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Auszug - Resolution: Der Bund wird aufgefordert, die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ausreichend finanziell zu unterstützen. (Antrag der Gruppe FDP/Rentner vom 04.11.2014, eingegangen am 06.11.2014)  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 9.3
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.11.2014    
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5964/14 Resolution: Der Bund wird aufgefordert, die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ausreichend finanziell zu unterstützen. (Antrag der Gruppe FDP/Rentner vom 04.11.2014, eingegangen am 06.11.2014)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Kunz, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr KIESEL begründet, dass Deutschland eine politische und historische Verpflichtung zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen.

Für Flüchtlinge müsse eine Willkommenskultur geschaffen und weiterentwickelt werden. Auch müssen Städte und Landkreis bei der Unterbringung so ausgestattet werden, dass eine menschenwürdige und integrationsfördernde Wohnsituation gewährleistet werde. Dazu bedürfe es verbindlicher Vorgaben, die auch die sozialpädagogische Situation von Flüchtlingen einschließe und die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zeitlich begrenze.

Da seit Jahren die Zahl der Flüchtlinge zunehme, fordere er von Bund und Land die finanzielle Förderung professioneller Flüchtlingsberater, die Flüchtlinge bestmöglich in ihrem Ankommensprozess unterstützen können. Ihnen müsse von Anfang an der Zugang zu Deutschkursen ermöglicht werden, damit sie möglichst schnell auf dem Arbeitsmarkt Ffassen können.

Mit der Durchführung dieser Aufgaben seien die Kommunen finanziell überfordert.

Der Bund bestimme durch Gesetz wie viele Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden und deren Verteilung. Daher müsse der Bund auch die Kosten tragen.

Verbände, Vereine und viele Bürger engagieren sich und schaffen eine tolle Willkommenskultur. Diese Hilfsbereitschaft dürfe nicht versiegen. Daher fordern die Fraktionen und Gruppen des Rates der Hansestadt Lüneburg, dass Bund und Länder die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

 

Beigeordnete LOTZE bedankt sich bei der Gruppe FDP/Rentner für das Interesse an der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge und der Kostenübernahme durch Bund und Land und den beantragten Resolutionen. Es sei erfreulich, dass daraus eine gemeinsame Resolution aller Ratsfraktionen und Gruppen der Hansestadt Lüneburg entstanden sei.

Flüchtlinge, die in ihrem Heimatland verfolgt werden, von Krieg bedroht seien, haben einen Anspruch auf Schutz, Unterstützung und menschenwürdige Unterbringung.

Momentan komme den Kommunen die größte Aufgabe zu, nicht nur finanziell und logistisch sondern auch der Abbau möglicher Skepsis bei kritischen Bürgern.

Der Bund habe durch die Änderung des Baugesetzes die Planungen und den Bau von Flüchtlingsunterkünften erleichtert, durch Änderungen im Leistungsrecht erhalten die Flüchtlinge Zugang zu Ausbildungen und zum Arbeitsmarkt und auch finanzielle Mittel für Pilotprojekte zur Gesundheitsversorgung seien in den Haushalt eingestellt worden, jedoch gebe es noch weitere Handlungsfelder.

Problematisch erachte sie, dass die Hansestadt Lüneburg monatlich an die BIMA für die Unterkunft in der Schlieffen-Kaserne 24.000 € zahle. Auf ein Schreiben ihrerseits an den Bundesfinanzminister im August 2014, in dem sie auf das Problem aufmerksam gemacht habe, erhielt sie als Antwort einen Verweis auf das BIMA-Gesetz und die darin festgelegten haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Diese Bestimmungen seien prinzipiell richtig, doch der derzeitigen Situation nicht angepasst, so dass eine Überarbeitung notwendig sei.

In der Hansestadt Lüneburg biete ein pensionierter Allgemeinmediziner an 1 bis 2 Tagen die Woche seine Dienste in den Unterkünften an. Dafür sei der Rat der Hansestadt Lüneburg ihm sehr dankbar. Jedoch könne dies keine Lösung sein. Der Bund müsse die Gesundheitskosten der Flüchtlinge übernehmen.

Da viele Flüchtlinge in Deutschland langfristig oder für immer bleiben werden, müsse sich von Anfang an um eine gute Integration und Gesundheitsversorgung gekümmert werden.

Sie bedankt sich für das Engagement der vielen helfenden Lüneburger, welches hohe Anerkennung verdiene.

Die Resolution werden Herr Pols und sie als Bundestagsabgeordnete an die entsprechenden Bundesminister weitergeben.

 

Ratsherr POLS verdeutlicht, dass die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Ihnen müsse ein sicheres Leben gewährleistet werden bis sie in ihre Heimatländer zurückkehren können.

Der kostenfreien Überlassung und Nutzung der Liegenschaften des Bundes stehen haushaltsrechtliche Grundsätze entgegen. Diese Grundsätze seien einzuhalten.

Die BIMA haben ihm auf seine Nachfrage hin mitgeteilt, dass der Quadratmetermietpreis bei 4,04 € liege. In Niedersachsen gebe es mit Stand 28.10.2014 10.980 aufenthaltsgestattete und zirka 12.000 geduldete Asylbewerber. Die Kommunen erhalten pro Jahr pro Asylbewerber in Niedersachsen 5.932 €, was zum 01.01.2015 auf 6.195 € angehoben werde.

Durch Novellierungen werden sich die Ausgaben der Länder in 2015 um 37 Mio. € und 2016 um 43 Mio. € mindern, dagegen werden sich die Bundesausgaben 2016 um 37 Mio. e erhöhen.

Nach einem heutigen Bundeshaushaltsvermerk werde zugelassen, dass Grundstücke den Ländern oder Gemeinden soweit und so lange diese der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen dienen, mietzinsfrei überlassen werden. Die Überlassung erfolge in dem jeweiligen aktuellen Bauzustand ohne Übernahme von Herrichtung und Unterhaltungskosten.

Somit erübrige sich aus seiner Sicht ein Teil der Resolution.

Zur Stunde tage gerade eine Arbeitsgruppe zur Gesundheitsversorgung, auch hier sei der Bund dabei den Ländern weitere Unterstützung zu geben, so dass zunächst das Ergebnis abgewartet werden sollte.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN entgegnet der Aussage des Ratsherrn Pols, dass die Bundesregierung erst jetzt die Problematik erkannt habe, obwohl sie bereits seit einem längeren Zeitraum bestehe.

In der Hansestadt Lüneburg gebe es eine komfortable Lösung der Betreuung der Flüchtlinge, die auf drei Säulen – Verwaltung, politische Unterstützer und Ehrenamtliche – beruhe. In den Gemeinschaftsunterkünften seien Sozialarbeiter beschäftigt, die als direkte Ansprechpartner vor Ort seien und eine große Hilfe für die Flüchtlinge darstellen. Sie können nicht alle Aufgaben erledigen, aber ggf. auch weitervermitteln und erste Hilfestellungen leisten.

Für die Arbeit der Ehrenamtlichen und der Sozialarbeiter bedanke er sich ausdrücklich.

Er plädiere für die Resolution und für ein langfristiges Engagement, damit die Integration auch zukünftig stattfinden könne.

 

Ratsherr DR. SCHARF erklärt, dass es sich um eine wichtige Diskussion handle, da die Zahl der der zugewiesenen Flüchtlinge ständig zunehme.

Im Gegensatz zu den 1990er Jahren, wo überwiegend ablehnende Haltung vorherrschte, registriere er heute positiv ein größeres Engagement durch die Bürger.

Er bittet die Bundestagsabgeordneten Frau Lotze und Herrn Pols in ihren Bundestagsfraktionen auf die vielen Formalien aufmerksam zu machen und die überflüssige Bürokratie anzusprechen, die z.B. bei der Anmeldung für einen Deutschkurs bestehen. Ebenso können Vernetzungen, intensivere Kommunikationen zwischen der VHS und der ARGE erfolgen. Die Mitarbeiter der VHS kennen aufgrund der Deutschkurse die Flüchtlinge besser und können so bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt durch die ARGE behilflich sein.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass es eine hervorragende Willkommenskultur auf kommunaler Ebene gebe.

Die Kommunen haben auf die Unterbringungs- und Kostenproblematik aufmerksam gemacht und vom Land den Hinweis der Schuldenbremse und vom Bundesfinanzminister der „Schwarzen Null“ erhalten. Der Bund und die Länder agieren nicht, helfen den Kommunen bei der finanziellen Bewältigung der Flüchtlingsströme nicht.

Die Kreishaushalte seien überlastet, so dass finanzielle Mittel für andere Maßnahmen gestrichen werden müssen. Es gebe Landkreise die keine Flüchtlinge mehr aufnehmen oder sie drohen mit der Erhöhung der Kreisumlage.

Er sorge sich um die Stimmung in der Bevölkerung. Bundesweit werden 1 Mrd. € mehr für eine ordentliche Unterbringung benötigt.

Erst auf Initiative der Kommunen seien die baurechtlichen, steuerrechtlichen und Abschreibungsregelungen gelockert worden, um eine Finanzierung der Unterkünfte und die Möglichkeit der Errichtung im Außenbereich zu ermöglichen.

Weiterhin müsse aber die Energieeinsparverordnung bei den Unterkünften erfüllt werden, was zusätzliche Kosten verursache.

Die Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes entlaste die Landkreise und Kommunen nur zu 50%, den Rest müssen diese trotzdem weiter finanzieren.

Den Vorschlag des Ministerpräsidenten Bayerns, Herrn Horst Seehofer, aus dem Flutfonds, in dem 4 Mrd. € seien, kurzfristig 1 Mrd. € für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung zu stellen, heiße er gut.

Die Gesundheitsfürsorge sei eine klassische Aufgabe des Bundes. Daher müsse der Bund die Rahmenvereinbarungen treffen, damit alle Flüchtlinge eine Gesundheitskarte erhalten.

Bis jetzt werden nur die notwendigen Behandlungen wahrgenommen, wobei über die Notwendigkeit der behandelnde Arzt vor Ort entscheide.

Eine weitere Problematik stelle die Bildung dar. Schulleiter wissen nicht, wie sie die Aufgaben bewältigen sollen, da ihnen die Lehrerstunden fehlen. Der VHS, die Deutschkurse für die Flüchtlinge anbiete, werde zuviel Bürokratie aufgebürdet. Bildung sei wichtig für die Integration der Flüchtlinge heute und zukünftig. Sie seien auch die Fachkräfte von morgen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die gemeinsame Resolution aller Fraktionen und der Gruppe des Rates der Hansestadt Lüneburg wird einstimmig beschlossen.

 

(V)


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 gemeinsame Resolution (58 KB)