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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann geht einleitend anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes unterstützt durch eine Power-Point-Präsentation (Anlage I) auf den derzeitigen Verfahrensstand, die vorgenommenen Abwägungen und Vorgaben des geplanten Bauvorhabens betreffend, ein. Der Baukörper des DRK wird sich an die bestehende Wohnbebauung entlang der Soltauer Straße anschließen und sich dann im hinteren Grundstücksbereich weiter entwickeln. Für die Eckbebauung ist eine Grundflächenzahl von 0,6 vorgesehen, außerdem wird eine 5-Geschossigkeit ermöglicht. Dies entspricht der bereits vorhandenen, angrenzenden straßenbegleitenden Bebauung. Die Firsthöhe wurde mit 18 m festgesetzt, um damit eine Betonung der Eckbebauung zu ermöglichen. Im rückwärtigen Bereich geht man mit der Geschossigkeit 1 Stockwerk herunter, so dass dort eine 4-Geschossigkeit ermöglicht wird. Die Firsthöhe in dem rückwärtigen Bereich wird auf 14 m und damit 4 m niedriger als für die Eckbebauung im vorderen Bereich festgesetzt. Aufgezeigt wird die bereits vorhandene Bebauung entlang der Soltauer Straße. Seitens des DRK ist vorgesehen, für die Eckbebauung die 5-Geschossigkeit fortzuführen. Anstelle eines Satteldaches ist hier vorgesehen, ein Staffelgeschoss oben aufzusetzen. Mit dem aufgesetzten Staffelgeschoss wird es möglich sein, eine ansprechende Eckbetonung zu erreichen. In Erinnerung wird gebracht, dass erste Ansätze einer Planung bezüglich der Baukörper bereits im Ausschuss einmal vorgestellt wurden. Aufgezeigt wurde hierbei auch die Zufahrt zur geplanten Tiefgarage, die über den Straßenzug „Hinter der Saline“ geführt werden soll. Neben der Feuerwehraufstellfläche wird auch darauf eingegangen, dass es ein Zufahrtsverbot zum Postgelände geben wird. Die durchgeführte Auslegung hat zu keinen wesentlichen neuen Erkenntnissen geführt. Im Wesentlichen wurde nur der eine oder andere redaktionelle Teil präziser formuliert. In seinen wesentlichen Inhalten ist der B-Plan unverändert geblieben. Zur möglicherweise aufkommenden Frage, wie denn der geplante Baukörper aussehen wird, wird angemerkt, dass darüber derzeit noch keine näheren Angaben gemacht werden können, da das DRK noch keinen Architekten beauftragt habe. Die Gestaltung, insbesondere der Eckbebauung, ist jedoch aus städtebaulicher Sicht als ausgesprochen wichtig anzusehen, so dass vorgeschlagen wird, in der heutigen Sitzung den B-Plan zu beschließen aber nach Vorlage und Prüfung des Bauantrages das Bauvorhaben im Ausschuss vorzustellen. Dies kann bewirken, dass das beauftragte Architektenbüro sich umso mehr bemühen wird, eine städtebaulich akzeptable Planung vorzulegen. Für denkbar wird gehalten, dass man in der Vorgehensweise ähnlich wie mit dem Bauvorhaben Wallstraße verfährt. Dadurch wird es ermöglicht, dass der Bauantrag im Ausschuss nicht nur diskutiert, sondern erforderlichenfalls auch optimiert werden kann.
Ratsfrau Puschmann geht davon aus, dass die verkehrliche Erschließung über den Straßenzug „Hinter der Saline“ gesichert sei. Von Interesse ist, ob die Vorgaben hinsichtlich Höhe und Ausgestaltung der Bebauung entlang der Soltauer Straße zwingend sei.
Stadtbaurätin Gundermann merkt an, dass die verkehrliche Erschließung, wie ausgeführt, über den Straßenzug „Hinter der Saline“ erfolgen wird. Ergänzend werden straßenbegleitend Stellplätze angelegt. Die Vorgaben hinsichtlich baulicher Auslastung sind zwingend. Die Wahrscheinlichkeit, dass an diese exponierten Stelle die Auslastungskennziffern nicht voll ausgenutzt werden, ist sehr gering. Die Stadt gibt hier jedoch nur den Rahmen dessen, was zulässig ist, vor.
Ratsherr Kiesel möchte wissen, wie umfassend das vorgesehene Zufahrtsverbot sein wird.
Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass es zu keinen Veränderungen bei den bereits bestehenden Zufahrtsregelungen kommen wird. Vorrangig geht es darum, dass nicht noch mehr Verkehre auf die ohnehin schon belasteten Verkehrsknotenpunkte zugeführt werden.
Ratsherr Löb fragt interessenhalber nach, welche Bedeutung die blau hinterlegte Linie habe.
Bereichsleiter Eberhard führt aus, dass die blaue Linie sich auf eine zwischenzeitlich überholte Ausgangsplanung bezieht. Die blaue Linienführung ist für jetzige aktuelle Planung nicht relevant.
Ratsherr Löb möchte wissen, ob es sich bei dem Straßenzug „Hinter der Saline“ um eine Privatstraße handelt. Ergänzend wird hinterfragt, mit welchem Material die Stellplätze hergerichtet werden.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass es sich beim Straßenzug „Hinter der Saline“ um eine öffentliche Straße handelt. Die Bauausführung bezüglich der Stellplätze ist derzeit noch nicht festgelegt bzw. geregelt.
Ratsherr Eschen interessiert, ob die Nutzung des Gebäudekomplexes als Seniorenanlage festgezurrt sei oder es auch vorstellbar sei, dass der Gebäudekomplex früher oder später anderweitig genutzt werden kann.
Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass sich Planungsrecht immer auf das Grundstück, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen bezieht. Denkbar ist, dass ein Grundstück mit einem bestehenden Planrecht veräußert wird. Vor einer solchen Entwicklung ist man nie sicher. Entscheidend ist, dass sich ein möglicher Erwerber an die Festsetzungen des B-Plans hält.
Beigeordneter Dörbaum führt ergänzend aus, dass aus diesem Grunde darauf gedrängt werden sollte, dass das Bauvorhaben im Ausschuss vorgestellt werde.
Herr Burgdorff – ALA – möchte wissen, ob das Bauvorhaben bestehende Fluchten vorhandener Gebäude aufnehmen wird.
Stadtbaurätin Gundermann bestätigt dies.
Bürgermeister Meihsies hinterfragt den Stellplatzschlüssel.
Bereichsleiter Eberhard erklärt, dass der Stellplatzschlüssel mit 0,5 festgelegt werde.
Ratsherr Petroll begrüßt die vorgesehene Bebauung, einschließlich der Begrünung. Die Bebauung wird für diese Innenstadtlage zu einer Bereicherung führen. Für wünschenswert würde er es erachten, wenn für das Bauvorhaben für die Fassaden ein roter Klinker in Anlehnung an die angrenzende Bebauung gewählt werden würde. Für unpassend würde er eine weiße Putzfassade oder weiße Verklinkerung halten.
Stadtbaurätin Gundermann gibt zu bedenken, dass, wenn man sich an der vorhandenen Bebauung orientieren würde, sich schwer tun würde, da die unterschiedlichsten Bauformen und –ausführungen aufeinander prallen. Ohne Frage wird eine Verbesserung der baulichen Situation, insbesondere aus städtebaulicher Sicht, angestrebt. Bis auf den sanierten Gebäudekomplex entlang der Soltauer Straße ist von der vorhandenen Bebauung keine so geartete, dass mit dieser im Umfeld sensibel umgegangenen werden müsste.
Ratsherr Manzke erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese das geplante Bauvorhaben begrüßt. Er verbindet dies mit dem Antrag, dass der Bauausschuss dringend darum bitten sollte, dass das Bauvorhaben selbst nach Eingang und Prüfung der Bauantragsunterlagen noch einmal gesondert im Ausschuss vorgestellt werden soll.
Ratsherr Löb weist darauf hin, dass das freie Eckgrundstück derzeit als Parkplatz genutzt wird. Er möchte wissen, ob diesen Stellplatznutzern nach Bebauung dieser Fläche in der noch zu errichtenden Tiefgarage Ersatzparkraum angeboten wird.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass Stellplatzflächen auf der angesprochenen Fläche als Baulast für die angrenzenden Gebäude gesichert seien. Als Ausgleich für die zukünftig wegfallenden Stellplatzflächen wird entsprechender neuer Parkraum in der Tiefgarage angeboten. Dies ist bei Umsetzung des nachzuweisenden Stellplatzschlüssels von 0,5 für den Neubau bereits berücksichtigt. Die entsprechende Anzahl der durch Baulast auf dem Baugrundstück ausgewiesenen Stellplätze wird in der Tiefgarage zusätzlich angelegt:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass der ABS heute über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen wird. Ergänzend ergeht in einer gesonderten Beschlussfassung der Auftrag an die Verwaltung, dass nach Einreichung und Prüfung der Bauantragsunterlagen das Bauvorhaben selbst noch einmal im ABS vorgestellt werden soll. Die Ausschussmitglieder erklären sich einvernehmlich mit der vom Ausschussvorsitzenden, Beigeordneter Dörbaum, vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Weitergehende Beschlussfassung: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst ergänzend einen einstimmigen Beschluss, dass die Verwaltung nach Eingang und Prüfung der Bauantragsunterlagen für den Neubau des geplanten Seniorenzentrums das Bauvorhaben im Ausschuss vorstellen soll.
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