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Beratungsinhalt:
Ratsherr KIESEL hebt hervor, dass nach der Erhöhung von Bus- und Bahnpreisen die Erhöhung der Taxipreise wieder eine Mehrbelastung für Rentner, Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose darstelle. Viele seien auf das Transportmittel Taxi z.B. für Arztbesuche angewiesen. Seit Jahren sei die Rente gemessen an der Inflationsrate nicht angestiegen. Die Kostenerhöhungen für Miete, Energie und Gesundheit haben die Rentner hinnehmen müssen. Daher sei eine erneute Erhöhung der Taxipreise nicht hinnehmbar. Der Antrag des Verkehrsgewerbes Niedersachsen zeige die relevanten Betriebskosten. Jedoch finde darin der Rückgang der Dieselpreise in den letzten Jahren von 1,49 € im Jahr 2012 auf momentan unter 1,10 € keine Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage könne der Beschlussvorschlag nur abgelehnt werden.
Beigeordneter BLANCK teilt mit, dass er sich mit Taxifahrern und Unternehmern unterhalten habe. Bei den Taxifahrern wie den Unternehmern gebe es Gegner aber auch Befürworter der Erhöhung. Aus seiner Sicht liege das Problem bei der Einführung des Mindestlohns. Er habe diesen auch gefordert, jedoch sei die Umsetzung schlecht, was an den Auswirkungen sichtbar sei. Hier gebe es einen großen Nachsteuerungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Er halte die Erhöhung auch eher für falsch, jedoch liege ein Antrag des Verkehrsgewerbes Niedersachsen vor, die die Situation beurteilen und auch verantworten müssen. Somit werde die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen. Ihn würde aber nicht verwundern, wenn in einigen Monaten ein neuer Antrag zur Senkung der Taxigebühren vorliege.
Ratsherr SALEWSKI erinnert, dass bereits vor 6 Monaten die Erhöhung der Beförderungsentgelte im Taxigewerbe thematisiert worden sei, jedoch mit einem inhaltlich anderen Hintergrund. Fakt sei, dass der Bundestag den Mindestlohn von 8,50 €/Stunde ab dem 01.01.2015 beschlossen habe. Die Kurzfassung des Gutachtens erläutere wenig. Zudem gebe es bisher noch keine Abrechnung in den Unternehmen, so dass die Auswirkungen und Schwierigkeiten durch den Mindestlohn noch nicht bekannt seien. Sicherlich gebe es ein Delta in den Unternehmen, welches finanziell ausgeglichen werden müsse. Dies werde höchstwahrscheinlich auf die Kunden zurückfallen. In der Hoffnung, dass Ruhe in die Debatte einkehre, werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Beigeordneter PAULY begründet, dass die Fraktion Die Linke die Erhöhung der Taxigebühren ablehne. Auf Basis der vorgelegten Informationen und des Kurzgutachtens könne er keine Entscheidung treffen, da die Ursächlichkeit des Mindestlohnes für eine erneute Erhöhung nicht dargelegt worden sei. Er schließe nicht aus, dass die Fraktion Die Linke einer Erhöhung der Taxipreise zustimmen würde, wenn die entsprechenden Daten und Informationen bekannt seien und vorliegen würden. Daher sollten die Taxiunternehmen ihre Zahlen in einer nichtöffentlichen Sitzung darlegen, um ggf. der Erhöhung der Taxipreise aufgrund des Mindestlohnes zustimmen zu können. Auch sei anzumerken, dass die Erhöhung des Dieselpreises vor einigen Monaten ursächlich für Erhöhung der Taxipreise gewesen sei, jedoch jetzt die Senkung des Dieselpreises unberücksichtigt bleibe.
Beigeordneter WEBERSINN erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, da sie die Forderung, Taxipreiserhöhung aufgrund der Einführung des Mindestlohnes, als berechtigt ansehe. Hinsichtlich des Ölpreises und somit des Dieselpreises erläutert er, dass dieser einer ständigen Schwankung unterliege und somit in kurzer Zeit auch wieder steigen könne. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke, 2 Gegenstimmen der Gruppe FDP/Rentner, 2 Enthaltungen aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einer Enthaltung aus der SPD-Fraktion folgenden Beschluss:
1. Die als Anlage beigefügte 10. Änderungsverordnung zur Verordnung der Stadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) wird beschlossen. 2. Die als Anlage beigefügte 8. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) wird beschlossen.
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