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Auszug - Freigabe der Parkfläche des Finanzamtes an den Wochenenden (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2015, eingegangen am 16.03.2015)  

 
 
Sitzung des Verkehrsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Verkehrsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.03.2015    
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/6105/15 Freigabe der Parkfläche des Finanzamtes an den Wochenenden (Anfrage der Gruppe SPD / Bündnis90/Die Grünen vom 13.03.2015, eingegangen am 16.03.2015)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Stadtrat Moßmann berichtet, dass zwei Vereinbarungen existent wären. Die erste Vereinbarung über die Nutzung des Behördenparkplatzes wurde im Jahr 2000 zwischen der ehemaligen Bezirksregierung, heute Regierungsvertretung, und der Hansestadt Lüneburg getroffen. Eine weitere Vereinbarung zwischen dem Finanzamt und der Hansestadt Lüneburg stammt aus dem Jahr 2007, welche die Nutzung des Berdenparkplatzes „Am Alten Eisenwerk“ regelt.

 

Der mit dem Finanzamt geschlossene Vertrag sehe jedoch lediglich eine Nutzung bei Zeiten hohen Verkehrsaufkommens vor. Exemplarisch werden hierfür das Stadtfest, die Sülfmeistertage, verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sowie die Vorweihnachtszeit genannt. Ferner teilt Herr Moßmann mit, dass die Stadt erneut mit dem Finanzamt ein Gespräch führen müsse.

 

Der stellvertretende Vorsitzende Meißner beantragt eine Aussprache. Es sei erkennbar, dass gerade an den Wochenenden sowie an den Markttagen zusätzliche Parkflächen im Innenstadtbereich benötigt werden. Ein Zunehmen des Parksuchverkehrs durch die Bardowicker Straße/Am Ochsenmarkt zu den Sülzwiesen müsse verhindert werden.

 

Ausschussmitglied Schellmann gibt an dieser Stelle bekannt, dass bereits 2007 ein entsprechender Antrag auf Nutzung des Parkplatzes seitens der FDP gestellt worden sei.

 

Herr Moßmann verdeutlicht, dass sich das Finanzamt an die geschlossenen Vereinbarungen halte. Die Parkflächen können nach wie vor zu besonderen Tagen genutzt werden. Das Parken auf dem Behördenparkplatz der Polizei (Behördenparkplatz A) sei grundsätzlich an allen Wochenenden im Jahr erlaubt.

 

Ausschussmitgliedrbaum begrüßt eine Prüfung zur Klärung der Frage, ob die Parkfläche des Finanzamtes an den Wochenenden freigegeben werden könne. Die „autoarme Innenstadt“sse weiterhin begünstigt werden.

 

Ausschussmitglied Schmidt stimmt dem dezentralen Parken zu. Jedoch müsse man unbedingt die Auswirkungen auf die Parkhäuser und den Parksuchverkehr im Auge behalten. Allerdings solle dies nicht dazu ermutigen, eher mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren.

 

Ausschussvorsitzenderb gibt den Denkanstoß, über ein eventuelles Parkentgelt nachzudenken.

 

Wegen der Kurzfristigkeit der Anfrage bittet Herr Moßmann um Verständnis, dass die abschließende Beantwortung der Anfrage nach weiterer Prüfung in der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses erfolgen wird.

 


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt Kenntnis.