Bürgerinformationssystem
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Oberbürgermeister Mädge berichtet, dass die Aufgabe von landwirtschaftlichen Hofstellen stets das Interesse von Bauwilligen wecken würde. In Rettmer gebe es zwei Hofstellen, die aufgegeben wurden, eine Hofstelle werde noch bewirtschaftet und soll erhalten bleiben. Man befürworte die Nachverdichtung insbesondere für Wohnbebauung. Darum strebe man ein Bauleitplanverfahren an, in dem die Belange der Örtlichkeit und Öffentlichkeit offen diskutiert würden. Derzeit befinde man sich in Gesprächen mit den Eigentümern, die sehr unterschiedliche Vorstellungen für die Nutzung ihrer Flächen hätten. Die heutige Information könne nur als Auftakt gesehen werden. Der Aufstellungsbeschluss würde durch den Bauausschuss zu fassen sein, dann schließe sich ein transparentes Verfahren mit Bürgerbeteiligung an. Es solle nichts im Verborgenen entschieden werden.
Frau Böhme, Leiterin des Fachbereiches Stadtentwicklung, stellt anhand eines Luftbildes die Lage des möglichen Geltungsbereiches für einen Bebauungsplan dar. Es handelt sich um eine etwa 4, 7 ha große Fläche im Dorfgebiet, für deren Nachnutzung man sich Wohnen mit dörflichem Charakter vorstellen könne. Mehrfamilienhäuser seien denkbar, mit 5-6 geschossigen Gebäuden sei nicht zu rechnen. Vernässte Flächen im Randbereich müssten begutachtet werden, die Belange der zu erhaltenden Hofstelle gegenüber der künftigen Bebauung wären abzuwägen. Die hinzutretende Bebauung müsse sich dann nach dem Bestand richten. Das gesamte Verfahren werde etwa 1 Jahr dauern, die Pläne und Gutachten seien bei öffentlichen Auslegungen einsehbar. Auf Nachfrage, warum die angrenzende Grünfläche und der Teich nicht in die Planungen einbezogen würden erklärt Frau Böhme, dass es für diese Flächen bereits einen Bebauungsplan gebe. Die weitere Frage, ob der Abriss von Gebäuden geplant sei, könne derzeit nicht beantwortet werden, dies sei Sache der Eigentümer.
Frau Bendorf fasst zusammen, dass es sich um eine erste Information handele, das Verfahren stünde noch am Anfang und die Bürger würden über die weiteren Verfahrensschritte informiert werden. |
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