Bürgerinformationssystem

Auszug - Beschluss über die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept der Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.11.2014    
Zeit: 16:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5777/14 Beschluss über die Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept der Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter WEBERSINN teilt mit, dass die CDU-Fraktion das Konzept in großen Teilen als richtig erachte. Jedoch werde die CDU-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen, da es nicht notwendig sei, auf den ggf. freiwerdenden Flächen der Bleckeder Landstraße einen Lebensmittelmarkt größer als 1.000 qm zu verbieten.

 

Beigeordneter PAULY stimmt der Begründung bzgl. der Ablehnung des Konzeptes des Beigeordneten Webersinn zu.

Die Fraktion Die Linke lehne das Konzept ebenfalls ab, da er zudem zu sehr auf Zentralisierung und großflächigen Einzelhandel abziele. Die dezentralen, wohnortnahen Einzelläden, die sogenannten „Tante Emma-Läden“, werden durch das Konzept benachteiligt. (siehe Änderung gemäß Protokoll vom 26.03.2015)

 

Ratsherr SALEWSKI verdeutlicht, dass es einen langen Diskussionsprozess zu dem Thema gegeben habe. So haben mehrmals intensive Beratungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung stattgefunden und es seien mit Bürgern und Gewerbetreibenden vor Ort Gespräche geführt worden.

Aus diesen Gesprächen sei es zu der Korrektur im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung im August 2014 gekommen, so dass alle kritischen Gesichtspunkte beraten und ggf. angepasst worden seien.

Daher werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE betont, dass es ein Gutachten gebe, was inhaltlich nicht geändert werden könne.

Ohne dieses Konzept wäre die Erweiterung des Lebensmittelmarktes in Kaltenmoor und die Errichtung des Drogeriemarktes nicht möglich, so dass es keine wohnortnahe Versorgung von 5.000 bis 6.000 Kaltenmoorern gebe.

Die kleinen Zentren in den Stadtteilen ermöglichen eine wohnortnahe Versorgung, beeinflussen die Verkehrsströme und seien wichtig für Familienstrukturen.

Mit dem Gutachten habe man Begrenzungsmöglichkeiten, um keine riesigenrkte am Stadtrand entstehen zu lassen.

 

rgermeister MEIHSIES erläutert den positiven Prozess bis zur heutigen Beschlussfassung.

Es seien die Kritiken der Bürger gehört und mit ihnen besprochen worden. Die Unternehmer seien im Wirtschaftsausschuss angehört worden.

Daraufhin habe es eine entsprechende Anpassung und den geänderten Beschlussvorschlag gegeben, dem er zustimme.

 

Beigeordneter WEBERSINNlt fest, dass die CDU-Fraktion das Gutachten zu 98% als richtig erachte. So werden z.B. die Nahversorgung in Kaltenmoor und im Hanseviertel sichergestellt.

Kritisch sehe die CDU-Fraktion jedoch, dass keine Neuansiedlung eines Marktes in entsprechender Größe in der Bleckeder Landstraße möglich sei. Daher stimme sie gegen den Beschlussvorschlag.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt klar, dass die Größe des Marktes in der Entscheidung des Unternehmens liege. Die Hansestadt Lüneburg lege nur die Vorgaben und Voraussetzungen fest.

In dem Gutachten werde erwähnt, dass die Hansestadt Lüneburg mit einer sehr guten Nahversorgung ausgestattet sei. Jedoch gebe es Verbesserungsbedarf im Hanseviertel und an der Bleckeder Landstraße. Diese Verbesserungen sollen beschlossen werden.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen der CDU-Fraktion, 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke und 7 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

 

Die Teilfortschreibung des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes für die Hansestadt Lüneburg für das östliche Stadtgebiet wird als Konzept im Sinne § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es wird damit zur Grundlage für zukünftige stadtentwicklungspolitische Entscheidungen für den östlichen Bereich des Stadtgebietes und ersetzt damit die bisherigen Festlegungen des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes aus dem Jahr 2011 für die betroffenen Bereiche.

 

Die Neuansiedlung von großflächigem Einzelhandel bedarf der Aufstellung neuer Bebauungspläne, über die der Rat der Hansestadt abschließend entscheidet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne zugrunde zu legen. Über die Einleitung von Bebauungsplänen wird gesondert entschieden.

 

(61)