Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Ratsherr Neubauer begrüßt Herrn Dr. Plath, Ortsvorsteher des betroffenen Ortsteils Häcklingen.
Herr Moßmann führt aus, dass in der letzten Sitzung kritisch hinterfragt wurde, wie die Verwaltung mit dem Sandabbau in Häcklingen umgeht. Daher wird in der heutigen Sitzung ein Sachstandsbericht gegeben. Zur Zeit wird eine Kartierung der besonders streng geschützten Arten durchgeführt, die etwa bis September 2015 dauern wird. Die Firma Sandwerke Häcklingen gehe – gemäß ihrer Rechtsauffassung – nicht von einer Wiederaufnahme des Sandabbaus vor 2016 aus. Demgegenüber gebe es aus Sicht der Hansestadt noch einige offene Fragen.
Herr Schulz trägt zum Sachstand vor. Er führt aus, dass die innere Erschließung auf der Trasse des ehemaligen Förderbandes und unterhalb der Straße erfolgen soll. Über den Umschlagplatz und die Klassieranlage habe sich der Antragsteller noch nicht geäußert.
Auf die Frage von Frau Höhne-Ebert, wer denn die Kartierung durchführt, antwortet Herr Schulz, dass das Ingenieurbüro Leguan aus Hamburg damit beauftragt sei.
Frau Schubert fragt nach, ob es zutreffe, dass der damalige Planfeststellungsbeschluss hinfällig sei, wenn der Betrieb länger als 2 Jahre ruhe. Herr Moßmann erläutert, dass spätestens 5 Jahre nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses der Betrieb aufgenommen werden muss. Aber auch diese Frist greift hier nicht, da der Betrieb von den Meyer-Werken ja aufgenommen wurde.
Herr Dr. Plath, Ortsvorsteher Häcklingen, teilt mit, dass von der Bürgerinitiative „Blauer Himmel über Ilmenau“ gewisse Aktivitäten auf dem Gelände der Sandsteinwerke beobachtet wurden. Er befürchtet dadurch Auswirkungen auf die Tiere, die sich dort im Zuge der Renaturierung des Geländes wieder angesiedelt haben. Herr Schulz erklärt, dass der Eigentümer des Grundstücks innerhalb der Grenzen des Gesetzes auf seinem Grundstück frei sei. Was die Firma auf ihrem eigenen Grundstück macht, hat die Verwaltung nicht zu beurteilen, solange nicht der Sandabbau betroffen ist. Herr Moßmann ergänzt, dass man die Hinweise der Bürgerinitiative an die Untere Naturschutzbehörde weitergegeben habe.
Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Beschluss: Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:9 Nein-Stimmen:- Enthaltungen:-
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