auf einer sicheren Basis erfolgen.

 

Ratsfrau SCHELLMANN fragt, ob ein Antrag auf Rückstellung nicht unter den Tagesordnungspunkt „Feststellung der Tagesordnung“ falle, da es sich nicht um einen Änderungsantrag handle.

 

Ratsvorsitzender KOLLE erklärt, dass er den Antrag der SPD-Fraktion als Änderungsantrag werte.

 

Beigeordneter PAULY bringt seine Verwunderung über die Formulierung der Zurückstellung zum Ausdruck.

Mit dem Antrag der SPD-Fraktion werde der Sachverhalt aus der Handhabung der Hansestadt Lüneburg genommen mit der Begründung, dass sich der Bund um die Angelegenheit kümmere. Eine Zurückstellung sei für ihn nur bis zur Klärung des rechtlichen Sachverhalts, ob eine Kommune eine solche Regelung rechtssicher fassen dürfe, denkbar.

 

Stadtrat MOßMANN informiert, dass es zwei verwaltungsgerichtliche Urteile gebe, wonach die Kommunen nicht in die Berufsausübungsfreiheit eingreifen dürfen. Das Verwaltungsgericht München habe dazu nicht konkret Stellung bezogen, sondern formuliert, dass der Berufsausübungsfreiheit dadurch Rechnung getragen werde, dass sich Zirkusse auf private Flächen aufstellen können.

Die Verwaltung habe hier keinen Handlungsspielraum, so dass wie in der schriftlichen Stellungnahme erklärt ein solcher Beschluss rechtswidrig wäre.

Aus seiner Sicht sei die Entscheidung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückzustellen, bis die Bundesregierung eine Verordnung auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes erlassen habe.

 

Beigeordneter WEBERSINN befürworte eine Rückstellung des Antrags der Fraktion Die Linke, bis die rechtliche Klärung erfolgt sei.

Der Antrag der SPD-Fraktion sei nach seiner Auffassung ein neuer Antrag, der früher hätte zur Diskussion gestellt werden müssen.

 

Beigeordneter DÖRBAUM merkt an, dass er den Vorschlag bereits im Verwaltungsausschuss eingebracht habe. Hier habe er den Antrag nur präzisiert.

 

Ratsherr PLENER erläutert, dass es rechtliche Urteile einzelner Instanzgerichte gebe, aber keine obergerichtliche Rechtsprechung und keine Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu der Thematik. Das bedeute, dass die in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegte Meinung sich als zutreffend darstelle, aber es könne auch das Gegenteil richtig sein.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimme dem Antrag der Fraktion Die Linke zu. Wildtiere sollen in Zirkusbetrieben nicht mehr gehalten werden dürfen, da keine artgerechte Haltung möglich sei.

 

Beigeordneter PAULY teilt mit, dass er dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit folgender Änderung zustimmen könnte: Der Antrag ist dann dem Rat erneut vorzulegen, wenn eine rechtliche Klärung im Verwaltungsausschuss erfolgt ist, der zu dem Ergebnis kommt, dass eine solche Regelung nach NKomVG schon heute möglich ist und für die Kommunen fassbar ist.

Er begründet, dass er eine Zurückstellung bis zur rechtlichen Krung als fair erachte, damit sich kein Ratsmitglied vor der Entscheidung mit der Begründung, dass eine Beschlussfassung rechtswidrig sei, drücken könne.

Aus einer Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zitiert er, dass Tierlehrer nicht auf eine Tierart beschränkt seien und das ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, zum Schutz der durch das Verbot oder die Beschränkung befassten Tiere, gerechtfertigt sein könne.

Somit scheint eine Vergabe von Plätzen unter der Bedingung, dass bestimmte Tierarten nicht gehalten werden, möglich.

Eine Entscheidung im Sommer 2015 wünsche er sich.

 

Ratsherr VON MANSBERG verdeutlicht, dass der Tierschutz für die SPD-Fraktion ein hohes Gut sei. Es stehe außer Frage, dass Tiere einen besseren Schutz als bisher verdienen und die Haltung von Wildtieren strengerer Regelungen bedürfe.

Im Bundeskoalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der SPD sei daher der Tierschutz aufgenommen. Zur Zeit werde bereits an einer Regelung zur Haltung von Wildtieren gearbeitet.

Viele Kommunen haben Regelungen, Verordnungen und Absichtserklärungen zur Wildtierhaltung beschlossen. Dabei habe jede Kommune ihre eigene Liste bzgl. der verbotenen Tiere, ihre eigenen Vorschriften und ihre eigenen Ausnahmen. Diese unübersichtliche Vielfalt diene nicht dem Tierschutz, daher sei eine bundeseinheitliche Regelung notwendig.

 

Ratsherr DR. SCHARF äert, dass die juristische Sachlage sicherlich schwierig sei, er sich aber auf die Meinung der Verwaltung verlasse.

In der Öffentlichkeit sei die Meinung zu der Thematik geteilt. Zum einen gebe es Ablehnung aufgrund der nicht artgerechten Wildtierhaltung, zum anderen gehen junge Familien gerne mit ihren Kindern in den Zirkus. Dort haben die Kinder ihre erste reale Begegnung mit Wildtieren.


Beschluss:

 

Der Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Die Linke wird mehrheitlich bei einer Gegenstimme aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 7 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 2 Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke angenommen.

 

(III)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag (36 KB)