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Auszug - Überdachung der beiden Bus-Haltestellen Gut Olm (Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2015, eingegangen am 24.02.2015)  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.03.2015    
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6082/15 Überdachung der beiden Bus-Haltestellen Gut Olm (Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2015, eingegangen am 24.02.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea  03 - Steuerung und Service
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtrat Moßmann legt dar, dass es für die Überdachung von Bushaltestellen einen HVV-Standard gibt, an dem sich die Verwaltung bereits in der Vergangenheit orientiert hat. Demzufolge ist eine Überdachung der Wartestelle erst dann vorgesehen, sofern ein Mindestwert von 50 Einsteigern je Haltestelle erreicht worden ist. Aktuell belaufen sich die Zustiegszahlen auf 42 Personenr beide Haltestellen. Der Kostenansatz für die Errichtung einer Wartehalle liegt zwischen 11.000 EUR und 14.000 EUR. Herr Moßmann nennt nachfolgend zwei Argumente, die gegen eine Überdachung der Buswartehäuschen sprechen:

 

 

  1. Die Stadt würde von der Verwaltungspraxis abkehren, was zur Folge hätte, dass auch weitere Bushaltestellen im Stadtgebiet entsprechend ausgerüstet werden müssten, um diesen Standard zu erlangen. Zumindest dürften entsprechende Erwartungen geäert werden. Bei der Aufhebung der Mindestgrenze rden weitere 230 der insgesamt 330 Haltestellen umgerüstet werden müssen. Darausrde ein erheblicher finanzieller Aufwand resultieren.

 

  1. Es stehen keine Haushaltsmittel im Haushaltsplanentwurf 2015 zur Verfügung.

 

 

Überdies wäre es nicht gerechtfertigt, den Standard für einige wenige Nutzer, welche sich dort im Übrigen nur zu den Stoßzeiten (Schulbeginn und Schulende) aufhalten, zu ändern. Aus den genannten Gründen spricht sich die Verwaltung klar gegen die Umsetzung der von der CDU angestrebten Maßnahme aus, zumal diese beiden Haltestellen erst in den letzten Jahren durch die Hansestadt Lüneburg und unter Inanspruchnahme von Fördermitteln saniert wurden. Ein erneuter Abruf dieser Fördermittel ist nicht möglich, so dass diese Maßnahmen im vollen Umfang zu Lasten des Haushaltes gingen.

 

Das Ausschussmitglied Kuhn fragt, ob die Zahlen immer noch aktuell sind und zieht die Berechnungen aus heutiger Sicht in Zweifel. Die ermittelten Fahrgastzahlen stammen aus dem Jahr 2010.

 

Herr Moßmann erwidert, dass der HVV diese Fahrtgastzählung 2010 durchgeführt hat. Es wäre nicht angemessen, Verwaltungsmitarbeiter für die Fahrgastzählungen an den einzelnen Haltestellen im Stadtgebiet abzustellen. Außerdem gab es in dem Bereich der beiden Bushaltestellen Gut Olm keine wesentlichen Bautätigkeiten. Somit ist vorerst an dieser Stelle nicht mit steigenden Schülerzahlen zu rechnen. Der Mindestwert von 50 Einsteigern je Haltestelle wird deutlich unterschritten.

 

Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, sämtliche Haltestellen bis zum Jahr 2022 barrierefrei auszubauen. Im Jahr 2010 wurde der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen Gut Olm durchgeführt.

 

Ausschussmitglied Schellmann bemerkt, dass auf den Bus wartenden Personen zugemutet werden kann, sich für den Notfall mit einem Regenschirm auszustatten. Ferner könne man nicht den Anspruch haben, jede Bushaltestelle im Stadtgebiet mit einer Überdachung zu versehen.

 

Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden Meißner müsse die Überdachung von Bushaltestellen in einem angemessenen Umfang geschehen. Zu berücksichtigen sind zum einen die laufen Unterhaltungskosten und zum anderen ein hoher Kostenaufwand durch Vandalismus. Durch diese Gegebenheit gestalte es sich schwierig, den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen.

 

Ausschussmitglied Pauly fragt nach der Einnahmesituation und inwiefern sich durch die Wartehäuschen Einnahmen generieren lassen können.

 

Herr Thöring, Stabsstelle 03 V, beschreibt die Situation bezüglich der Werbeeinnahmen. An den öffentlich geförderten Bushaltestellen dürfen keine Werbevitrinen eingebaut werden. Dies sei eine verpflichtende Förderbedingung. In Folge dessen werden keine Einnahmen generiert. Herr Thöring stellt weiterhin dar, dass von insgesamt 330 Wartestellen bereits 100 mit einem Wartehäuschen ausgestattet wurden. Für Lüneburg sei dies eine sehr hohe und gute Quote.

 

Ausschussvorsitzenderb fasst den Sachverhalt zusammen.

 

Ausschussmitgliedrbaum verweist auf die Stellungnahme der Stadtverwaltung.

 


Beschluss:

 

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 22.02.2015, eingegangen am 24.02.2015, wurde mit zwei Ja-Stimmen und sechs Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 2             

Nein-Stimmen: 6             

  Enthaltungen: 0