Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Ortsbürgermeisterin John führt aus, dass nach Ihrer Kenntnis zwei der genannten Persönlichkeiten auf eine Kandidatur verzichtet hätten.
Stadtrat Moßmann erklärt, dass der Verwaltung schriftliche Verzichtserklärungen nicht vorlägen und der Ortsrat daher zu der versandten Vorlage anzuhören sei. Ergebnis:
Der Ortsrat wurde nach § 94 Absatz 1 Satz 2 Nr. 8 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angehört.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||